Bitte um Vertraulichkeit in Bewerbung als Sachbearbeiterin

Wenn ihr Berufsanfänger oder Berufspraktiker seid, dann könnt ihr eure Bewerbungsbeispiele in dieser Rubrik zur Diskussion stellen und die Musterbewerbungen anderer Bewerber bewerten. Auch für Bewerbungen um eine Neben- oder Teilzeitbeschäftigung.
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Jane112
Beiträge: 2
Registriert: 26.06.2016, 19:24

Bitte um Vertraulichkeit in Bewerbung als Sachbearbeiterin

Beitrag von Jane112 »

Hallo liebe User,

ich möchte gerne wissen was Ihr zu meinem Anschreiben sagt. Wo habe die Werbung um mich gut geschrieben? In welchen Bereichen kann ich noch Verbesserungen einfügen und Änderungen vornehmen?
Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung und konstruktiven Beiträge.


Sehr geehrter Herr Nachname,

der Umgang mit Kunden bereitet mir schon immer sehr viel Freude, gerne möchte ich der erster Ansprechpartner für Ihre Kunden im Unternehmen sein.

Mein bisher erlangtes Wissen, in der Tätigkeit als Bankkauffrau, in den Bereichen Kundenbetreuung und Terminkoordinierung kann ich in Ihr Unternehmen einbringen. In die neuen und anspruchsvollen Aufgaben werde ich mich kurzfristig einarbeiten. Der Umgang mit der EDV und den gängigen MS-Office-Paket ist für mich selbstverständlich.

Mein frühster Eintrittstermin ist der Tag. Monat Jahr.

Da ich mich in ungekündigter Anstellung befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln.

Ich freue mich, in einem Vorstellungsgespräch mehr von der Stelle und dem Unternehmen Name der Firma zu erfahren.

Mit freundlichen Grüße

Name Vorname


P.s.: Erste Informationen entdecken Sie in meinem Lebenslauf!


Viele Grüße

P.s. Natürlich schaue ich nebenbei das Deutschlandspiel
:lol:
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TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12775
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Re: Bitte um Vertraulichkeit in Bewerbung als Sachbearbeiter

Beitrag von TheGuide »

Jane112 hat geschrieben:der Umgang mit _Kunden bereitet mir schon immer sehr viel Freude,
Wieso?
Was heißt 'schon immer'?
der Umgang mit Kunden bereitet mir schon immer sehr viel Freude, gerne möchte ich der erster Ansprechpartner für Ihre Kunden im Unternehmen sein.
Wortwiederholung.
Mein bisher erlangtes Wissen, in der Tätigkeit als Bankkauffrau, in den Bereichen Kundenbetreuung und Terminkoordinierung kann ich in Ihr Unternehmen einbringen.
Das will man doch meinen...
Ich freue mich, in einem Vorstellungsgespräch mehr von der Stelle und dem Unternehmen Name der Firma zu erfahren.
Das hört sich fast so an, als solltest du vorher mal anrufen und einige Fragen zur Position stellen, um anschließend anhand der bisher wohl noch mangelnden Informationen das Anschrieben zu optimieren.
Mit freundlichen GrüßeN
P.s.: Erste Informationen entdecken Sie in meinem Lebenslauf!
Grundsätzlich gehören Daten, die dem Lebenslauf zu entnehmen sind, dort auch hin. Allerdings gehören Argumente für deine Einstellung in das Anschreiben. Argumente, kein Herunterbeten des Lebenslaufs. Und du musst auch nicht extra auf den Lebenslauf hinweisen. Mit solchen Hinweisen sagst du deinem Adressaten nämlich vor allem, dass du ihn für zu blöd für seinen Job hältst.
Jane112
Beiträge: 2
Registriert: 26.06.2016, 19:24

Beitrag von Jane112 »

Vielen Dank! Den Schlusssatz nehme ich komplett raus. Das vergessene N habe ich wohl vom Text nicht rüber kopiert. Ist aber im Anschreiben drin. Den Hinweis für das Vorstellungsgespräch ändere ich ebenfalls:
Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.
Ist das in Ordnung?

Der Part in der Mitte fällt mir immer schwer es schön zu formulieren.
Da muss ich nochmal tätig werden.

Den Anfang habe ich angepasst:
der Umgang mit Menschen bereitet mir sehr viel Freude, gerne möchte ich der erster Ansprechpartner für Ihre Kunden im Unternehmen sein.

