10 Jahre AGG - Ein gescheitertes Gesetz? Diskussionsblock

Welche anderen Bewerbungsstrategien kennt ihr noch? Fragen dazu bitte hier reinschreiben.
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Was hat das allgemeine Gleichstellungsgesetz für Bewerber gebracht?

Viel - Diskriminierungen sind deutlich zurückgegangen. Bewerber werden nicht mehr so stark wegen ihrer Herkunft, Geschlecht oder Alter benachteiligt.
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Keine Stimmen
Weder noch - Ich kann weder das eine noch andere feststellen.
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Es hat sich negativ ausgewirkt, da man als Bewerber keine Gründe für eine Absage mehr genannt bekommt, falls man überhaupt eine erhält
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 4

Max-Xaver
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10 Jahre AGG - Ein gescheitertes Gesetz? Diskussionsblock

Beitrag von Max-Xaver »

Hallo,

im Sommer jährt sich der zehnte Jahrestag des oft von der Wirtschaft kritisierten "Allgemeinen Gleichstellungsgesetz". Zeit um ein Resümee zu ziehen, was das Gesetz den Betroffenen, insbesondere passend zum Forum - den Bewerbern - wirklich gebracht hat.

Dazu möchte ich in meinem zweiten Max-Xaver-Diskussionsblock zum Gedankenaustausch einladen, um auch die eigenen Erfahrungenm hier mitzuteilen.

Das AGG wurde aus der Taufe gehoben, um einerseits Vorgaben der EU zu erfüllen und andererseits die Ungleichbehandlund auf Grund der Rasse und ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder der STOP Identität zu verhindern.
Bis auf die letzten beiden Punkte sind alle im Bewerbungsverfahren relevant, da sich Herkunft, Geschlecht, Alter und auch eine Behinderung leicht aus den Bewerbungsdaten ziehen lassen.

Hat das Gesetz in den letzten zehn Jahren das notwendige Umdenken in der Wirtschaft gebracht oder findet die Diskriminierung jetzt statt offen verdeckt und unterschwellig statt. Wo liegen die Stärken des Gesetzes und wo die Schwächen? Hat das Gesetz mehr Vorteile oder mehr Nachteile für betroffene Bewerber gebracht. Worin kann das Gesetz verbessert werden oder was davon gehört auf den Scheiterhaufen der Geschichte?

Nach der Einführung wurde seitens der Wirtschaft eine Klagewelle befürchtet, die ausgeblieben ist. Woran liegt es? Ist die gefühlte Ungleichbehandlung doch viel geringer, als von der Wirtschaft selber angenommen wurde oder fehlt es den Diskriminierten einfach der Mut, sich gegen eine Ungleichbehandlung zu wehren?

Fakt ist, dass nicht wenige "Mutige" vor Gericht eine Bauchlandung erlebt haben - aus welchen Gründen auch immer - und somit viele abhalten haben dürfte, sich gegen eine Ungleichbehandlung zur Wehr zu setzen. Müssen wir damit leben, dass eine Diskriminierung in diesem Bereich als Kavaliersdelikt gilt, solange diese nicht all zu offensichtlich ist?

Max-Xaver
katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Erstaunlicherweise stehe ich hier auf Seiten der Wirtschaft. Auswahlverfahren benötigen implizit Kriterien, Maßstäbe. Und diejenigen, die die Kriterien nicht erfüllen, werden halt nicht genommen.

Wenn ich die Kriterien eines potentiellen AGs nicht erfülle - obwohl ich der festen Überzeugung bin, perfekt für die Stelle geeignet zu sein - dann ist das halt so. Erkennt der Betrieb nicht, wie sehr mein Engagement und meine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Vorteil des Betriebs gereichen könnten, dann arbeiten da inkompetente Flitzpiepen und es ist gut, dass ich nicht mit denen arbeiten muss ;)

Wäre ich zum Beispiel gebürtige Angolanerin und meine Bewerbung würde durch die Unkenntlichmachung durch das AGG auf dem 'Einladen zum VG-Stapel' eines politisch - nennen wir es mal - konservativen Chefs landen. Und dann säße ich mit diesem Chef in seinem Betrieb und hätte damit meine und seine Zeit vergeudet, weil keiner von uns zweien es vorher wissen konnte, mit wem man es zu tun haben würde: Das ist doch purer Blödsinn!
Zuletzt geändert von katerfreitag am 11.01.2016, 01:45, insgesamt 1-mal geändert.
Max-Xaver
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Beitrag von Max-Xaver »

katerfreitag hat geschrieben:Erstaunlicherweise stehe ich hier auf Seiten der Wirtschaft. Auswahlverfahren benötigen implizit Kriterien, Maßstäbe. Und diejenigen, die die Kriterien nicht erfüllen, werden halt nicht genommen.
Ich finde es ausdrücklich gut, wenn hier auch solche Meinungen geäußert werden, die nicht unbedingt dem Mainstream: "Alle sind gleich" entsprechen.

