Abschiedsformel im Arbeitszeugnis

Fragen zu Zeugnissen und Nachweisen: Müssen alle bisherigen Zeugnisse mitgeschickt werden? Welche Nachweise sind wichtig? Wie müssen die Zeugnisse geordnet werden?
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Label
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Abschiedsformel im Arbeitszeugnis

Beitrag von Label »

Hallo zusammen,

habe endlich das Arbeitszeugnis von meinem letzten AG erhalten. Da ich schon einige Zwischenzeugnisse von diesem AG habe kommt mir die Abschlussklausel etwas komisch vor. Sonst war die immer viel "liebevoller", also mit wertvolle Mitarbeit usw.
Es heißt ja wenn nicht ausreichend bedauert wird etc. ist das Zeugnis total entwertet. Kann mir jemand sagen, in wie weit das tatsächlich so zutrifft?

Der Abschluss sieht so aus:

Leider endet das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum xx.xx.xxxx, da das von Frau X begleitete Projekt abgeschlossen ist und wir ihr zurzeit kein Folgeprojekt anbieten können.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei Frau X für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihr für ihren beruflichen Werdegang alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Da steht auch nur beruflich und nicht persönlich :( Muss ich mir da Gedanken machen?

Viele liebe Grüße,

label
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Ideara
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Beitrag von Ideara »

Hallo label. Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung:

Da das Zeugnis in den üblichen Formulierungen verfasst ist, fällt es durchaus auf, dass die Formel "für den persönlichen Werdegang", die ja nach dem beruflichen folgen sollte, fehlt.
Ich würde nachhaken und ein neues Zeugnis einfordern, denn sonst kann es so ausgelegt werden, dass Differenzen in der Zusammenarbeit bestanden.

Gruß
Label
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Beitrag von Label »

naja... die gab es. Und zwar ganz Erhebliche. Ist es zulässig da Hinweise zu geben, wie hier in der Abschlussformel?
Ich finde es unverschämt. Ich als AN verliere schließlich auch keine abfälligen Worte oder Bemerkungen über den letzten AG beim Neuen. Das würde mir im Leben nicht einfallen.
Ich erwarte von meinem AG dass er bei s**ueller Belästigung am Arbeitsplatz ganz klar Stellung bezieht. Und zwar für die richtige Seite. Anstatt Verhalten, das in der Evolution irgendwo beim Amphibienstadium anzusiedeln ist zu fördern. Um nur mal ein Bsp. zu nennen. Auch war man dort der Meinung, Menschen anschreien, handgreiflich werden und sich bei Fehlern prügeln zeuge von guter Sozialkompetenz. Ich sah das (und noch so vieles) anders, das führte zu Differenzen und ich habe seither mit Denunziation zu kämpfen. Die werden mir das Zeugnis nicht (freiwillig) ändern. Was kann ich tun damit die mir nicht zu Unrecht die Zukunft verbauen können?
Habe ich Chancen auf Erfolg wenn ich das Einklage? Ich habe geschlagene 1,5 Jahre gewartet auf dieses Zeugnis.

LG
cre
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Beitrag von cre »

Ich hätte ja nicht mal 1.5 Jahre auf das Zeugniss gewartet...

Grundsätzlich stehe deine Chancen beim einklagen immer gut, da Richter meist eher auf der Seite der AN stehen. Allerdings, vor Gericht und auf See bist du in Gottes Hand, also versprechen kann man nichts. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung, die wirst du brauchen.

Evtl. reicht es aber auch schon wenn du klar machst das du im Falle einer Nichtänderung vor Gericht ziehst. Jedoch würde ich nicht mehr allzu lange warten. Die Frist ist glaube ich nicht genau geregelt, aber der Einspruch müsste wohl so in den ersten vier Wochen nach Zustellung liegen.
Label
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Beitrag von Label »

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück :)

Allerdings ist wohl die Frist schon verstrichen... :/

Ich hoffe dann einfach dass das Gesamtbild trotzdem überzeugt. Über fünf Jahre gute Zusammenarbeit in allen Belangen und nach einem Vorgesetztenwechsel die letzten 5 Monate dann eben so. Die Möglichkeit die Bewerbung persönlich abzugeben oder mich telefonisch zu melden damit der neue Wunsch-AG schon mal entscheiden kann ob trotz allem sympathisch oder nicht habe ich ja auch.
Nett beim Ex-AG fragen kann ich auch noch versuchen. Vielleicht war es doch ein Versehen.