Viele Grüße
katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Die Bitte um Vertraulichkeit hört sich für mich so an, als wärst Du Deinem jetzigen AG gegenüber nicht ehrlich (machst Du das mit jedem AG so?) und als würdest Du glauben, dass der Personaler eine üble Klatschbase wäre, der man erstmal erklären muss, was eigentlich Diskretion und anständiges Benehmen sind. Willst Du so rüberkommen?
cre
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Beitrag von cre »

Die Bitte um Vertraulichkeit hört sich für mich so an, als wärst Du Deinem jetzigen AG gegenüber nicht ehrlich (machst Du das mit jedem AG so?) und als würdest Du glauben, dass der Personaler eine üble Klatschbase wäre, der man erstmal erklären muss, was eigentlich Diskretion und anständiges Benehmen sind. Willst Du so rüberkommen?

Das ist leider so nicht ganz korrekt. Die Bitte um Vertraulichkeit ist rechtlich ein Sperrvermerk und somit darf der neue AG zu dem alten keinen Kontakt aufnehmen.
Ohne den ist es nämlich alles rechtlich etwas schwammig und der Personaler könnte davon ausgehen, dass du damit einverstanden bist dass dein neuer Arbeitgeber den alten kontaktiert um nachzufragen wie du so bist (was in Zeiten von oft aussagelosen Arbeitszeugnissen recht üblich ist) und damit durch kommen.
Das hat nix mit Unehrlichkeit gegenüber dem jetztigen AG zu tun, denn natürlcih posaunt man seinem Chef gegenüber nicht aus, dass man das Unternehmen verlassen will.
Kein Personaler wird dir das übel nehmen, im Gegenteil. Das zeigt das dir noch nicht der Jobwechsel nahgelegt wurde.
BlackDiamond
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Registriert: 12.06.2016, 13:37

Beitrag von BlackDiamond »

cre hat geschrieben:
Die Bitte um Vertraulichkeit hört sich für mich so an, als wärst Du Deinem jetzigen AG gegenüber nicht ehrlich (machst Du das mit jedem AG so?) und als würdest Du glauben, dass der Personaler eine üble Klatschbase wäre, der man erstmal erklären muss, was eigentlich Diskretion und anständiges Benehmen sind. Willst Du so rüberkommen?

Das ist leider so nicht ganz korrekt. Die Bitte um Vertraulichkeit ist rechtlich ein Sperrvermerk und somit darf der neue AG zu dem alten keinen Kontakt aufnehmen.
Ohne den ist es nämlich alles rechtlich etwas schwammig und der Personaler könnte davon ausgehen, dass du damit einverstanden bist dass dein neuer Arbeitgeber den alten kontaktiert um nachzufragen wie du so bist (was in Zeiten von oft aussagelosen Arbeitszeugnissen recht üblich ist) und damit durch kommen.
Das hat nix mit Unehrlichkeit gegenüber dem jetztigen AG zu tun, denn natürlcih posaunt man seinem Chef gegenüber nicht aus, dass man das Unternehmen verlassen will.
Kein Personaler wird dir das übel nehmen, im Gegenteil. Das zeigt das dir noch nicht der Jobwechsel nahgelegt wurde.
Sorry, das ist nicht nur mehrfach falsch, es widerspricht auch meiner kompletten Erfahrung.

Sowohl, dass der Personaler davon ausgehen kann, dass ohne einen solchen Satz davon auszugehen ist, dass der Bewerber mit einer Kontaktaufnahme des derzeitigen Arbeitgebers einverstanden wäre :roll: (wie kommst du denn darauf??!) noch dass es üblich wäre, den jetzigen AG zu kontaktieren, das stimmt definitiv auch nicht.

Ich kenne niemanden, der über Personal Entscheidungen trifft, der so dumm, unüberlegt oder dreist wäre, den jetzigen AG ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bewerbers anzurufen und zu fragen, wie denn der Bewerber so ist. Geht's noch?? Das macht man schon mal bei ehemaligen Arbeitgebern und selbst dann muss man den Bewerber um Erlaubnis fragen. Mag sein, dass das nicht jeder immer macht, aber derjenige riskiert dann richtig Ärger, Stichwort informationelles Selbstbestimmungsrecht. Und der alte AG darf dann auch nicht über den Ex-Mitarbeiter ablästern, da gilt das gleiche wie beim Zeugnis: wohlwollende Beurteilung, sonst Ärger. Stichwort nachwirkenden Treue- und Fürsorgepflicht. Wer Tatsachen erfahren will, kann beispielsweise Kunden eines Key Account Managers befragen, da liegt die Sache dann anders, da gibt's die Pflichten nicht.

