Einleitung Patentanwaltsfachangestellter

Hier besteht die Möglichkeit, über Anschreiben für die Ausbildung, für Praktika und für das Studium (Duales Studium, Universität, BA) mit anderen Mitgliedern zu diskutieren.
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PlanB
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Einleitung Patentanwaltsfachangestellter

Beitrag von PlanB »

Hallo liebes Forum,

ich wünsche mir nur ein Feedback zur Einleitung und freue mich über Verbesserungsvorschläge.

Einen Teil der Anforderungen wollte ich in die Einleitung verpacken und auch mal was Neues versuchen, in dem ich mit "Sie" beginne.
Sie suchen einen engagierten Auszubildenden zum Patentanwaltsfachangestellten, der fundierte Rechtskenntnisse mitbringt und die deutsche als auch englische Sprache gut beherrscht? Das alles kann ich Ihnen bieten und verfüge bereits erste Erfahrungen in kaufmännischen Prozessen.
Lg,
PlanB
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TheGuide
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Re: Einleitung Patentanwaltsfachangestellter

Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:Sie suchen einen engagierten Auszubildenden zum Patentanwaltsfachangestellten, der fundierte Rechtskenntnisse mitbringt und die deutsche als auch englische Sprache gut beherrscht?
Die "Sie suchen...?"-Einleitung geht nur bei Initiativbewerbungen, bei Reaktivbewerbungen verbietet sie sich. Aber selbst bei Initiativbewerbungen ist diese Einleitung sehr durchgenudelt.

als auch ist Teil der feststehenden Redewendung sowohl x als auch y.
PlanB
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Beitrag von PlanB »

Herzlichen Dank @TheGuide!

Deine Ratschläge sind 1000 mal wertvoller als die eines Coaches, die eigentlich nur geldgeil sind.
PlanB
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Beitrag von PlanB »

Die Stelle erfordert "nur" gute Sprachkenntnisse in deutsch und in englisch. Soll ich diese direkt in der Einleitung erwähnen oder erst später? Und wie ist es, wenn ich mehr Sprachen kann, die aber in der Stellenbezeichnung nicht gefordert werden? Im Lebenslauf nenne ich die schon, sollte ich das dann im Anschreiben lieber nicht erwähnen?
Sehr geehrte Frau..,

mit meinen während des Jurastudiums erworbenen Rechtskenntnissen sowie guten Sprachkenntnissen in Deutsch und in Englisch, möchte ich mich gern in Ihrem Team einbringen und verfüge bereits Erfahrungen in kaufmännischen Prozessen.
Wie klingt diese Einleitung?
Zuletzt geändert von PlanB am 18.03.2018, 19:31, insgesamt 2-mal geändert.
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Gehören die Sprachkenntnisse zu den wichtigsten Kriterien, die ein Bewerber erfüllen muss?
Zum Jurastudium: Es ist sicher in diesem Falle sinnvoll, es in die Bewerbung einzubringen. Aber im ersten Satz, das weiß ich nicht. Denn du bewirbst dich ja auf einen Ausbildungsplatz.
Bei deiner zweiten Muttersprache musst du abwägen: Auch wenn sie nicht explizit gefordert wird, kann sie ja trotzdem ein Argument für die Einstellung sein. Nur ist sie vielleicht eben nicht zwingend erforderlich und der Ausbilder verlangt sie deshalb nicht als Grundvoraussetzung, weil eben zu wenige Bewerber sie könnten.
PlanB
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Beitrag von PlanB »

Ja, an erster Stelle stehen im Gegensatz zum Rechtsanwaltsfachangestellen -was für mich immer noch ausgeschlossen ist- immer die zwei Sprachen, also deutsch und englisch. Der Rest ist meist dann "Kommunikationsfähigkeit, Sorgfalt, Genauigkeit, Teamfähigkeit". Die Stellenbeschreibungen sind sehr mager gehalten.

Ich möchte mit den Rechtskenntnissen und den bisherigen Erfahrungen in kaufmännischen Tätigkeiten einen Mehrwert bieten, deswegen erwähne ich das schon in der Einleitung und Rechtskenntnisse wird man sich in diesem Beruf ohnehin aneignen müssen, zumindest die Grundlagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Recht gar keine Rolle spielt, auch wenn es nicht erwähnt wird.

Soll ich das mit den Rechtskenntnissen komplett weg lassen im ersten Absatz oder nur das Jurastudium?

Vertieft, worin ich diese Rechtskenntnisse mitbringe, gehe ich im zweiten Absatz darauf ein. Da schreibe ich dann, dass ich großes Interesse für den gewerblichen Rechtsschutz mitbringe und dazu noch Fachwissen im Zivilrecht. Das war es auch schon.

Ich werde die restlichen Sprachen nur im Lebenslauf erwähnt belassen. Das müsste reichen.
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Ich würde halt bei einem Einstieg nicht auf Irritation setzen. Es sei denn, die Irritation wäre sehr positiv. Wenn ich einen Auszubildenen suche und der argumentiert gleich im ersten Satz mit seinem Studium, wäre ich irritiert. Freilich, wenn der Leser zuerst in den LL geschaut hat, ist er eh im Bilde.

