Zu arbeitsrechtlichen Einzelheiten kann und will ich keine Fachauskünfte geben. Eins ist allerdings sicher: Grund zu massiver Besorgnis besteht eigentlich immer, wenn zu befürchten ist, dass fehlende Motivation quasi aktenkundig wird... wann und wie sich das dann auch immer äussern wird...
Eine "6" ist mit reinem Begabungsmangel an deutschen Schulen ja praktisch nicht zu erzielen. In der Praxis wird die im Grunde nur bei vollständiger Arbeitsverweigerung vergeben, d. h. in Fällen, wo jemand dem Lehrer seine Verachtung für Fach und Person in Worten oder Taten quasi um die Ohren haut. Mal unter uns: Du bist einfach niemals hingegangen, oder?
Darin läge eine
HALTUNG, die (aus Sicht des Arbeitgebers) schlimmer ist, als beinahe sämtliche denkbaren Einzelnoten zusammen. Und wo wir einmal davon reden: "Inventar, Abschreibungen und so nen Quatsch" sind exakt die Bahnen, in denen Unternehmer denken!
Der langen Rede kurzer Sinn: Guck, dass Du zum Schuljahresende auch da Deine 4 hast!
