Reisekostenerstattung nach Absage - Briefformulierung

Fragen zum Bewerbungsgespräch und zum Interview: Welche Kleidung ist am besten? Welche Vorbereitung ist nötig? Welche Fangfragen werden gestellt? Wie bekomme ich meine Aufregung in Griff?
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claudiodeviaje
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Reisekostenerstattung nach Absage - Briefformulierung

Beitrag von claudiodeviaje »

Hallo Zusammen,

Ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worde. Leider habe ich gestern eine Absage bekommen. Nun möchte ich gerne nach der Erstattung der Reisekosten fragen. Die Kosten betrugen 55€ für die Bahn (LIDL Ticket).

Ich bin mit einem Kombiticket der DB gefahren wo andere Fahrten (wegen Ausbildung) drauf sind. Diese Fahrten kann ich vom Steuern absetzten un sollten beim Finanzamt im Original vorgelegt werden. Muss ich für die Erstattung der Reisekosten die Belege schicken oder wurde auch ohne (oder sogar Kopien) gehen?

Was denkt Ihr über die Formulierung?

Sehr geehrter Herr XXX,


vielen Dank noch einmal für die Einladung zum Vorstellungsgespräch am XX.xx.09 und Ihrem Brief (Die Absage :( ) vom XX.XX.09, auch wenn es keine positive Antwort war. Meine Reisekosten für das Vorstellungsgespräch betrugen 55 Euro. Ich bitte Sie darum, mir diese Kosten zu erstatten.

Mein Kontodaten lauten:
XXXX
YYYYYY
ZZZZZZ

Mit freundlichen Grüßen"


Danke schön!

C.
Marlenchen
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Beitrag von Marlenchen »

Normalerweise geht das auch ohne Nachweise, weil die normalen Kosten des üblichen Fahrtwegs erstattet werden müssen.
claudiodeviaje
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Beitrag von claudiodeviaje »

Hi Marlenchen,

Danke für deine Antwort. Dh. Ich kann versuchen den Brief per Mail zu schicken ohne die Fahrkarten. Wenn sie darauf bestehen, kann ich sie (eventuell) im Kopie zuschicken.

Wie sicht aus mit der Formulierung?
Hört sich ok an?
Soll ich da was ändern?

Danke schön,

C
dasto
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Beitrag von dasto »

Wenn Du beim VG warst, glauben die Dir das schon. In der Regel bekommst Du wirklich ne (Km)Pauschale. Probier es, sonst schickst Du die Kopie - weil Original brauchst Du für Agentur *grins, rot werd*
claudiodeviaje
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Beitrag von claudiodeviaje »

Hallo Zusammen,

Ich habe bereits die Uni den Brief geschickt. Heute kam per EMail die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,

leider ist es uns nicht möglich, Ihnen Ihre Auslagen zu erstatten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Kosten im Rahmen Ihrer Lohnsteuerjahresabrechnung geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. XXX
Ich finde es eine Frechheit! Vor allem nachdem wie der Prozess gelaufen ist.
Zusammengefasst ist folgendes geschehen: Ich fand eine Anzeige in der Homepage der Uni. Diese Anzeige hatte 2002 als Datum. Ich rief an und mir wurde gesagt, dass einen Fehler war, und dass ich meine Bewerbung schicken sollte, allerdings nicht an dem in der Anzeige genannte Ansprechspartner sondern an einem anderen. gesagt, getan.

Ich wurde dann eingeladen und während des Vorstellungsgespräch stellte sich heraus, dass die Anzeige doch alt war!!! Der Herr Dr. XXX sagte mir aber, dass die dennoch ständig auf der Suche nach neuen Mitarbeiter waren.
Im laufen des Gesprächs wurde mir auch gesagt, dass aus versehen mir den falschen Ansprechspartner genannt wurde, da er andere Schwerpunkte hatte als ich. Nun habe aus diesem Grund eine Absage bekommen.

Nun wollen sie mir die Kosten nicht erstatten...Fakts sind:
1.- Ich habe mich auf eine Anzeige beworben, die nach Angaben der Sekretärin nach, aktuell war)
2.- Sie haben nie gesagt, dass die Kosten nicht erstattet werden (weder vor oder während des VG).
3.- Alle Fehler wurden von der Uni gemacht, ich hab alles richtig getan.

Ich wollte nun diese Email schicken:

Sehr geehrter Herr Dr. XXX

In Ihre Einladung zum Vorstellungsgespräch wurde nicht erwähnt, dass die Resisekosten nicht erstattet werden. Wenn dies nicht gemacht wird, habe ich nach Nach §670 BGB „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet.“ Anspruch auf die Ewrstattung der Kosten.

