Guten Abend allerseits
Ich habe für diesen Sommer die Gelegenheit bekommen, in Deutschland ein drei monatiges sehr spannndes Praktikum zu absolvieren.
Nur scheitere ich an eurer Bürokratie was die ganzen Bewilligungen, Erlaubnisse usw. angeht.
Es ist mir leider nicht klar ob und was ich als schweizer Bürger zu beantragen habe, damit alles korrekt geregelt ist.
Auf folgende Infos bin ich bis jetzt gestossen:
- Schweizer brauchen keine Arbeitsbewilligung
- Schweizer brauchen aber eine Aufenthaltsgenehmigung (Ab 3 Monaten?)
- Schweizer brauchen weder Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigung müssen sich jedoch innert 7 Tage beim Einwohneramt melden.
- Schweizer brauchen weder Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigung müssen sich auch nicht beim Arbeitsamt melden bis zu einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten.
Kennt sich jemand mit diesem Sachverhalt aus? Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung was ich jetzt tun soll. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Danke im voraus für die Hilfe
Beste Grüsse
Kaali
ps. Falls es das falsche Forum ist bitte verschieben, für mich ist es halt ne "Auslandsbewerbung".
Als Schweizer Praktikum in Deutschland
Das war ja nicht böse gemeintdaawuud hat geschrieben:
als könnten "wir" was dafür -,-

Danke für den Tipp, habe mich mal direkt mit einer Behörde in Verbindung gesetzt.Chancen hat geschrieben:Ich würde mich mit einer Behörde in Verbindung setzen, das liefert am schnellsten die besten Ergebnisse.
Entweder in deiner Stadt eine Behörde die dafür zuständig ist, oder das Arbeitsamt in Deutschland.
LG
Kaali
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streng genommen?daawuud hat geschrieben:als könnten "wir" was dafür -,-

(mir ist klar: ihr habt's nicht in der hand was eure regierung macht, gibt da einige dinge der "bilateralen verträge" die seitend D noch gemacht werden müssten)
@Kaaliad
unsere AWA's geben einwanderungswilligen deutschen - im zuge der pfz - hilfe für den start; ich würd sagen - im hinblick auf die bilateralen (gegenseitige anerkennung der abschlüsse, pfz (also eben kein papierkram etc) etc) würde ich sagen: probiers bei der örtlichen IHK (industrie und handelskammer)...
wenn die IHK nicht weiterhelfen kann, wär das einwohnermeldeamt die kontaktstelle der wahl... die wissen noch am ehesten wer zuständig ist...
good luck!