ich bin gerade auf Arbeitssuche und meine primäre Frage ist, ob ich meine 2 Arbeitszeugnisse weiterhin mitverschicken soll.
Ich habe 2006 meine Ausbildung zum Bürokaufmann beendet und wurde wie meist alle Azubis noch 3 Monate befristet als kaufm. Angestellter weiterhin beschäftigt.
2007 habe ich dann eine Stelle als kaufm. Angestellter gefunden. Jedoch habe ich nach 11 Monaten und 14 Tagen gekündigt, weil ich mich mit der Junior-Chefin nicht so gut verstand (Tochter des Chefs und meinte, mir einen blöden Spitznamen zu geben, mich auch vor Kunden mit diesem Spitznamen vorzustellen und ständig blöde Kommentare und Witze über mich zu bringen vor Kollegen) und die Aufgaben waren auch nicht so anspruchsvoll. Der Chef wollte dann, dass ich sofort gehe und ich war auch damit einverstanden, weil ich total unglücklich da war. Problem ist, dass im Arbeitszeugnis eben der 14.04.2007 steht. Normalerweise kündigt man ja zum 15. oder zum 31.Herr xy, geb. am ... begann am 01.08.2004 in unserer Firma die Ausbildung zum Bürokaufmann. Die Ausbildung endete nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung am 12.07.2006
Während dieser Zeit arbeitete er hauptsächlich in der Buchhaltung und in der Fakturierung. Bis zum 31.10.06 war er als Kaufm.-Angestellter tätig. Er eignete sich ein umfangreiches Fachwissen im EDV-Bereich an.
Sehr interessiert und einsatzfreudig erledigte er alle ihm übertragenen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten und Kollegen.
Das Verhältnis zu der Geschäftsleitung und seinen Arbeitskollegen war sehr gut. Herr xy war sehr fleißig, pünktlich und ehrlich.
Aus betrieblichen Gründen muss Herr xy uns zum 31.10.06 verlassen. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und beruflichen Erfolg.
2007-2012 bin ich zur Fachoberschule und danach studieren gegangen. Leider hab ich im Studium versagt und bin seit September auf Arbeitssuche als Bürokaufmann/ kaufm. Angestellter. Ich will mich dann auch nebenberuflich weiterbilden. Bisher habe ich aber nur Absagen erhalten und wurde auch noch kein mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen.Herr xy, geb. am ... in ..., war in der Zeit vom 01. Mai 2007 bis zum 14. April 2008 bei uns als kaufmännischer Angestellter beschäftigt.
Zu seinen Aufgabengebieten zählte:
- Einstellung von Daten und Fotos ins Internet
- Gestaltung des Internetauftritts der Firma
- Telefonzentrale der XYZ-Gruppe
- Kassenführung an der Tageskasse der Autoverwertung
Herr xy verfügt über fundierte Fachkenntnisse in seinem Aufgabengebiet.
Die ihm übertragenen Aufgaben hat er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit mit äußerster Sorgfalt erledigt.
Das Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.
Herr xy verlässt auf eigenen Wunsch unsere Firma. Für seinen weiteren, beruflichen Werdegang wünschen wir ihm alles Gute und persönlichen Erfolg.
Da die Arbeitszeugnisse ja schon 5 und 6 Jahre alt sind, weiß ich nicht, ob diese überhaupt noch eine Aussagekraft haben (falls jemals eine bestand) und es vielleicht negativ gesehen wird, dass mein letztes Arbeitsverhältnis am 14. und nicht an einem 15. oder 31. endete.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Grüße
Marc7