Kriterien und Maßstäbe bei der Auswahl der Bewerber anzuwenden ist allerdings nicht verboten, sofern diese sachlicher und fachlicher Natur sind. Welche Kriterien würdest du noch bei einer Beurteilung der Bewerbung heranziehen?

Max-Xaver
katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Gesetzt den Fall, es handelt sich um eine Institution, die einer Kirche nahe steht. Da muss es doch möglich sein, diejenigen Bewerber vorzuziehen, die auf Grund ihrer Konfession 'zum Haus' passen...

Stell Dir vor, eine Chefin will partout keine Männer einstellen - würde Max-Xaver denn dann für diese Frau arbeiten wollen, und ihr Unternehmen voranbringen, obwohl für ihn als Mann die Arbeit mit der misandrosen Chefin bestimmt kein Vergnügen werden würde?

Dem AGG buchstabengetreu zu entsprechen und dennoch zeítgleich zu diskriminieren ist sicher möglich - der positive Aspekt des Gestzes liegt m.M.n. darin, dass diejenigen, die die Personal-Entscheidungen treffen, wenigstens ab und an einmal ihre Attitude hinterfragen müssen. Nämlich bei den Formulierungen für Stellenausschreibungen, Absagen etc.pp. Vielleicht ändert sich ja auf lange Sicht etwas in der Köpfen der Entscheider. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Max-Xaver
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Beitrag von Max-Xaver »

Das mit einer religiösen Institutionen ist ein Grenzbereich. Bei Leitungsfunktion oder dienstnahen Bereichen darf eine konfessionsnahe Mitgliedschaft verlangt werden, in anderen Bereichen eine Mitgliedschaft zur Glaubensrichtung. Dies beides ist durch das AGG gedeckt.

Der zweite Fall wäre ein Verstoß, wenn von von herein Männer aussortiert werden würden oder sogar in der Anzeige nach einer Frau gesucht wird.

Genauso wenn ich als AG mein Team verjüngen möchte und einen jüngeren männlichen Mitarbeiter möchte, habe ich eine bestimmte Vorstellung vom Bewerber. Um Klagen zu vermeiden halte ich die Anzeige neutral, lasse aber gleich unpassende Bewerber aussortieren. Ich begründe meine Absage nicht mehr oder verzichte ganz darauf abzusagen. Das wird ja leider immer mehr zu Mode.

Die Frage ist doch was das AGG gebracht hat. Es ändert ja nicht unbedingt das Denken im Kopf und wenn ich aus wirtschaftlichen Gründen Risiken vermeiden muss, werde ich diese vermeiden. In dem Fall ist das AGG doch hinderlich. Die Bewerber können von vorn herein nicht erkennen, wo es vergebliche Liebesmüh ist, sich zu bewerben und man hat keinerlei Anhaltspunkte mehr, woran man gescheitert ist. Als AG hat man einen erhöhten Aussortieraufwand.

Das AGG wurde seinerzeit ja nicht grundlos auf den Weg gebracht, die Frage bleibt aber, wie hätte man es besser machen können, um Ungleichbehandlung zu verringern, denn das bewirkt das AGG nicht. Ich behaupte sogar, dass AGG ist gescheitert, denn mit einer offenen Benachteiligung kann man oft besser umgehen, als solche subtile gefühlte.

Max-Xaver
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TheGuide
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Re: 10 Jahre AGG - Ein gescheitertes Gesetz? Diskussionsbloc

Beitrag von TheGuide »

Max-Xaver hat geschrieben:Nach der Einführung wurde seitens der Wirtschaft eine Klagewelle befürchtet, die ausgeblieben ist. Woran liegt es? Ist die gefühlte Ungleichbehandlung doch viel geringer, als von der Wirtschaft selber angenommen wurde oder fehlt es den Diskriminierten einfach der Mut, sich gegen eine Ungleichbehandlung zu wehren?
Ich weiß nicht, ob das etwas mit Mut zu tun hat. Damit eine Klage zugelassen werden kann, muss man ja zunächst einmal hinreichend Beweismaterial vorbringen. Es ist schlechterdings unwahrscheinlich, dass man als gescheiterter Bewerber an Beweismaterial kommt. Die Ablehungsformulierungen der Unternehmen sind juristisch glatt formuliert, es tue der Firma leid, aber in der Menge der Bewerber gab es halt jemanden, der noch besser zu Stelle passte.
Und das ist auch völlig in Ordnung, damit muss man leben. In 99 % der Fälle wird das auch stimmen.

