Anschreiben als Justizfachangestellter

Hier besteht die Möglichkeit, über Anschreiben für die Ausbildung, für Praktika und für das Studium (Duales Studium, Universität, BA) mit anderen Mitgliedern zu diskutieren.
PlanB
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Anschreiben als Justizfachangestellter

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katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Stell die Anforderungen doch mal ein.
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TheGuide
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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:für die Ausbildung zum Justizfachangestellten habe ich mich entschieden, weil ich großes Interesse für das Rechtswesen und die organisatorischen sowie prozessualen Abläufe vor Gericht habe.
Formal ist hieran nichts zu beanstanden, nach meinem persönlichen Gusto ist das aber fruchtbar steif und langweilig.
Aus diesen Gründen möchte ich den juristischen Bereich nicht gänzlich verlassen und ..... (Hier habe ich noch einen Satz geplant)
In Unkenntnis des noch geplanten Satzes erscheint mir das doch überflüssig. Deine Leser haben den Punkt verstanden: Du hast ein Jurastudium, naja, nicht abgschlossen aber weitgehend absolviert und möchtest die Jahre deines Studiums und die darein gesetzten Energien nicht völlig in den Wind schießen.
Das ist übergekommen, da kannst du dir diesen Zusatz wirklich sparen, zudem er ja noch mit einem negierten Negativum ("nicht gänzlich verlassen") arbeitet.
Zu meinen persönlichen Stärken gehören neben einer ausgesprägten Team- und Konfliktfähigkeit auch Verantwortungsbewusstsein. Diese Fähigkeiten habe ich bereits im Verkauf und bei … unter Beweis gestellt, in dem ich Kundenanliegen entgegen nehme und für deren Abwicklung zuständig bin.

Dabei treffe ich eigene Entscheidungen unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben. Durch diese Tätigkeiten habe ich ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl im Umgang mit verschiedenen Menschen entwickelt sowie die Fähigkeit Problemsachverhalte zu erfassen und rechtlich einzuordnen.
Jetzt mal im Ernst: spielen bei deiner Tätigkeit im Verkauf und der Reklamationsabwicklung in der Praxis wirklich so viele gesetzliche/rechtliche Vorgaben eine Rolle. Denn mir als Leser drängt sich das ein wenig als aufgesetzt auf.
PlanB
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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von PlanB »

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PlanB
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Beitrag von PlanB »

katerfreitag hat geschrieben:Stell die Anforderungen doch mal ein.

Justizfachangestellte sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Justiz. Erst durch sie ist ein reibungsloser Ablauf des Geschäftsbetriebs möglich, denn sämtliche büroorganisatorischen und verwaltenden Aufgaben werden durch Justizfachangestellte erledigt.

Daher ist es ganz besonders wichtig, dass sie Spaß am Organisieren haben und gerne Verantwortung übernehmen.

Wenn Ihnen selbständige Arbeit in einem Team Freude bereitet und Sie sich auch bei großem Arbeitsvolumen, Zeitdruck und im Umgang mit unterschiedlichen Menschen nicht aus der Ruhe bringen lassen, ist die Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten genau das Richtige für Sie.

Darüber hinaus übernehmen Justizfachangestellte verantwortungsvolle Tätigkeiten wie die Berechnung und Überwachung von Fristen sowie die Berechnung und Einforderung von Gerichtskosten.

Gleichzeitig stehen Justizfachangestellte als Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und haben bei der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen immer wieder Kontakt mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Bereits während der Ausbildung wird ein selbständiges Arbeiten gewünscht und von kompetenten Ausbildern gefördert.

Neben der Bearbeitung von Akten erlernen die Auszubildenden den Umgang mit ratsuchenden Bürgern – sowohl am Telefon als auch im persönlichen Kontakt vor Ort.

Während der Ausbildung in Strafsachen nehmen die Auszubildenden an Verhandlungen teil und lernen, Protokoll darüber zu führen. Da hierfür auch schreibtechnische Fertigkeiten von großer Bedeutung sind, üben die Auszubildenden regelmäßig das 10-Finger-Tastenschreiben.

