Absender der Freundin in fremder Stadt bei Bewerbung angeben

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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Shade
Beiträge: 10
Registriert: 30.05.2008, 11:56

Absender der Freundin in fremder Stadt bei Bewerbung angeben

Beitrag von Shade »

hi,

ich habe folgendes problem: ich selber bin wohnhaft in dortmund, bewerbe mich aber in leipzig auf ausbildungsplätze (kaufmännischer bereich wie z.b. immobilien aber kein einzelhandel), da meine freundin dort lebt und ich mit ihr zusammenziehen möchte.
während ich eine stelle suche bin ich nun bei meiner freundin um auch mal sachen persönlich zu den betrieben bringen zu können. wie gebe ich in einer bewerbung korrekt an, dass die antwort an die adresse/telefonnummer meiner freundin gehen soll, da ich ja in leipzig noch keine eigene adresse habe.

mfg, chris
Zuletzt geändert von Shade am 30.05.2008, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
-LebensLAUF-
Beiträge: 6
Registriert: 29.05.2008, 16:41

Beitrag von -LebensLAUF- »

LEBENSLAUF

Name:
Vorname:
Geburtsdatum/ -ort:
Anschrift in Spanien
(beständig):
Anschrift in Deutschland
(bis.......... ):

Vielleicht lässt sich das für dich anwenden in dem du hieraus:

beständige Anschrift:

momentane Anschrift:.... machst.

Dein Namensschild auf dem Briefkasten deiner Freundin sollte ebenfalls helfen. ;-)
Shade
Beiträge: 10
Registriert: 30.05.2008, 11:56

Beitrag von Shade »

hi,

wenn ich am briefkasten meiner freundin mein namensschild anbringe, gibt es eventuell ärger mitm vermieter ist das problem. ließe sich das auch irgendwie im anschreiben realisieren? vllt. mit einer fußnote oder im kopfteil?

gruß,
chris
Shade
Beiträge: 10
Registriert: 30.05.2008, 11:56

Beitrag von Shade »

hi nochmal,

wüsste da echt keiner sonst noch was?

gruß,
chris
kowalski
Beiträge: 146
Registriert: 19.05.2008, 23:06

Beitrag von kowalski »

Tel-Nr. = Handy-Nummer; da ist es egal, wo Du dich gerade aufhälst.

Adresse = Deine aktuelle Anschrift. Wenn Du bei Deiner Freundin keine Post kriegst, macht es keinen Sinn, diese Adresse anzugeben.

Was mir in den Sinn kommt:

- Kann jemand an Deiner Wohnanschrift die Post an Deine Freundin weiterschicken?

- Nachsendeauftrag ginge eventuell.

- Ob eine Hinweis im Anschreiben oder Lebenslauf auf Deinen aktuelle Aufenthaltsort (also Name und Anschrift Deriner Freundin) hilft, echt keine Ahnung.
connymaus
Beiträge: 88
Registriert: 24.03.2007, 11:53

Beitrag von connymaus »

Habe auch ein ähnliches Problem.
Würde gern die Adresse des Wohnortes an dem ich suche angeben (da wohnt mein Freund und da will ich auch arbeiten). Bin aber mit Hauptwohnsitz woanders gemeldet und beziehe dort auch AG2. D.h. bei Bewerbungen die ich dem Arbeitsamt vorlege zum Nachweis meiner Aktivität, muss mein Hauptwohnsitz draufstehen, schreckt aber evtl. Unternehmen 800km weiter ab, wenn ich mich da bewerbe.... ist alles suboptimal im Moment.
interpret
Beiträge: 27
Registriert: 31.05.2008, 15:27

Beitrag von interpret »

warum das eine Firma abschrecken sollte, dass man 800km weit weg wohnt, versteh ich nicht. Man muss ja nur glaubhaft versichern, dass man auf jeden Fall bereit ist, für den Job umzuziehen.
Oder versuch jetzt schon umzuziehen, u.U. wirst Du dabei sogar unterstützt, falls die Jobsituation da günstiger ist.

Problematischer ist es, wenn man sich nicht unter der Adresse aufhät, die man angibt.

