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Morti
Anmeldungsdatum: 03.03.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.03.2010, 23:35 Titel: Bitte dringend mal ein Auge darauf werfen |
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Nach ca. 1,5 Jahren habe ich nun ein Zeugnis von meinem Ex-Arbeitgeber bekommen.
Vorab erwähnt sei, daß ich dort eine Ausbildung absolviert habe und später in ein Anstellungsverhältnis übernommen wurde. Da ich die Firma jedoch nur 8,5 Monate nach Ausbildung verlassen habe, meint mein Ex-Chef, daß ein qualifiziertes Zeugnis für diese Zeit (inkl. fast 2 Monate kündigungsbedingte Freistellung) nahezu unmöglich sei, weshalb ich ein "Gesamtzeugnis" für Ausbildung und Anstellung erhalten habe.
Dazu bitte ich mal um hilfreiche Hinweise.
[...]ZEUGNIS
Frau ***, geb. ***, absolvierte ab dem *** bei uns eine Ausbildung zur Industriekauffrau und beendete diese am *** mit dem Bestehen der Abschlussprüfung zur Industriekauffrau vor der Industrie- und Handelskammer ***.
Frau *** wurde während ihrer Ausbildung in den Abteilungen
- Finanzbuchhaltung
- Einkauf
- Zentrale
- Marketing
- Lohnbuchhaltung
- Rechnungsprüfung
Anmerkung: soll die Reihenfolge etwas aussagen? Zumal ich nie im Marketing und Lohnbüro war?!
eingesetzt. Frau *** wurde in einem geordneten Ausbildungsgang gemäß dem gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan auf der Grundlage betrieblicher Ausbildungspläne in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise der Abteilung eingewiesen. Sie verfügt nach Abschluss ihrer Ausbildung über gute Fachkenntnisse und überdurchschnittliche berufsbezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Besonders hervorzuheben ist ihre gute Auffassungsgabe, die sie befähigte, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zu finden. Somit konnten wir Frau *** bereits während der Ausbildung im Bereich des Materialeinkaufs mit einem eigenen Einkaufsgebiet in den Rohbaugewerken einsetzen.
Sie identifizierte sich mit ihren Aufgaben und arbeitete mit viel Engagement und Eigeninitiative. Auch hatte sie oft gute Ideen und gab weiterführende Anregungen.
Frau *** arbeitete mit einem hohen Grad an Verantwortungsbewusstsein und großer Genauigkeit.
Ihr Verhalten war stets vorbildlich. Bei Vorgesetzten und Mitarbeitern war sie sehr geschätzt. Sie brachte ihre Fähigkeiten und Kenntnisse konstruktiv in das Team ein.
Anmerkung: steht der Satz mit dem Team dort an der richtigen Stelle? Es geht doch um Fähigkeiten und Kentnisse, oder?
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung konnten wir *** in ein Angestelltenverhältnis übernehmen. Sie wurde in dieser Zeit erneut im Einkauf und anschließend in der Rechnungsprüfung eingesetzt.
Das Arbeitsverhältnis endet am *** auf eigenen Wunsch. Wir bedauern das Ausscheiden von Frau *** und wünschen Ihr für Ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg.[...]
Im Prinzip finde ich es nicht schlecht, hab aber selbst noch einige Dinge geändert (siehe unten) von denen ich hoffe mir damit nicht selbst ein Bein zu stellen, oder doppel-zu-moppeln.
Gerne nehme ich auch hierzu eine Kritik an:
[...]Frau *** wurde in einem geordneten Ausbildungsgang gemäß dem gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan auf der Grundlage betrieblicher Ausbildungspläne in die Aufgabenstellungen und Arbeitsweisen der Abteilungen eingewiesen. Sie verfügt nach Abschluss ihrer Ausbildung über gute Fachkenntnisse und überdurchschnittliche berufsbezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sie stets einbringen und erfolgreich umsetzen konnte.
Besonders hervorzuheben ist ihre gute Auffassungsgabe, die sie befähigte, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zu finden. Somit konnten wir Frau *** bereits während der Ausbildung im Bereich des Materialeinkaufs mit einem eigenen Einkaufsgebiet in den Rohbaugewerken einsetzen.
Sie identifizierte sich mit ihren Aufgaben und arbeitete mit außerordentlich viel Engagement und Eigeninitiative. Auch hatte sie oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen und brachte ihre Fähigkeiten und Kenntnisse konstruktiv in das Team ein.
Frau *** arbeitete mit einem hohen Grad an Verantwortungsbewusstsein und großer Genauigkeit.
Ihr Verhalten war stets vorbildlich. Bei Vorgesetzten und Mitarbeitern war sie sehr geschätzt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung konnten wir Frau *** in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernehmen. Sie wurde in dieser Zeit erneut im Einkauf und anschließend in der Rechnungsprüfung eingesetzt.
Das Arbeitsverhältnis endet am *** auf eigenen Wunsch. Wir bedauern das Ausscheiden von Frau *** sehr und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg.[...]
Gerne würde ich da auch noch einen Satz bzgl. "über die übliche Arbeitszeit hinausgehender Einsatz" einbringen, da ich wegen des imensen Arbeitspensums unzählige Überstunden und Wochenendarbeit geschrubbt habe....nur fällt mir keine gute Formulierung ein, die da reinpaßt.
Für Eure Hilfe danke ich schonmal im Voraus! |
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Bewerber
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Verfasst am: Titel: Empfehlungen |
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Morti
Anmeldungsdatum: 03.03.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.03.2010, 22:16 Titel: |
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| *hüstel* Warte noch immer auf einen neutralen "Prüfer". |
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