Was die magere Stellenanzeige angeht: Ich weiß ja nicht, ob du dich eh nur regional bewirbst oder überregional. Daher würde ich dir vorschlagen, dass du wenn du es nicht eh schon tust mal überregional entsprechende Stellen suchst und dir anschaust, was andere Patentanwälte von ihren Auszubildenden erwarten um dir dort ggf. zusätzliche Anregungen für Bewerbung zu holen.
PlanB
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Beitrag von PlanB »

ich suche erst mal regional, aber ich hab mir etliche überregionale Stellenanzeigen angesehen, um zu sehen, was die so fordern. Es ist immer ähnlich, wie oben dargestellt.

Okay, ich verstehe. Ich könnte in der Einleitung das Jurastudium und die Rechtskenntnisse weg lassen. Diese dann im zweiten Absatz erwähnen. Aber trotzdem ist das dann halb. Ich denke, hier werde ich meinen Studienabbruch erwähnen, was auch Sinn macht, sonst denken die, dass ich etliche Jahre studiert hab und das Examen nicht einmal angetreten habe. Genau davor habe ich ja Angst, weil das macht noch ein schlechteres Bild. Das Beste ist, es zu kommunizieren, dann wissen die auch, was Sache ist. Außerdem sieht es dann auch komisch aus, weil in der Examensvorbereitung ja keinerlei Nachweise vorliegen und die ganzen Scheine, die bestanden sind, Jahre zurückliegen. Das sieht aus wie eine Lücke, ist es aber nicht, da ja Examen geschrieben und vorbereitet, aber nichts in der Hand. Deswegen ist es für mich wirklich besser, ich kommuniziere das schriftlich erst mal, um keine offenen Fragen zu hinterlassen. Im Lebenslauf hab ich einfach nur Studium von bis erwähnt, mehr nicht, was wohl auch richtig ist.
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Beitrag von PlanB »

mit meinem während des Jurastudiums erworbenem Rechtswissen sowie guten Sprachkenntnissen in Deutsch und in Englisch, möchte ich mich gerne in Ihrem Team einbringen und verfüge bereits Erfahrungen in kaufmännischen Prozessen.
Habe etwas etwas verändert, da wieder Wiederholungen drin waren.
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben: Ich könnte in der Einleitung das Jurastudium und die Rechtskenntnisse weg lassen. Diese dann im zweiten Absatz erwähnen. Aber trotzdem ist das dann halb. Ich denke, hier werde ich meinen Studienabbruch erwähnen, was auch Sinn macht, sonst denken die, dass ich etliche Jahre studiert hab und das Examen nicht einmal angetreten habe. Genau davor habe ich ja Angst, weil das macht noch ein schlechteres Bild. Das Beste ist, es zu kommunizieren, dann wissen die auch, was Sache ist. Außerdem sieht es dann auch komisch aus, weil in der Examensvorbereitung ja keinerlei Nachweise vorliegen und die ganzen Scheine, die bestanden sind, Jahre zurückliegen. Das sieht aus wie eine Lücke, ist es aber nicht, da ja Examen geschrieben und vorbereitet, aber nichts in der Hand. Deswegen ist es für mich wirklich besser, ich kommuniziere das schriftlich erst mal, um keine offenen Fragen zu hinterlassen..
Das klingt nach einem sinnvollen Vorgehen.
PlanB
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Beitrag von PlanB »

Ist dieser Satz eigentlich soweit grammatikalisch in Ordnung?
mit meinem während des Jurastudiums erworbenem Rechtswissen sowie guten Sprachkenntnissen in Deutsch und in Englisch, möchte ich mich gerne in Ihrem Team einbringen und verfüge bereits Erfahrungen in kaufmännischen Prozessen
Es sollte wohl "erworbenen Rechtswissen" heißen.
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:Ist dieser Satz eigentlich soweit grammatikalisch in Ordnung?
mit meinem während des Jurastudiums erworbenem Rechtswissen sowie guten Sprachkenntnissen in Deutsch und in Englisch, möchte ich mich gerne in Ihrem Team einbringen und verfüge bereits Erfahrungen in kaufmännischen Prozessen
Es sollte wohl "erworbenen Rechtswissen" heißen.
Richtig Mit meinem erworbenen Rechtswissen...
Es hakt allerdings noch an anderer Stelle: Das Komma ist falsch und der letzte Satzteil "und verfüge etc." passt nicht so Recht zum Rest, da ist ein Bruch.
Man würde hinter möchte + Indikativ + und einen weiteren Indikativ erwarten, was du machen möchtest.
PlanB
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Beitrag von PlanB »

Mist, das habe ich schon abgeschickt.

Wo sollte das Komma denn dann hin? Oder gehört dort kein Komma hin?
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Da gehörte gar kein Komma hin.
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