Ich würde dann vermutlich das Übliche machen und zwar entweder die Bewerbungen mit folgender Adresse versehen oder einen Nachsendeauftrag mit folgender Adresse versehen

Bewerber
c/o Name der Freundin
Adresse der Freundin

Dann muss man auch kein Schild am Briefkasten anbringen.

Mit zwei Adressen würde ich nicht rumhantieren, ich finde das verwirrt nur und brgt die Gefahr in sich, dass doch an die falsche Adresse geschrieben wird.
Ich wohne auch gerade bei meinem Freund, weil ich mit dem Studium fertig bin und am Studienort nichts mehr zu tun habe.
Auf meinen Bewerbungen habe ich die Adresse und Telefonnummer meines Freundes angegeben. Zusätzlich habe ich einen Nachsendeauftrag laufen.
connymaus
Beiträge: 88
Registriert: 24.03.2007, 11:53

Beitrag von connymaus »

Das schreckt vielleicht nicht ab, aber wenn sich jemand unsicher ist, dann läd er wohl eher jemanden zum VG ein wenn derjenige nur 1 km entfernt ist weil ja dann der Aufwand nicht so groß ist, als wenn derjenige 800 km weit weg wohnt anreisen muss, übernachten muss und dann viel Geld kostet sofern die Firma Reisekosten zahlt.
Das mit dem Umzug geht auch nicht, weil ich dann kein AG2 mehr bekomme..
interpret
Beiträge: 27
Registriert: 31.05.2008, 15:27

Beitrag von interpret »

connymaus hat geschrieben: Das mit dem Umzug geht auch nicht, weil ich dann kein AG2 mehr bekomme..
Entschuldige, aber das glaub ich nicht.
Du bist doch nicht verpflichtet, irgendwo wohnen zu bleiben.

Natürlich müsstest Du, wenn Du sozusagen grundlos umziehst, den Umzug selber bezahlen, aber Du würdest, solange Du arbeitslos bist, an Deinem neuen Wohnort ebenso AG2 berechtigt sein wie am alten.
Am besten sprichst Du mal mit dem AA an dem Ort, wo Du gerne hinziehen würdest. Eine schriftliche Genehmigung brauchst Du von beiden Ämtern (alt und neu) in jedem Fall, auch wenn ich das nur für eine Formalität halte.
connymaus
Beiträge: 88
Registriert: 24.03.2007, 11:53

Beitrag von connymaus »

wenn ich umziehe und bei meinem Freund wohne, dann wird sein Einkommen berücksichtigt und da bekomme ich 0 Euro, hat mir das AA auch schon gesagt. Und dann sehen wir ziemlich alt aus, weil es gerade bei ihm kaum reicht, und dann soll es aufeinmal für 3 reichen (+Kind). Und den Umzug müsste ich auch selbst bezahlen.. das wären 2-3 MonatsHartz4 die dabei alleine draufgehen. Die Grenze für Bedarfsgemeinschaften liegt bei 18000€/Jahr. Ab da gibt es kein AG2 mehr. Habe mich wirklich ausführlich erkundigt.
Shade
Beiträge: 10
Registriert: 30.05.2008, 11:56

Beitrag von Shade »

d.h. wenn ich im anschreiben über c/o die adresse meiner freundin angebe, sollte die sache also geregelt sein. in den lebenslauf gehört dann aber weiterhin die eigene anschrift, richtig?

kann ich unter dem c/o dann ohne weiteres die festnetznummer mit "Telefon: 1234/56789" meiner freundin angeben, oder sollte ich das lieber auf auf die handynummer reduzieren? die telefonischen daten habe ich ja nochmal im lebenslauf stehen, wie sollte ich damit verfahren?

danke schonmal für die bisherige hilfe und die hoffentlich noch kommende :)

mfg,
chris
Turok
Beiträge: 3
Registriert: 12.06.2008, 08:42

Beitrag von Turok »

Hi.

Telefonnummer würde ich einfach nur Handy angeben.
Mache ich auch. Habe gar kein Festnetz.

Jo und die Adresse, da würd ich einfach c/o nehmen.
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