Bei der Geltendmachung in der Lohnsteuerabrechnung werden die erstandenen Kosten nicht vollständig erstattet. Deswegen ist es nicht möglich dies zu machen (brauche ich diesen Satz?)
Was soll ich in diesem Brief noch schreiben?
Soll ich einen Frist setzen? 1 Woche.. 2 Wochen?

Danke für die Hilfe.

C.
sebcoe
~
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Beitrag von sebcoe »

Tatsache ist(wie ich auch erst durch die Hilfe dieses Forums erfahren habe), dass es wohl einen rechtsanspruch auf Fahrtkostenerstattung gibt, der wohl in Paragraph 570 BGB verankert ist, es sei denn der potentielle AG hat im Vorhinein darauf hingewiesen, dass er für reisekosten nicht aufkommt(kann also ausgehebelt werden).
Allein grau ist alle Theorie.

Selber habe ich im nachhinein 8 Unternehmen umd Fahrtkostenerstattung gebeten, 5 haben unmittelbar überwiesen... Was will man machen?einklagen wohl kaum...

schreibste zurück, und bittest erneut (freundlich) um Fahrtkostenerstattung... notfalls holste den Holzhammer raus...wenn wieder nichts passiert, no idea, IHK? kommt ja auch auf die Summe an...

womöglich blendet sich ja einer der erfahrenen Mods erhellend ein?


ups hab mal wieder zu flüchtig gelesen, denke Du machst das schon richtig, den satz würde ich ebenfalls weglassen und keinenFrist setzen, hört sich so nach drohen an, sondern so nach dem motto möchte ich sie freundlich aber bestimmt bitten, nachdrücklich auffordern oder so
Marlenchen
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Beitrag von Marlenchen »

Die Rechtschreibung solltest du noch verbessern.

Eventuell kannst du auch noch einen Hinweis auf ein passendes Gerichtsurteil einbinden: Arbeitsgericht Köln, Urteil von 20.05.2005, 2 Ca 10220/04 hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Bewerbungskosten.html

Außerdem gibt es an jeder Hochschule ein Justitiariat für rechtliche Angelegenheiten der Hochschule. Entweder kontaktierst du diese mal vorher oder du machst im Brief einen Hinweis, dass du die Angelegenheit auch gerne durch das Justitiariat regeln lassen kannst.
claudiodeviaje
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Beitrag von claudiodeviaje »

Hallo Sebcoe und Marlenchen!

Danke für die Hilfe!

@Marlenchen:
Das mit der Rechtsschreibung ist mir echt peinlich. Ich war in dem Moment echt sauer... Außerdem ist die deutsche Sprache nciht besonderes einfach für Ausländer. Ja, bin ich ein :P

Ich wurde ungern Gerichtsurteile in dem Brief nennen. Die haben mir aber geholfen... Danke! Der Hinweis aber, dass ich bereit bin die Rechtsabteilung der Universität einzuschalten, finde ich klasse.

Ich habe folgendes vorbereitet.... Könnt ihr bitte mir sagen of es gut genug ist?

Code: Alles auswählen

Sehr geehrter Dr. XXX

Leider kann ich die Kosten in meiner Steuererklärung nicht geltend machen, da dadürch tatsächlich entstandenen Kosten nicht erstattet werden.

In der schriftliche Einladung die ich am XX.XX.XXXX von Frau XXX (die Sekretärin) bekamm, wurde nicht erwähnt, dass die Reisekosten nicht erstattet werden. Wie Sie wahrscheinlich wissen, wenn die Fahrkostenerstattung in der Einladung nicht ausdrücklich ausgeschloßen wird, müssen  nach §670 BGB diese Kosten von Ihrem Institut übernommen werden. 

Aus diesem Grund wurde ich bitten die erstandenen Kosten von €55 auf den folgenden Konto zu überweisen:

[Meine Kontodaten hier nochmal]

Wenn Sie möchten, können wir gerne diese Angelegenheit über die  Abteilung für "Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Hochschulwahlen" der TU-Braunschweig regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ich
Was denkt ich davon?
Was soll ich ändern?

Danke schön!

C
reuben
Beiträge: 6
Registriert: 01.05.2009, 22:27

Beitrag von reuben »

Hier vielleicht mal ein Vorschlag fuer ein Schreiben:

Sehr geehrter Herr Dr. XXX

Leider kann ich die Kosten in meiner Steuererklärung nicht geltend machen, da die durch das Bewerbungsgespraech tatsächlich entstandenen Kosten, nicht voll gedeckt werden wuerden.

In der schriftliche Einladung, die ich am XX.XX.XXXX von Frau XXX (die Sekretärin) bekam, wurde nicht erwähnt, dass die Reisekosten nicht erstattet werden. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, müssen nach §670 BGB diese Kosten von Ihrem Institut übernommen werden, wenn die Fahrkostenerstattung in der Einladung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.

