Hallo,
in wieweit ist es einem unternehmen erlaubt, die abschlussnote der Ausbildung in das Arbeitszeugnis aufzunehmen??
Wahrheitspflicht ist ja gegeben, jedoch gibt es ja auch die wohlwollens-pflicht.
in meinem zeugnis steht: frau... hat mit befriedigendem ergebnis ihre ausbildung zur automobilkauffrau abgeschlossen...
ich meine.....das muss ja nicht sein. mein großer arroganter arbeitgeber war beleidigt, dass ich gekündigt habe und die heiligen hallen freiwillig verlassen wollte...deshalb hab ich jetzt das gefühl, sie wollen sich irgendwie rächen.
es ist ein zeugnis über ein nachwuchs-förderungs-programm....studium und ausbildung parallel. sie könnten doch auch nur schreiben, dass ich die ausbildung zu diesem und jenem zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen habe. die note steht ja sowieso auf den IHK unterlagen oder??
kann ich das irgendwie geltend machen???
Abschlussnote der Ausbildung in das Arbeitszeugnis
Re: Abschlussnote der Ausbildung in das Arbeitszeugnis
Hallo Sinaa,
...na so richtig dicke Freunde seid ihr wohl nicht geworden?
Zu deiner Frage... dass diese Formulierung der Wahrheit entspricht und sich auf diesem Weg kaum etwas machen lässt wurde schon ganz richtig gesagt. Auch dem Grundsatz des "Wohlwollens" wird durch die getätigte Aussage durchaus Rechnung getragen.
Was ich jedoch vermisse, und das könnte ein Ansatzpunkt für ein diesbezügliches Gespräch sein, ist der eindeutig formulierte Bezug zwischen "befriedigendem Ergebnis" und dem "schulischen Ausbildungsteil".
Davon dass es ausdrücklich untersagt ist eine befriedigende, schulische Leistung im Ausbildungszeugnis zu erwähnen habe ich noch nie gehört, möglicherweise gibt es ja ein diesbezügliches Urteil... hier könnte Tante Google weiterhelfen.
Wolf
...na so richtig dicke Freunde seid ihr wohl nicht geworden?

Zu deiner Frage... dass diese Formulierung der Wahrheit entspricht und sich auf diesem Weg kaum etwas machen lässt wurde schon ganz richtig gesagt. Auch dem Grundsatz des "Wohlwollens" wird durch die getätigte Aussage durchaus Rechnung getragen.
Was ich jedoch vermisse, und das könnte ein Ansatzpunkt für ein diesbezügliches Gespräch sein, ist der eindeutig formulierte Bezug zwischen "befriedigendem Ergebnis" und dem "schulischen Ausbildungsteil".
Davon dass es ausdrücklich untersagt ist eine befriedigende, schulische Leistung im Ausbildungszeugnis zu erwähnen habe ich noch nie gehört, möglicherweise gibt es ja ein diesbezügliches Urteil... hier könnte Tante Google weiterhelfen.
Wolf