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Arbeitsvertrag Klauseln Einsatzort Überstunden

 
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Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker und dann ? << Zurück :: Weiter >> Gehaltsvorstellung Assistenz 20 Std.  
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Giza



Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 20:30    Titel: Arbeitsvertrag Klauseln Einsatzort Überstunden

Guten Tag alle zusammen !!

habe mich vor einiger Zeit bei einer Firma beworben, war zu Vorstellunggespräch eingeladen, ging auch gut Smilie, jetzt sind wir in Arbeitsvertrag Phase. die schickten mir neulich ein Entwurf, wo unter anderem stand:

. . . . . .

Arbeitsort
Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers in XXXXXXX Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer im Bedarfsfalle auch an anderen Standorten einzusetzen oder an diese dauerhaft zu versetzen, wenn dies die betrieblichen Bedingungen notwendig machen.

. . . . . .

Mehrarbeit
Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten. Sämtliche Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten.
. . . . . .

zu Arbeitsort - ich wollte nur am Ort des Hauptsitzes arbeiten (ist eine ziemlich grosse Firma mit mehreren Standorten deutschalndweit), hatte das auch bei VG angesprochen, mir wurde gesagt - ab und an kann es vorkommen - an sich selbst hab auch nichts dagegen, aber dauerhaft ?

+ + + +
zu Mehrarbeit - die Formulierung ist meiner Meinung nach zu allgemein, und lässt dem AG zu viel Spielraum Smilie

++ + + +

habe Firma diesbezüglich auch kontaktiert und darum gebetten, diese zwei Momente zu ändern in Richtung:

zu Einsatzort - generel nur Hauptsitz, bei Bedarf - in gegenseitigem Einvernehmen - auch andere Orte.

zu Mehrarbeit - Überstunden bis 10 % Regelzeit sind mit Gehalt abgegolten, was darüber liegt, Möglichkeit zum Abfeiern bzw. auszahlen.

+ + + + +

jetzt kamm zweites Entwurf:

Arbeitsort
Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers in XXXXX Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit (etwa für Kundeneinsätze) an andere Standorte vorübergehend zu entsenden.

Mehrarbeit
Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten.Grundsätzlich ist sämtliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten. Soweit es die betrieblichen Erfordernisse zulassen, kann der Arbeitnehmer selbständig in Abstimmung mit dem Arbeitgeber für einen Freizeitausgleich sorgen.

+ + + + +

meine Frage an Euch:

sind diese Formulierungen für mich OK ?

welche Regelung über ÜStd ist optimal ?

+ + + + +

Firma an sich macht einen recht guten Eindruck und Stelle ist auch in Ordnung Smilie.

Besten Dank im Vorab !!

Gizo
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Bewerber






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ice_and_fire
Bewerbungshelfer


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 1981
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 22:03    Titel: Re: Arbeitsvertrag Klauseln Einsatzort Überstunden

Giza hat Folgendes geschrieben:

Arbeitsort
Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers in XXXXXXX Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer im Bedarfsfalle auch an anderen Standorten einzusetzen oder an diese dauerhaft zu versetzen, wenn dies die betrieblichen Bedingungen notwendig machen.

das bedeutet, dass du als AN an eine Firma von z.B. einer Zeitarbeitsfirma verliehen wirst.
Sollten die kein Interesse mehr an dir haben und die ZA-Firma kann dich bei einem anderen Kunden an einem anderen Standort einsetzen, dann werden Sie das auch tun. Besonderes erkenne ich nicht im Absatz

Giza hat Folgendes geschrieben:

Mehrarbeit
Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten. Sämtliche Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten.

das ist natürlich nicht so toll.

Giza hat Folgendes geschrieben:

zu Arbeitsort - ich wollte nur am Ort des Hauptsitzes arbeiten (ist eine ziemlich grosse Firma mit mehreren Standorten deutschalndweit), hatte das auch bei VG angesprochen, mir wurde gesagt - ab und an kann es vorkommen - an sich selbst hab auch nichts dagegen, aber dauerhaft ?

das kommt wohl nicht aus dem Vertrag Winken
Ja man will dir ja nichts Böses. Aber dass Ihr Kollegen und keine Busenfreunde seid, sollte dir klar sein. Passieren kann das theoretisch schon. Evtl musst du dann Konsequenzen daraus ziehen.

Giza hat Folgendes geschrieben:

zu Mehrarbeit - die Formulierung ist meiner Meinung nach zu allgemein, und lässt dem AG zu viel Spielraum Smilie

Die Formulierung hat noch ganz andere Tücken in meinen Augen.

Giza hat Folgendes geschrieben:

jetzt kamm zweites Entwurf:

oh ich Hirsch; wozu hab ich eigentlich obenstehendes geschrieben Winken

Giza hat Folgendes geschrieben:

Arbeitsort
Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers in XXXXX Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit (etwa für Kundeneinsätze) an andere Standorte vorübergehend zu entsenden.

okay aus dauerhaft wurde vorübergehend, oder übersehe ich was? Nur was bedeutet vorübergehend; und was noch wichtiger ist. Seid ihr euch da einig.

Giza hat Folgendes geschrieben:

Mehrarbeit
Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten.Grundsätzlich ist sämtliche Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten. Soweit es die betrieblichen Erfordernisse zulassen, kann der Arbeitnehmer selbständig in Abstimmung mit dem Arbeitgeber für einen Freizeitausgleich sorgen.

Soweit es betriebliche Erfordernisse zulassen bringt dir m.E. gar nichts. Das liest sich eher, als ob du zwischen 2 Projekten auch mal 2 Monate daheim bleibst, damit die Firma nicht nachzahlen muss. Auch finde ich es nicht toll, dass man sich wohl mit Händen und Füßen dagegen wehrt Überstunden auszuzahlen

Giza hat Folgendes geschrieben:

meine Frage an Euch:

sind diese Formulierungen für mich OK ?

das musst du wissen. Ich wäre nicht happy.

Giza hat Folgendes geschrieben:

welche Regelung über ÜStd ist optimal ?

Kommt natürlich auch auf den Job drauf an. Wäre Gleitzeit mit Gleitzeitkonto nicht toll. Mitsamt der Gelegenheit abzufeiern oder ausgezahlt zu bekommen? Am besten noch im Falle des Falles mit Wochenend- oder Feiertagszuschlag.
Die Frage ist nur; überlegt es sich der AG dann vielleicht mit der Einstellung nochmal? Winken
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Giza



Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.2010, 23:32    Titel:

Hallo ice_and_fire und danke dir für deine Tipps !!

es ist ein Unternehmen aus Softwareentwicklungbranche, hat also nix mit Leiharbeit zu tun. die haben mehrere Standorte in Deutschaland und noch ein Paar europaweit.

Zitat:
Aber dass Ihr Kollegen und keine Busenfreunde seid, sollte dir klar sein.


das ist klar, darum möchte ich klare Regeln von Anfang an haben.

+ + + + +

ich möchte dort anrufen und mein Vorschlag unterbreiten, bezüglich dieser zwei Punkte.

inhaltlich:

zu Einsatzort - andere Einsatzorte - nur nach meinem Einverständniss
oder z.B.

Dienstreisen - ja, Entsendugen vorübergehend / dauerhaft - nein

dazu Frage - gibt es klar geregelten Unterschied zw. Dienstreise / Entsendung

+ + + + +
zu Überstunden - bis 10 % pro Woche - bereits mit Gehalt abgedeckt - alles was darüber hinausgeht - bezahlt mit Zuschlag.

was denkst Du dazu ?


Gizo
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