Und ich kann Katerfreitag nur Recht geben, mit dieser Betonung einer Selbstverständlichkeit, nämlich dass die Bewerbung außerhalb des Unternehmens vertraulich behandelt werden sollte, gibt man zu erkennen, dass man selbst anscheinend noch recht unbedarft ist, wenn man meint, den Entscheidern ihren Job erklären zu müssen. Und ehrlich - wer mag das schon, wenn einem der eigene Job erklärt wird? Da machen Personalentscheider, egal aus welchem Bereich, keine Ausnahme. Ich würde es bleiben lassen.

Sorry, cre, wenn ich dir da so entschieden widersprechen musste, aber das kann ich einfach nicht so stehen lassen.
Zuletzt geändert von BlackDiamond am 27.06.2016, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Wäre ich Personaler (was nicht mein Bestreben ist), dann würde ich das als beleidigend empfinden, wenn mich jemand so explizit um Diskretion bittet.

Als ob einer im Bus zu Dir sagt: "Bitte wasch Dich doch morgen unter den Achseln."
Romanum
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Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

Jane112 hat geschrieben:Der Part in der Mitte fällt mir immer schwer es schön zu formulieren.
Da muss ich nochmal tätig werden.

Auf alle Fälle! Im Grunde könnte dein Anschreiben jede Bewerberin geschrieben haben. Man erkennt nun wirklich nicht, welche besonderen Fähigkeiten und Leistungen du einbringen kannst, die dich von anderen Bewerbern unterscheidet. Zur Vertraulichkeit kannst hier noch einiges lesen.

Um was für Aufgaben handelt es sich bei dieser Sachbearbeiterin-Stelle genau?

Und wie lange hast du als Bankkauffrau gearbeitet?

cre
Bewerbungshelfer
Beiträge: 261
Registriert: 22.06.2016, 20:11

Beitrag von cre »

BlackDiamond hat geschrieben:
cre hat geschrieben:
Die Bitte um Vertraulichkeit hört sich für mich so an, als wärst Du Deinem jetzigen AG gegenüber nicht ehrlich (machst Du das mit jedem AG so?) und als würdest Du glauben, dass der Personaler eine üble Klatschbase wäre, der man erstmal erklären muss, was eigentlich Diskretion und anständiges Benehmen sind. Willst Du so rüberkommen?

Das ist leider so nicht ganz korrekt. Die Bitte um Vertraulichkeit ist rechtlich ein Sperrvermerk und somit darf der neue AG zu dem alten keinen Kontakt aufnehmen.
Ohne den ist es nämlich alles rechtlich etwas schwammig und der Personaler könnte davon ausgehen, dass du damit einverstanden bist dass dein neuer Arbeitgeber den alten kontaktiert um nachzufragen wie du so bist (was in Zeiten von oft aussagelosen Arbeitszeugnissen recht üblich ist) und damit durch kommen.
Das hat nix mit Unehrlichkeit gegenüber dem jetztigen AG zu tun, denn natürlcih posaunt man seinem Chef gegenüber nicht aus, dass man das Unternehmen verlassen will.
Kein Personaler wird dir das übel nehmen, im Gegenteil. Das zeigt das dir noch nicht der Jobwechsel nahgelegt wurde.
Sorry, das ist nicht nur mehrfach falsch, es widerspricht auch meiner kompletten Erfahrung.

Sowohl, dass der Personaler davon ausgehen kann, dass ohne einen solchen Satz davon auszugehen ist, dass der Bewerber mit einer Kontaktaufnahme des derzeitigen Arbeitgebers einverstanden wäre :roll: (wie kommst du denn darauf??!) noch dass es üblich wäre, den jetzigen AG zu kontaktieren, das stimmt definitiv auch nicht.

Ich kenne niemanden, der über Personal Entscheidungen trifft, der so dumm, unüberlegt oder dreist wäre, den jetzigen AG ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bewerbers anzurufen und zu fragen, wie denn der Bewerber so ist. Geht's noch?? Das macht man schon mal bei ehemaligen Arbeitgebern und selbst dann muss man den Bewerber um Erlaubnis fragen. Mag sein, dass das nicht jeder immer macht, aber derjenige riskiert dann richtig Ärger, Stichwort informationelles Selbstbestimmungsrecht. Und der alte AG darf dann auch nicht über den Ex-Mitarbeiter ablästern, da gilt das gleiche wie beim Zeugnis: wohlwollende Beurteilung, sonst Ärger. Stichwort nachwirkenden Treue- und Fürsorgepflicht. Wer Tatsachen erfahren will, kann beispielsweise Kunden eines Key Account Managers befragen, da liegt die Sache dann anders, da gibt's die Pflichten nicht.

