Überstundenabgeltungsklausel im Arbeitsvertrag

Auch im Berufsleben steht man immer wieder vor Herausforderungen und Problemen. Die könnt ihr hier diskutieren.
Antworten
Markus K.
Beiträge: 4
Registriert: 29.03.2016, 11:00

Überstundenabgeltungsklausel im Arbeitsvertrag

Beitrag von Markus K. »

Hallo liebes Forum,

ich bräuchte ganz dringend mal eure Meinung zu einem Arbeitsvertrag als "Technischer Einkäufer", den ich heute zugeschickt bekommen habe. (Unternehmen beschäftigt 350 Mitarbeiter, Jahresumsatz 50 Mio., Sitz in Bayern, Metallverarbeitende Industrie)

Darin ist unter anderem vorgesehen, dass etwaige Überstunden "...bis zu 15% der vereinbarten monatlichen Arbeitszeit mit dem Gehalt abgegolten sind." Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden würde das insgesamt ca. 24 Überstunden (4*40*0,15 = 24) im Monat entsprechen.

Was haltet Ihr davon? Sind solche Überstundenabgeltungsklauseln (in solch einer Größenordnung) eher die Ausnahme oder doch die Regel?

Ach ja, mein Einstiegsgehalt wird nach der Probezeit von 36k auf 40k angehoben (allerdings handelt es sich dabei nur um eine mündliche Vereinbarung, im Arbeitsvertrag selbst ist die Staffelung nicht aufgeführt). Da ich als Wirtschaftsingenieur Berufseinsteiger bin, fehlt mir noch die notwendige Erfahrung, um das entsprechend beurteilen zu können.

Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann!?

Markus K.
BlackDiamond
Bewerbungshelfer
Beiträge: 657
Registriert: 12.06.2016, 13:37

Beitrag von BlackDiamond »

Das ist von meiner Erfahrung her bei der Position und bei dem Einkommen, um das es hier geht, eher die Ausnahme als die Regel, dass es gleich so im Arbeitsvertrag drin steht. Ich würde mir an deiner Stelle mal schildern lassen, wie häufig es in den letzten Jahren auf einer vergleichbaren Position in diesem Unternehmen dazu kam, dass Überstunden in dieser Höhe angefallen sind.

Du musst auch selber wissen, ob du die mündlich vereinbarte Anhebung im Vertrag vereinbart haben möchtest. Natürlich ist es immer besser, alles fest schriftlich vereinbart zu haben, aber es gibt auch immer Gründe, warum man das nicht möchte, von beiden Seiten. Dazu liesse sich nur was sagen, wenn man beim Gespräch dabei gewesen wäre. Wie gesagt, auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man alles schriftlich hat - das Unternehmen ja auch.
Zerschmetterling
Bewerbungshelfer
Beiträge: 353
Registriert: 14.01.2015, 13:40

Beitrag von Zerschmetterling »

Ich hatte da bisher mehrere Fälle. Mal wurde jede einzelne Überstunde vergütet plus etwaiger Zulagen. Danach hatte ich bei einem anderen Arbeitgeber einen Vertrag, bei dem ALLE Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten waren (war soweit ich weiß nicht legal und ich würde mich heute auch nicht mehr darauf einlassen - war allerdings eine Agentur, wo so was leider nicht selten ist). Mein Vertrag dort wurde dann später dahingegehend geändert, dass eine bestimmte Zahl an Stunden pro Wochen im Gehalt drin waren, ich glaube es waren 5.

In meinem jetzigen Vertrag steht gar nichts zu Überstunden. Ich habe eine Kernarbeitszeit. Arbeite ich mehr als 40 Stunden, wird es mit Freizeit ausgeglichen. Das finde ich ideal, da man so z. B. mal früher gehen kann bzw. bei vielen Überstunden auch mal ein paar Tage Extra-"Urlaub" drin sind.

Die erwähnten 24 Überstunden finde ich doch recht viel. Man muss ja leider davon ausgehen, dass diese Grenze dann auch ausgereizt wird. Ist halt fraglich, ob man das machen will. Als Einsteiger ist man da ja oft noch etwas flexibler.
Markus K.
Beiträge: 4
Registriert: 29.03.2016, 11:00

Beitrag von Markus K. »

Vielen lieben Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungsberichte!

Jetzt wird mir immer mehr klar, warum man während des Bewerbungsgesprächs meiner Forderung von 40k - zumindest nach der Probezeit - so schnell nachgekommen ist. Obwohl ich das Thema "Überstunden bzw. Mehrarbeit" angesprochen habe, wurde mir nur etwas schwammig mitgeteilt, dass "...hin und wieder welche anfallen, man dafür aber mal früher gehen kann...". Das eine bestimmte Anzahl von Überstunden bereits im Gehalt enthalten ist, wurde dabei nicht erwähnt. Angesichts der Tatsache, dass ich nach der Einarbeitung als einziger Einkäufer für den gesamten Standort (ca. 70 Mitarbeiter, insgesamt ca. 350) verantwortlich sein soll, ist mir das ehrlich gesagt ein zu unkalkulierbares Risiko. Ich werde den Vertrag in dieser Form auf jeden Fall nicht unterschreiben.
Antworten