Während des Verfahrens bearbeiten Justizfachangestellte den Posteingang und Postausgang. Zudem erstellen sie Schriftstücke aller Art, wie zum Beispiel Ladungen an Parteien und Zeugen zu gerichtlichen Terminen.

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TheGuide
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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben: Sollte ich den Satz mit den "gesetzlichen Vorgaben" in dem Fall rauslassen?
Nicht unbedingt. Vielleicht den Stellenbezug noch etwas besser herausarbeiten.
PlanB
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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von PlanB »

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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben: Wenn es nach mir geht, würde ich gerne reinen Tisch machen und ganz offen schreiben, was Sache ist. Aber laut Bewerbungsvorgaben sollte man das ja nicht, da viel zu negativ. Deswegen versuche ich immer das Positive an den Tätigkeiten rauszuholen und Verbindungen zu finden. Ich finde das gesamte Anschreibungsverfahren ja sehr aufgesetzt. Im Grunde genommen brauchen wir alle Arbeit und Geld um zu Leben. Und wenn es dazu noch eine Arbeit ist, die einem Spaß macht und den Fähigkeiten entspricht, Volltreffer.. :D
Ich glaube, du siehst da einiges richtig aber auch manches falsch: Du sollst nicht schwafeln, du sollst die Wahrheit schreiben, der Adressat soll was über dich erfahren. Aber es handelt sich eben immer noch um eine Be-Werbung. Ich nehme da gerne Coca Cola Life als Beispiel: grünes Etikett und damit beworben, dass Stevia als Süßungsmittel verwendet wird gibt sich das Produkt den Anschein, bio und gesund zu sein. Tatsächlich wirst du darin trotz des Stevia-Zusatzes immer noch Zucker in ungesunden Mengen finden und bio ist das Produkt auch nicht. Es ist aber auch nicht so, dass Dinge falsch berichtet würden. Es wird eben der Teil der Wahrheit über Coca Cola Life erzählt, der der Herstellerfirma beim Verkauf nützlich erscheint.
Es ist jedem beim ersten Blick in deinen Lebenslauf klar, dass du im Plan A gescheitert bist. Aber deswegen bringst du ja dennoch Wissen und Erfahrung mit. Das sind die Pfunde, mit denen du wuchern musst. Und keiner will Verlierer. Verlierer sind unsexy. Wenn du aber im Selbstmitleid zerfließt, dann stellst du dich genau als das dar, als Verlierer. Stattdessen wieder aufstehen, Kleidung glatt streichen, weiter machen!
Dein Studium ist Vergangenheit. Bleib nicht an deiner Vergangenheit kleben sondern richte deinen Blick in die Zukunft. Mir ist klar, dass das ein schmerzhafter Prozess ist, der nicht mal eben ad hoc abgeschlossen werden kann. Aber intellektuell und rational bist du doch in der Lage, auch wenn du persönlich noch psychisch an dem Studienabschluss zu knabbern hast, dein Anschreiben positiv zukunftsgewandt zu gestalten.
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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von PlanB »

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Re: Anschreiben als Justizfachangestellter

Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:Was denkst du, ist in meinem Anschreiben eine Unwahrheit?
Ich habe gar nicht gesagt, dass du irgendwo die Unwahrheit erzählst. Du hast geschrieben, du würdest gerne reinen Tisch machen und sagen, was Sache ist. Ich kann dich darin in punkto Wahrheit nur bestätigen. Es ist aber einfach die Frage, wie du die Wahrheit verpackst. Als Stehaufmännchen (yes, we can) oder als larmoyantes Weichei. Darum geht es. Ich habe den (vielleicht falschen) Eindruck, dass das "Sagen was Sache ist" genau in die Richtung des larmoryanten in Selbstmitleid Zerfließens geht.
Damit möchte ich eigentlich zeigen, dass ich selbständig arbeiten und Verantwortung übernehmen kann, gerade wenn es um problematische Fälle geht.
Was ich dir jetzt sage, wird auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen: Geh davon aus, dass deine Adressaten intelligent sind. Geh gleichzeitig aber davon aus, dass es gewisse Erklärungsbedarfe gibt. Was dir selbstverständlich erscheint, muss deinem Adressaten noch lange nicht selbstverständlich sein und ist eben nicht selbsterklärend. Grundsätzlich ist die gelungene Erklärung aber auch ein Beleg dafür, dass du das Thema intellektuell durchdrungen und dir Gedanken (über deine Zukunft) gemacht hast. Du musst nicht erklären, wozu dein Anschreiben dient, oder dass es Anlagen gibt, aber du musst erklären, warum dieser oder jener Sachverhalt dich zum geeigneten Kandidaten für die jeweilige Stelle macht.
Jeder Satz muss so geschrieben sein, dass er keiner weiteren Erklärung mehr bedarf. Denn es wird dir niemand eine Chance geben, dein Anschreiben nachträglich zu erklären. Du wirst dann einfach nicht ins VG eingeladen.
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Beitrag von TheGuide »