Aus diesem Grund bitte ich Sie nochmalig, die mir entstandenen Kosten von 55,00 Euro auf das folgende Konto zu ueberweisen:

[Meine Kontodaten hier nochmal]

Ich setze Ihnen hierfuer eine Frist von 10 Tagen.
Sollte nach Ablauf der Frist keine Zahlung eingegangen sein, werde ich die Angelegenheit an die Abteilung "Allgemeine Rechtsangelegenheiten" der TU-Braunschweig uebergeben.

Mit freundlichem Gruß

xxx

Im Prinzip also dein Text mit einigen Erweiterungen/Umstellungen.
claudiodeviaje
Beiträge: 30
Registriert: 16.01.2007, 20:04

Beitrag von claudiodeviaje »

Hi Reuben...
Danke für die Korrektur!

Ich hätte nun noch eine letzte Frage... Muss ich so einen Brief per Post per Einschreiben schicken oder kann ich es einfach per Mail machen?

Ich frage wegen der Fristsetzung...

Danke nochmal!

C.
sebcoe
~
Beiträge: 423
Registriert: 10.03.2009, 16:05

Beitrag von sebcoe »

mail schon alleine der kostenimplikationen und einfachkeit halber

für eine kurzfristige erledigung wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Sollte binnen 14 tagen kein zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich die angelegenheit energisch weiterverfolgen und meinen Rechtsanspruch durchsetzen lassen.

Im Voraus vielen Dank für Ihre freundliche Einblendung.
claudiodeviaje
Beiträge: 30
Registriert: 16.01.2007, 20:04

Beitrag von claudiodeviaje »

Gestern habe ich die Email geschickt und 14 Tage Frist gesetzt.... mal gucken was nun pasiert.

Danke schön für die Hilfe,

C.
claudiodeviaje
Beiträge: 30
Registriert: 16.01.2007, 20:04

GEWONNEN! :)

Beitrag von claudiodeviaje »

Hallo Zusammen,

Ich habe nun eine Antwort per Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr XXX,

ich habe Ihr Anliegen bezüglich der Reisekostenerstattung mit der Personalabteilung der TU besprochen. Da unsere Mitarbeiternin in Sekratriat in der Tat Sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass wir keine Reisekosten erstatten können, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung.

Wir werden Ihnen daher Ihre Reisekosten auf Ihr Konto erstatten. Damit dies aber hier auch formal richtig gebucht werden kann, benötigen wir einen Nachweis über die real entstandenen Kosten. Ich denke, dass einfachste wird es sein, wenn Sie uns die Originalfahrkarte mit der Post zusenden können. Nach Eingang des Reisbeleges werden wir die Zahlung anweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. XXX
Alles ist bestens gelaufen... Vielen dank für die Hilfe!
C.
eine Kinderpflegerin
Beiträge: 4
Registriert: 09.01.2009, 14:37

Beitrag von eine Kinderpflegerin »

Sagt mal, wie lange hat man denn Zeit, um die Kosten geltend zu machen? Und wenn man per PKW gekommen ist, wieviele Cent kann man pro km geltend machen?
sebcoe
~
Beiträge: 423
Registriert: 10.03.2009, 16:05

Beitrag von sebcoe »

o,30/km (mal googeln)
frist gibt es m.E. keine, möglichst zeitnah geltend machen
Knightley
Bewerbungshelfer
Beiträge: 13502
Registriert: 16.03.2004, 18:52

Re: GEWONNEN! :)

Beitrag von Knightley »

claudiodeviaje hat geschrieben:Alles ist bestens gelaufen... Vielen dank für die Hilfe!
C.
Hartnäckigkeit zahlt sich wohl aus. :)
eine Kinderpflegerin
Beiträge: 4
Registriert: 09.01.2009, 14:37

Beitrag von eine Kinderpflegerin »

Danke für Deine Antwort!
Keine Fristen? Demnach könnte man ja nach 5 Jahren noch hingehen und die Fahrtkosten geltend machen?
kaluda
Beiträge: 15
Registriert: 27.04.2009, 13:54

Reisekostenrückerstattung nach Bewerbungsgespräch-Absage

Beitrag von kaluda »

Hallo,

hatte ein Bewerbungsgespräch (habe abgesagt) und anschließend wollte ich meinen Anspruch geltend machen die Reisekosten erstattet zu bekommen auch wenns nicht viel war. Nach meiner Mail, dass man mir doch bitte die Kosten erstatten solle, habe ich nun folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr X,

der von Ihnen angeführte § 670 BGB ist in diesem Fall nicht die einschlägige Rechtsvorschrift, da zwischen Ihnen und dem Betrieb gar kein Auftragsverhältnis bestand oder besteht.