Danke euch beiden für eure Einschätzungen bzw. Gedanken zum Thema.

LG
label
cre
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Beitrag von cre »

Wenn du eine Rechtschutz hast, würde ich mir trotzdem überlegen zum Anwalt zu gehen. Soweit ich weiß (und man möge mich schlagen, wenn ich mich da irre) gibt es da kein Grundsatzurteil
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Ich sehe da jetzt nichts, was de Klagens oder auch nur des Ärgers wert wäre.
Label
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Beitrag von Label »

auch nicht weil die persönlichen Wünsche fehlen und nicht für wertvolle oder sehr gute Mitarbeit bedankt wird?

Ggf. frag ich morgen doch mal bei der Gewerkschaft :)
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Label hat geschrieben:auch nicht weil die persönlichen Wünsche fehlen und nicht für wertvolle oder sehr gute Mitarbeit bedankt wird?
Ja.
Außerdem:
Label hat geschrieben: An dieser Stelle bedanken wir uns bei Frau X für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihr für ihren beruflichen Werdegang alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
BlackDiamond
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Beitrag von BlackDiamond »

TheGuide hat geschrieben:Ich sehe da jetzt nichts, was de Klagens oder auch nur des Ärgers wert wäre.

Das sehe ich auch so, zumal du auf eine bestimmte "Dankes- und Wünsche" Formulierung kein Anrecht hast, dazu gibt's eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: juraexamen.info/bag-kein-anspruch-des-arbeitnehmers-auf-dankesformel-im-arbeitszeugnis/
Label
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Beitrag von Label »

Nur weil hier solch ein Urteil besteht heißt das noch lange nicht dass das so in Ordnung ist. Außerdem ist bislang nicht geklärt wie die Begründung dafür ausfällt, dass beredetes Schweigen, sowie hier in der Schlussformulierung, nicht als unzulässiges Geheimzeichen anerkannt ist.

Und so lange so praktiziert wird(?), dass eine fehlende oder nicht ausreichend wertschätzende Schlussformulierung dem AN das berufliche fortkommen erschwert (wird das so ausgelegt?) habe ich doch ganz erheblichen Grund zur Ärgernis und auch zum Klagen. Dann muss eben ein anderes Urteil her.
Hier wird im Vornherein ein schlechtes und falsches Bild auf mich gelegt. Das ist in keinster Weise akzeptabel. Vor allem da in diesem Fall niedere Beweggründe des AGs vorliegen.

Einzig andere Möglichkeit ist darauf zu vertrauen dass der nächste Personaler sich lieber sein eigenes Bild vom Bewerber macht, wohl wissend, dass nicht jede Kritik berechtigt ist und es auch im Personalbüro menscheln kann.....
BlackDiamond
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Beitrag von BlackDiamond »

Du überbewertest das Zeugnis, generell und speziell was die Wertigkeit einer einzigen Schlussformulierung betrifft. Bei den meisten, die häufig mit Einstellungen zu tun haben, zählt im Zeugnis höchstens noch die Aufzählung der Tätigkeiten und sonst nichts mehr. Wie denn auch, entweder wird das gewünschte Zeugnis eingeklagt oder gleich selbst geschrieben, wo ist denn da noch der Aussagewert?
Label
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Beitrag von Label »

Die Aussagekraft ist mir bekannt, nicht mal die Tätigkeitsbeschreibung ist richtig :D Ich kann nur sehr schlecht einschätzen, was für einen Wert der nächste Wunsch-AG darauf legt.

Aber wahrscheinlich mach ich mir echt mehr Sorgen als nötig.