Vielleicht ist der letzte Beitrag etwas hart formuliert gewesen.

Es ist psychologisch absolut nachvollziehbar und auch völlig normal, dass es dir in deiner augenblicklichen Situation richtig bescheiden geht. Aber den Arbeitgeber interessiert das nicht. Der will jemanden einstellen, der in seinem Sinne funktioniert. Jemanden, der nach einer Niederlage wieder aufsteht, nicht viel Aufhebens darum macht, sich die Kleidung glattstreicht, die Ärmel aufkrempelt und sein Leben wieder in die Hand nimmt.
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Beitrag von PlanB »

für die Ausbildung zum Justizfachangestellten habe ich mich entschieden, weil ich großes Interesse für das Rechtswesen und die organisatorischen sowie prozessualen Abläufe vor Gericht habe.

Bereits im Jurastudium habe ich mir umfangreiche materielle und prozessuale Rechtskenntnisse angeeignet, die ich gerne in die Ausbildung miteinbringen möchte. Ein juristisches Grundverständnis sowie vertiefte Kenntnisse über Verfahrensabläufe und Fristberechnungen können Sie bei mir voraussetzen. Längerfristig sehe ich hier die Möglichkeit, meine bisher erworbenen Kenntnisse mit Erfolg einzusetzen und diese zu erweitern.

Zu meinen persönlichen Stärken gehören neben einer ausgesprägten Team- und Konfliktfähigkeit auch Verantwortungsbewusstsein. Diese Fähigkeiten habe ich bereits im Verkauf und aktuell bei ..... unter Beweis gestellt, in dem ich Kundenanliegen entgegen nehme und für deren Abwicklung zuständig bin. Dabei treffe ich eigene Entscheidungen unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und arbeite selbständig. Insbesondere sehe ich im Umgang mit ratsuchenden Menschen meine größte Stärke, da ich durch den Kundenkontakt ein hohes Maß an Empathie und Kommunikationskompetenz entwickelt habe sowie die Fähigkeit Problemsachverhalte zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Durch die tägliche Arbeit am Computer verfüge ich über einen soliden Umgang mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen und beherrsche das 10-Finger Tastaturschreiben blind.

Ich freue mich darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch von meinen Fähigkeiten zu überzeugen.

Habe es etwas überarbeitet und bin mit dem 10 Finger Tastaturschreiben und Pc Kenntnissen näher auf die Anforderungen eingegangen. Das 10 Finger Tastaturschreiben wird ausdrücklich in der Stellenbezeichnung vorausgesetzt.

