Absage nach Bewerbung und wollen keine Begründung nennen

Wie geht es weiter nach Absagen? Was kann daraus gelernt werden? Lass andere an deinen Erfahrungen teilhaben. Berichte über gute und schlechte Erfahrungen bei der Stellensuche.
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bewerbunsman
Beiträge: 2
Registriert: 05.11.2007, 17:14

Absage nach Bewerbung und wollen keine Begründung nennen

Beitrag von bewerbunsman »

Hi @all,

ich bin gerade dabei mich neu zu orientieren und bin auf der Suche nach einem neuen Job. Mir ist klar, dass Absagen zu einem Bewerbungsprozess gehören, aber mich würde in diesem Fall interessieren, ob die Firma das machen darf.
Ich habe mich vor ca. 14 Tagen bei einer großen und bekannten Firma beworben. Es kam Promt eine Nachricht, dass meine Bewerbung in bearbeitung sei. Vorgestern kam dann folgende Absage:

wir bedanken uns für Ihre Bewerbung und Ihr Interesse an einer Tätigkeit in
unserem Unternehmen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren
Auswahlprozess nicht berücksichtigen werden.

Wir bedauern Ihnen keine positive Nachricht übermitteln zu können und wünschen
Ihnen für Ihren weiteren Bewerbungsprozess viel Erfolg.
Darauf hin habe ich mich für die Info bedankt und wollte wissen warum meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Gestern Abend kam dann gleich die Antwort:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider sind wir nicht befugt Ihnen Gründe für Ihre Absage zu nenne. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Jetzt würde es mich mal interessieren, darf ich da weiter nachhacken, bis ich eine Antwort bekomme?
dasto
Bewerbungshelfer
Beiträge: 1110
Registriert: 20.02.2007, 16:05

Beitrag von dasto »

Denke mal, Du wirst da nichts erreichen, weil durch das neue AGG sich die Firmen zurückhalten. WEnn Sie Dir sagen würden, Du bist zu jung - wäre das Diskriminierung und dann könntest Du sie verklagen - deshalb keine genaue Antwort. - Ist eben Mist

D
bewerbunsman
Beiträge: 2
Registriert: 05.11.2007, 17:14

Beitrag von bewerbunsman »

super toll, dann habe ich gar keine Möglichkeit?
buwuve
Beiträge: 33
Registriert: 29.10.2007, 20:26

Beitrag von buwuve »

Diskriminierung ist das Schlüsselwort und daher werden sie Dir unter Garantie nichts sagen. Ich kenne solche Formulierungen auch von Absagen, wo ich zur zweiten Bewerberrunde eingeladen worden bin, also (über beide Runden zusammen) schon 3-4 Stunden mit zwei Mitarbeitern gesprochen habe. Da habe ich auch erwartet, dass ich eine etwas aussagekräftigere Absage erhalte, damit ich mich für die Zukunft besser vorbereiten bzw. Fehler vermeiden kann. Als ich dort angerufen habe, hieß es auch: Wir dürfen Ihnen leider nichts genaues sagen - fand ich schade, aber was soll man machen.
SandraZ
Bewerbungshelfer
Beiträge: 384
Registriert: 11.04.2007, 19:48

Beitrag von SandraZ »

Wie die anderen schon geschrieben haben, du wirst seit der Einführung des AGG keine Chance mehr auf eine Begründung bekommen. Wer abgelehnt wird, kann die Firma evt. verklagen und kann dann eine Entschädigung von 3 Gehältern erwarten. Es gibt zwar inzwischen sogenannte schwarze Listen, auf die diejenigen kommen, die sich über diesen Weg der Klage die Taschen füllen, aber Firmen scheuen den Gang vor den Richter.
LeBon
Beiträge: 3
Registriert: 12.11.2007, 22:28

Beitrag von LeBon »