Für den Betrieb gelten die Durchführungsbestimmungen des Senatsamts für den Verwaltungsdienst der FHH.
Und für die Reisekostenerstattung bei persönlicher Vorstellung lautet die Bekanntmachung des Personalamts wie folgt:

Im Einladungsschreiben ist unmissverständlich darauf hinzuweisen, ob und in welcher Höhe die Kosten für die schriftliche Einladung zu einem
persönlichen Vorstellungsgespräch übernommen werden.

Der Betrieb erstattet grundsätzlich keine Reisekosten und schon gar nicht innerhalb Hamburgs.
Aus diesem Grund weisen wir in unseren Einladungen auch nicht auf eine Kostenerstattung hin.

Ich bedauere Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Bitte betrachten Sie unsere Antwort nunmehr als abschließend.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist doch unerheblich ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht! Kann ich dagegen noch was machen oder wars das wirklich!?
Danke für eure Antworten schonma.......
ice_and_fire
Bewerbungshelfer
Beiträge: 1962
Registriert: 02.09.2008, 20:58

Beitrag von ice_and_fire »

Leistung und Gegenleistung

Du hast eine Leistung erbracht, bist zu Ihnen gefahren und hast Ihnen deine Arbeit angeboten.
Die Gegenleistung ist, dass man dir die Kosten erstattet.

Es gibt im Prinzip nur eine Möglichkeit wann sie es nicht müssen. Wenn sie ausdrücklich vorher darauf hinweisen. Ansonsten hast du den Anspruch und Punkt.

Die Frage bleibt halt inwieweit man sein Recht einfordert für z.B. 10 Euro. Denn wenn sie es nicht tun bleibt ja nur die Frist und die Drohung mit einem Anwalt bzw dann tatsächlich der Anwalt

Das liest sich für mich, als wollten die mit Gesetzestexten beeindrucken. Ähnlich der Internetabzocker, die nach XY-GB das Inkassounternehmen Panzerknacker beauftragen und am besten noch eine Gerichtsnummer angeben ;-)

Dieses Thema kannst du aber über die Suchfunktion auch bereits mehrmals finden
kaluda
Beiträge: 15
Registriert: 27.04.2009, 13:54

Beitrag von kaluda »

Danke für deine Antwort.

Es geht mir hier nicht ums Geld. Es geht mir ums Prinzip. Und die haben vorher nicht darauf hingewiesen, dass die Reisekosten nicht erstattet werden.
Werd denen heut ma schreiben...
Ferdinand
Beiträge: 57
Registriert: 14.02.2009, 09:27

Beitrag von Ferdinand »

Geringe Forderungen sind durchsetzbar, aber nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand.

1. Der Weg wäre eine Rechnung mit konkreten Zahlungsziel zu stellen.

2. Dann schriftlich und nachweisbar zu mahnen. Ab hier kann man Verzugsschäden geltend machen, sprich Zinsen ab Zahlungsziel (ein Witz das überhaupt auszurechnen bei den relativ kelinen Summen) und die Kosten für die Mahnung (um die 5Euro sind ok)

3. Gerichtliches Mahnverfahren beantragen (Achtung immer in der Stadt wo dein potentieller Arbeitgeber sitzt) Kostet nicht soo viel und macht Eindruck

4. Verklagen, ebenfalls am Sitz des Arbeitgebers (Gerichtskosten werden im Arbeitsrecht in der ersten Instanz geteilt und lohnt deshalb kaum)

Fazit: Bis gerichtliches Mahnverfahren kann man gehen. Vor Gericht nur mit der passenden Rechtschutz.
Bin auch auf einem Teil meiner Vorstellkosten sitzengeblieben. Immerhin vielleicht 200€ insgesamt. Nur der Prozss wär mich wesentlich teurer gekommen.
kaluda
Beiträge: 15
Registriert: 27.04.2009, 13:54

Beitrag von kaluda »

also meine Forderung beläuft sich auf ca. 10Euro.
Ich weiß das eigentlich nicht der Rede wert ist, aber gerade deswegen weil die Herrschaften unhöfflich und uneinsichtig sind werde ich mein Recht geltend machen...
FrankB
Beiträge: 16
Registriert: 20.04.2012, 11:06

Beitrag von FrankB »

eine Kinderpflegerin hat geschrieben:Danke für Deine Antwort!
Keine Fristen? Demnach könnte man ja nach 5 Jahren noch hingehen und die Fahrtkosten geltend machen?
Läuft das nicht unter der allg. Verjährungsfrist von 2 Jahren (zum Jahresende)?
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