Was meint ihr dazu?
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:für die Ausbildung zum Justizfachangestellten habe ich mich entschieden, weil ich großes Interesse für das Rechtswesen und die organisatorischen sowie prozessualen Abläufe vor Gericht habe.
Irgendetwas stört mich an dem Satz noch.
Bereits im Jurastudium habe ich mir umfangreiche materielle und prozessuale Rechtskenntnisse angeeignet, die ich gerne in die Ausbildung miteinbringen möchte. Ein juristisches Grundverständnis sowie vertiefte Kenntnisse über Verfahrensabläufe und Fristberechnungen können Sie bei mir voraussetzen.
Das ist doch redundant!
Längerfristig sehe ich hier die Möglichkeit, meine bisher erworbenen Kenntnisse mit Erfolg einzusetzen und diese zu erweitern.
Auch das finde ich grenzwertig. Stell dir vor, ein Sternekoch würde sich von einem Systemgastronom im Drive Thru zeigen lassen, wie man eine Friteuse anschmeißt. So ungefähr ist deine Argumentation hier. Oder ein Physiker würde sich von einem Elektriker einen einfachen Schaltkreislauf erklären lassen.
Zu meinen persönlichen Stärken gehören neben einer ausgesprägten Team- und Konfliktfähigkeit auch Verantwortungsbewusstsein. Diese Fähigkeiten
Auch diese Wiederholung hatte ich bereits angestrichen.
habe ich bereits im Verkauf und aktuell bei ..... unter Beweis gestellt, in dem ich Kundenanliegen entgegen nehme und für deren Abwicklung zuständig bin. Dabei treffe ich eigene Entscheidungen unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und arbeite selbständig. Insbesondere sehe ich im Umgang mit ratsuchenden Menschen meine größte Stärke, da ich durch den Kundenkontakt ein hohes Maß an Empathie und Kommunikationskompetenz entwickelt habe sowie die Fähigkeit Problemsachverhalte zu erfassen und rechtlich einzuordnen.
Dabei treffe ich Entscheidungen...
Der Umgang mit Ratsuchenden ist meine größte Stärke, da...

Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich geschickt ist, zu behaupten, dass du gewissermaßen erst vor Kurzem Empathie entwickelt hast. Zudem eliminiere doch bitte Subjektivitätsmarker, Wiederholungen und Negativa.
Durch die tägliche Arbeit am Computer verfüge ich über einen soliden Umgang mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen und beherrsche das 10-Finger Tastaturschreiben blind.
Versiert im Zehnfingersystem, das ich blind beherrsche, verfüge ich über solide Praxiserfahrungen mit Textverarbeitung- ...
Das 10 Finger Tastaturschreiben wird ausdrücklich in der Stellenbezeichnung vorausgesetzt.
In dieser ... "Recht"schreibung?
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Beitrag von PlanB »

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katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Hallo Plan B, ich schreibe meine Kommentare direkt in Deinen Text :)
ICH VERSUCHE, KONSTRUKTIV ZU SEIN...

Plan B hat geschrieben:
für die Ausbildung zum Justizfachangestellten habe ich mich entschieden, weil ich großes Interesse für das Rechtswesen und die organisatorischen sowie prozessualen Abläufe vor Gericht habe.

Bereits im Jurastudium habe ich mir umfangreiche materielle und prozessuale Rechtskenntnisse angeeignet, die ich gerne in die Ausbildung miteinbringen möchte. :( MACHE DOCH HIER EINEN DOPPELPUNKT UND SCHREIBE EIN 'DAHER' DAHIN.
Ein juristisches Grundverständnis sowie vertiefte Kenntnisse :( ALTERNATIV: KNOWHOW über Verfahrensabläufe und Fristberechnungen können Sie bei mir voraussetzen. :( ICH SELBST MAG DIESE 'XY KÖNNEN SIE BEI MIR VORAUSSETZEN'-FORMULIERUNG NICHT: KLAR, DER AG KANN DAS VORAUSSETZEN, IST AUCH SEHR NETT, DASS DU IHM DAZU DEIN PLAZET GIBST... DU SAGST ABER NICHT: 'ICH BRINGE SOMIT JURISTISCHES GRUNDVERSTÄNDNIS ... MIT.' DU VERMEIDEST MOMENTAN HIER EIN 'HARTES' VERSPRECHEN. DANN WÄR'S AUCH SCHÖN, WENN DU HIER ETWAS IN DIE VOLLEN GEHST UND DIESE OMINÖSEN KENNTNISSE KONKRETISIERST - GIB EINFACH DREI BEISPIELE.