Dass eine Firma sich den Faux pas erlauben würde, Diskriminierung wegen Hautfarbe, Religion oder Geschlecht etc. zuzugeben, ist doch höchst unwahrscheinlich. So etwas würde allenfalls einem kleinen Handwerksbetrieb mit einer überschaubaren Mitarbeiterzahl passieren - wer will sich da einklagen? Wo's der Chef dann persönlich nimmt? Man stelle sich vor, man hat vor Gericht Erfolg und der Betrieb muss einen einstellen. Der Betrieb hat eine Größe von 5 bis 20 Mitarbeitern, jeder kennt jeden und man ist derjenige, der sich eingeklagt hat: Viel Spaß im Betrieb....
Müssen wir damit leben, dass eine Diskriminierung in diesem Bereich als Kavaliersdelikt gilt, solange diese nicht all zu offensichtlich ist?
Wir müssen damit leben, dass eine pure Vermutung nicht ausreicht sondern nur der Beweis zählt.

Dass es Diskriminierung von Ausländern - je nach Herkunft auch unterschiedlich ausgeprägt -, Frauen im gebärfähigen Alter, Arbeitnehmern 50+ (wobei hier scheinbar auch Trends und Trendumkehren das Bild verzerren) und anderen Gruppierungen gibt, steht völlig außer Frage. Aber die meisten Unternehmen werden das mittlerweile anders halten, insofern als dass sie ein Interesse daran haben, eine Stelle mit der am besten geeigneten Arbeistkraft zu besetzen. Ohne Frage spielen da dann aber subjektive Empfindungen der Personalentscheider wieder in die Ratio hinein.
Max-Xaver
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Re: 10 Jahre AGG - Ein gescheitertes Gesetz? Diskussionsbloc

Beitrag von Max-Xaver »

TheGuide hat geschrieben:........ Es ist schlechterdings unwahrscheinlich, dass man als gescheiterter Bewerber an Beweismaterial kommt. Die Ablehungsformulierungen der Unternehmen sind juristisch glatt formuliert, es tue der Firma leid, aber in der Menge der Bewerber gab es halt jemanden, der noch besser zu Stelle passte.
Das ist doch das eigentliche Handikap des Gesetzes. Es gibt kein Kontrollmechanismus, daher auch kaum Sanktionen und eine Verhaltensänderung in der Wirtschaft.
Und das ist auch völlig in Ordnung, damit muss man leben. In 99 % der Fälle wird das auch stimmen.
Man muss es hinnehmen - in Ordnung finde ich es nicht. Laut Studien entscheiden rund 2/3 der Entscheider auch nach dem Alter, Geschlecht und Herkunft. Wenn diese in 99% der Fälle wirklich rein sachlich waren, dürften diese Erfahrungen, die Frauen im gebährfähigen Alter, Ältere und Personen mit Migrationshintergrund machen, kaum spürbar sein. Hier im Forum finden sich ja überwiegend welche, bei denen es nicht auf Anhieb klappt und die die eine oder andere Erfahrung gemacht haben. Männliche dreizigjährige Fachkräfte wird man untern den aktiven Mitgliedern kaum finden.

Die Frage bleibt, wie man es besser machen kann, da es auch volkswirtschaftlich schädlich ist, wenn Betroffene durch sinnlose Massnahmen beschäftigt werden, sich in Hartz4 zurückziehen oder sich durch Schwarzarbeit über Wasser halten.
Das Gesetzt ist gescheitet, da es die Situation derer trotz jahrelanger Konjunkturerholung nicht verbessert hat. Die Zahlen der z.B. älteren Stellensuchenden sind in dem zeitraum in absoluten Zahlen kaum gesunken und somit ist ihr Anteil damit sogar gestiegen.

Max-Xaver
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Re: 10 Jahre AGG - Ein gescheitertes Gesetz? Diskussionsbloc

Beitrag von TheGuide »

Max-Xaver hat geschrieben:Die Zahlen der z.B. älteren Stellensuchenden sind in dem zeitraum in absoluten Zahlen kaum gesunken und somit ist ihr Anteil damit sogar gestiegen.
Du vergisst, dass das Rentenalter - sofern die Personen nicht von Altersarmut betroffen sind - seinen Teil ebenso erledigt, wie die Biologie...
Max-Xaver
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Beitrag von Max-Xaver »

Na klar gehen welche irgendwann in Rente, sofern diese zum Leben reicht.

Alle werden älter und so kommen immer wieder ältere nach. Und nach allg. Definition ist mit älterer Stellenbewerber einer mit 45+ gemeint. Der hat noch 20 Jahre nach bis zur Rente.

mfG
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