Danke Dir,

lg label
Label
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Beitrag von Label »

also es ist wohl tatsächlich so, dass diese Schlussformulierung den Schnitt meines Zeugnisses um gut 0,5 Notenpunkte nach unten zieht. Das ist definitiv ärgerlich.
BlackDiamond
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Beitrag von BlackDiamond »

Label hat geschrieben:also es ist wohl tatsächlich so, dass diese Schlussformulierung den Schnitt meines Zeugnisses um gut 0,5 Notenpunkte nach unten zieht. Das ist definitiv ärgerlich.
Wie kommst du darauf?
Label
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Beitrag von Label »

habe es von der Gewerkschaft prüfen lassen.
Label
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aaahhhh herber Rückschlag

Beitrag von Label »

Ruft mich gerade ein Personaler an, liest mir vor: "Leider endet das Arbeitsverhältnis zum 30...!? Das heißt SIE haben die Kündigung ERBETEN???"
OMG :shock: :shock: :shock: :shock:

Was mach ich denn jetzt mit dem Fetzen? :? :? :? scheint wohl nicht so gut für mich zu sein.... Aber zumindest behält er meine Unterlagen... Puuhhh - weiß da jmd. ne gute Strategie um trotzdem zu punkten mit dem Bewerbungsschreiben?

lg label
Romanum
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Beitrag von Romanum »

Hat die Gewerkschaft dir ein Gutachten erstellt?

Also wenn weitere Gespräche und mündliche Aufforderungen nicht erfolgsversprechend sind, dann musst du eine schriftliche Aufforderung verschicken. Du musst erst mal einzeln auflisten, was du bemängelst und wie du das warum geändert haben willst. Die Zwischenzeugnisse können dir dabei als Beweis dienen. Punkt für Punkt. Ggf. sendest du eine Version deines komplett geänderten Arbeitszeugnisses mit (für streitunlustige Schnellentscheider). Du schickst dem AG deine Aufforderung zur Zeugnisberichtung schriftlich zu. Am besten natürlich mit Rückschein-Einschreiben. Du musst eine angemessene Frist zur Zeugnisberichtigung (ca. 2 Wochen) setzen. Alles freundlich und kooperativ.

Wenn die Frist verstrichen ist, gehst du zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lässt ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, natürlich mit den Hinweisen auf Urteile zu möglichen Schadensersatzansprüchen bei "falschen" Arbeitszeugnissen.

Falls dies nichts bewirkt, kannst du beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen, was in der 1. Instanz auch ohne Anwalt möglich ist. Du hast ja schon vorgearbeitet und die Rechtspfleger helfen dir. Zur Abschiedsformel findest du hier ein paar Infos.

Insgesamt solltest du zeitlich etwas auf die Tube drücken und auch Druck machen. Allerdings solltest du bedenken, dass es nicht möglich ist, sich irgendeine Arbeitszeugnisbewertung auszusuchen; vor allem wenn du überdurchschnittliche Bewertungen haben möchtest, musst du es auch noch beweisen.
Label
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Beitrag von Label »

Ich hab wirklich Schwierigkeiten von Zuhause aus nach so langer Zeit nachzuweisen, was meine tatsächlichen Tätigkeiten waren. Es war damals schon ein enormer Kampf die überhaupt ansatzweise in das Zeugnis zu bekommen. Man wollte mir genau 2 Punkte reinschreiben, die gar nicht zu meinen Tätigkeiten gehörten und mir dafür eine gesamt "befriedigende Leistung" attestieren. Wohlwissend natürlich was man da tat. Das mittlere Management sollte Prämien für das kassieren was ich gemacht habe. Konzern halt...

Bewirken konnte ich letztlich eine "betriebsbedingte" Kündigung mit Abfindung, die Meisten der tatsächlichen Tätigkeiten im Zwischenzeugnis(Vorgesetztenwechsel) mit mindestens Note 2 (hatte darum gebeten ein ehrliches und kein Gefälligkeitszeugnis zu bekommen, eine Beurteilung meiner Leistung war aber keinem möglich). Beim Zwischenzeugnis war auch der Abschlusssatz noch i.O.
Das wurde etwas verschlechtert, in die Vergangenheitsform gesetzt und mit etwas abschätziger Abschlussfrase zu meinem Endzeugnis. Nach Schulnoten unter neuem Vorgesetzten lt. Gewerkschaft jetzt 2,5.

Ich wüsste nicht wie ich nach so langer Zeit noch beweisen könnte, dass meine Leistung besser war. Bei der "Verschönerung" der Abschlusssätze bin ich eh auf Goodwill angewiesen.

Hab die Problematik aber auch schon der IGM geschildert und warte noch auf eine Antwort.

Aber nett u. kooperativ nachfragen versuche ich auf alle Fälle nochmal. Danke Dir :)

Achso, die Frage hab ich nicht beantwortet. Nein die Gewerkschaft hat mir kein Gutachten erstellt. Könnte mal fragen ob die das tun...
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