Und ich kann Katerfreitag nur Recht geben, mit dieser Betonung einer Selbstverständlichkeit, nämlich dass die Bewerbung außerhalb des Unternehmens vertraulich behandelt werden sollte, gibt man zu erkennen, dass man selbst anscheinend noch recht unbedarft ist, wenn man meint, den Entscheidern ihren Job erklären zu müssen. Und ehrlich - wer mag das schon, wenn einem der eigene Job erklärt wird? Da machen Personalentscheider, egal aus welchem Bereich, keine Ausnahme. Ich würde es bleiben lassen.

Sorry, cre, wenn ich dir da so entschieden widersprechen musste, aber das kann ich einfach nicht so stehen lassen.
Ich nehme dir das doch nicht übel, warum sollte ich auch. Fakt ist aber, dass es so halt immer noch nicht korrekt ist. Oder glaubst du tatsächlich, dass es nicht vorkommt das der neue Arbeitgeber den alten kontaktiert ohne das der Bewerber seine Zustimmung gegeben hat? Das ist in einigen Branchen Gang und Gebe. Schön wenn es deine Erfahrung wiederspricht, da kannst du dich glücklich schätzen das es dir noch nie passiert ist. Mir allerdings schon.

Die Frage, ob es dem neuen Arbeitgeber erlaubt ist den alten zu kontaktieren ist nämlich rechtlich nicht einwandfrei geklärt. Es gibt hierzu halt keine klaren Regeln. Meinethalben kannst du die informelle Selbstbestimmung heran ziehen, oder was dir sonst so einfällt. Und grundsätzlich ist das ja auch schön so. Aber wenn Datenschutz so eine einfache Sache wäre, warum beschäftigen sich so viele Anwälte damit? Warum beschäftigen Betriebe Anwälte die nur dieses eine Thema im Aufgabenfeld haben (ich meine, da müsste ich mal morgen zu der unseren gehen und sie fragen wofür sie eigentlich bezahlt wird)?
Klar, im Vorfeld sagt jeder Anwalt dann "Nein, das darfst du nicht." Aber wenn es passiert ist wird er sagen "Gut, dann machen wir eben das und das"

Ich meine alle regen sich immer darüber auf, wie der Staat unser immer mehr ausspioniert und unsere Daten weiter gibt, aber auf der anderen Seite glauben alle das die Arbeitgeber sich korrekt verhalten? Alleine was man schon mit dem schönen Ausdruck "berechtigtes Interesse" alles so anstellen kann, da wird einem schwindelig.

Und soweit muss es gar nicht kommen, es reicht ja wenn der neue AG einfach behauptet der Bewerber hätte mündich seine Zustimmung gegeben. Wer denkt, dass er hierfür ein wasserdichtes, unterschriebenes Dokument braucht der irrt. Auf See und vor Gericht ist man eben in Gottes Hand, heißt es so schön.

Mit einem Sperrvermerk ist die Sache aber eindeutig und da müsste der Anwalt schon ganz schöne, winkeladvokatische Züge machen um aus der Nummer vielleicht irgendwie wieder raus zu kommen.

Letztlich liegt es natürlich an jedem selbst. Wenn man Angst hat das man den bösen Chef/Personaler so furchtbar damit beleidigt, dass er einen gleich aussortiert, lässt man es eben weg. Ich finde es aber lustig das man auf der einen Seite denkt, dass der Personaler so ein Profi ist dass er immer genau nach Handbuch vorgeht, auf der anderen Seite aber denkt das er bei so einem Satz gleich diese Professionalität wieder ablegt und sich persönlich angegangen fühlt.

Allerdings darf man dann am Ende auch nicht rumjammern wenn der alte AG dann doch kontaktiert wird, man am Ende ohne alles da steht und dann auch noch den Rechtsstreit verliert.

Mir persönlcih wäre es zu riskant in so einer Situation eine Bewerbung ohne Sperrvermerk raus zu schicken. Aber jeder wie er will.
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