Hm ich habe eigentlich gute Erfahrungen mit Nachhaken gemacht. Ich habe mehrere Firmen angeschrieben, warum sie mich per Aktenlage nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben, obwohl ich das Profil 110% erfüllt habe. In dem einen Falle wollten sie mir bei Stellenantritt einen Umzug mir nicht zumuten und ich hätte nicht die passende Ausbildung, obwohl ich genügend Berufserfahrung verfüge. In anderem Falle wollten sich die Personaler nur die Zeit vertreiben, falls ihr Wunschkandidat die Stelle nicht antreten könne.
Nach einem Vorstellungsgespräch nachzuha(c)ken, warum man den Job nicht bekommen hat, halte ich für sinnlos, denn die Entscheidung jemanden nicht zu nehmen ist völlig irrationaler Natur.
Ich kenne zwei Firmen im IT Bereich, wo ich Vorstellungsgespräche hatte, die bei der Bewerberauswahl einen Griff ins Klo gemacht haben, denn sie suchten nach 4 Monaten genau den gleichen Mann wieder. Ich mich da gleich wieder bei beiden Unternehmen beworben. Und bei einen Firma habe doch nächste Woche wieder ein Vorstellungsgespräch. Der anderen Firma wars peinlich zu antworten. 'Wiedersehen macht Froide'

Greetz Lars
Ranseier74
Beiträge: 53
Registriert: 21.04.2008, 19:54

Absage nach Bewerbung und wollen keine Begründung nennen

Beitrag von Ranseier74 »

@Bewerbunsman:
Was dasto sagt, stimmt. Das heißt, sie dürfen dich nicht aus geschlechtsspezifischen, ethischen, moralischen Gründen, des Alters wegen oder wegen einer Behinderung ablehnen.

Falls Du aber trotzdem nach einer erhaltenen Absage nachhaken willst, empfehle ich dir folgendes:
Wenn Du anständig darum bittest und sachlich bleibst, und fragst was Du selbst falsch gemacht hast (Selbstkritik heißt das Zauberwort) und nochmals die Punkte aufführst, evtl. Verhalten, Fragen, etc., dann besteht durchaus die Chance, dass du eine Antwort bekommst.
Am besten schreibst Du eine kurze E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner oder rufst an.
Ich habe das einmal so gemacht und daraufhin binnen von rekordverdächtigen 30 Minuten eine Antwort bekommen.

Und nur dadurch habe ich erfahren, dass mich eine (damalige) Unkenntnis bzw. Falschinformation wohl nicht nur bei der Firma XY, sondern bei mindestens 3 weiteren Unternehmen einen sicher geglaubten Job gekostet hat.

Ich bin dem zuständigen Mitarbeiter bei der Firma XY heute noch dankbar, dass er so ehrlich war und mir geantwortet hat. Das rechne ich dem sehr hoch an.

Falls Du dich schriftlich an deinen Gesprächspartner aus dem VG wenden willst, an Besten den Brief als Einschreiben per Rückschein versenden.
Da können sie nicht behaupten, sie hätten den Brief nicht bekommen!
Dreed
Beiträge: 11
Registriert: 09.09.2009, 13:07

Hmm

Beitrag von Dreed »

Aus der Sicht eines Personalers, würde ich einen Ablehnunggrund niemals schriftlich kommunizieren, sondern mich höchstens am Telefon dazu hinreissen lassen. Es ist schon aus Sicht des Bewerbers eine wirklich bedauerliche Entwicklung, denn wie mein Vorredner bereits angesprochen hat, kann man aus einem Ablehnungsgrund auch lernen. Für den Personaler wird die Arbeit allerdings erheblich einfacher. Eine immer gleich formulierte Absage an 100 Leute raus schicken, fertig. Wobei ich immer mehr den Eindruck bekomme, die wenigstens Unternehmen haben ein so sauberes Bewerbermanagement, dass sie es überhaupt für notwendig erachten, eine Antwort zu schreiben...
Ranseier74
Beiträge: 53
Registriert: 21.04.2008, 19:54

Beitrag von Ranseier74 »

Nachtrag: Wobei das mit der Behinderung nicht so genau genommen wird. Ich habe mich in der Vergangenheit aufgrund meiner Behinderung (50% Grad, Asperger-Syndrom [leichte Form des Autismus]) auch bei gemeinnützigen Organisationen beworben, die Behinderte beschäftigen und unterstützen. Trotz der entsprechenden Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle und dem Zusatz "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt...." wurde es nichts.

Gottseidank habe ich seit 1. Oktober wieder einen Job an 5 Tagen die Woche, auch wenn diese auf wenige Stunden täglich begrenzt ist.
Nach 3 Jahren mit kurzen Unterbrechnungen nun endlich wieder geregelte Arbeitszeiten.
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