Längerfristig sehe ich hier die Möglichkeit, meine bisher erworbenen Kenntnisse mit Erfolg einzusetzen und diese zu erweitern. :( DER SATZ IST WIEDER SEHR UNKONKRET. UND DANN DIE SUBJEKTIVITÄT MIT ' ICH SEHE'. WIE WÄRE ETWAS WIE. 'MEINE KENNTNISSE WERDE AUCH LÄNGERFRISTIG ICH BEI IHNEN ERFOLGREICH ANWENDEN UND ERWEITERN.' DU KÖNNTEST HIER AUCH EIN WENIG IN DIE ZUKUNFT BLINZELN UND EINEN KARRIERESPRUNG ANVISIEREN. ;)

Zu meinen persönlichen Stärken gehören neben einer ausgesprägten Team- und Konfliktfähigkeit auch Verantwortungsbewusstsein. Diese Fähigkeiten :( ALTERNATIV: 'EIGENSCHAFTEN'. habe ich bereits im Verkauf und aktuell bei ..... unter Beweis gestellt, in dem ich Kundenanliegen entgegen nehme und für deren Abwicklung zuständig bin. Dabei treffe ich eigene Entscheidungen unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und arbeite selbständig. Insbesondere sehe ich :( SUBJEKTIVITÄTSMARKER!!! ALTERNATIV: 'IST' im Umgang mit ratsuchenden Menschen meine größte Stärke :( ALTERNATIV: 'QUALITÄT', da ich durch den Kundenkontakt :( Mein hohes Maß an Empathie und Kommunikationskompetenz :( WEITERentwickelt habe sowie die Fähigkeit Problemsachverhalte zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Durch die tägliche Arbeit am Computer verfüge ich über einen soliden Umgang mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen und beherrsche das 10-Finger Tastaturschreiben blind. :( ZU DIESEM SATZ HAT THE GUIDE SCHON EINE SEHR SCHÖNE FORMULIERUNG GELIEFERT.

Ich freue mich darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch von meinen Fähigkeiten zu überzeugen. :( 'ICH FREUE MICH AUF EINE EINLADUNG,
DAMIT WIR UNS GEGENSEITIG KENNENLERNEN.
DU SCHREIBST ZU 'WEICH', VERMEIDEST KONKRETE AUSSAGEN/VERSPRECHEN, BETONST DEINE SUBJEKTIVITÄT - SEI ÜBERZEUGTER VON DEINEN QUALITÄTEN UND DEINER QUALIFIKATION!
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Ich sag dir nur, dass deine Argumentation nicht stimmig ist. Dass sie nicht stimmig ist, ist ja nicht meine Schuld. Hier haben wir mal wieder den sprichwörtlichen Fall, dass der Überbringer der Botschaft geköpft wird. Sprich: Du gibst mir jetzt, weil ich dich drauf aufmerksam gemacht habe, die Schuld für deine fehlgehende Argumentation. Und warum ich mich von dir auf den Arm genommen fühle, habe ich dir deutlich gesagt.
Ich weiß, dass du dich gerade in einer gefühlsmäßig schwierigen Situation befindest. Bei der kann ich dir nicht helfen. Alles, was ich für dich tun kann ist versuchen, dir zu einer erfolgreichen Bewerbung zu helfen. Und da kann ich keine Rücksicht auf dein Gefühlschaos nehmen.
Ich sehe auch dein Problem. Natürlich bist du in der bescheidenen Lage, dass du gerade gewissermaßen von der 1. in die 2. Liga absteigst, dies aber positiv verkaufen willst, damit die letzten fünf Jahre nicht völlig umsonst gewesen sein sollen. Das ist zweifelsohne schwierig und ich habe da leider auch keine Patentlösung. Ebenso weiß ich, dass gerade in einer psychisch angespannten Situation Kritik noch frustrierender ist, als sonst. Aber deswegen kann ich sie dir nicht ersparen, denn das ist kein Grund, sich mit einer fehlgehenden Argumentation zufriedenzugeben.
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Beitrag von PlanB »

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Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:Mir fällt dieses Bewerbungsschreiben wirklich nicht einfach, auch wenn es viele gar nicht nachvollziehen können.
Bewerbungen zu schreiben ist harte Arbeit. Gerade für Anfänger. Später hat man das in zwanzig Minuten runtergeschrieben, aber dann sollte man die Bewerbung mal für ne Woche zur Seite legen und dann noch mal dürber schauen, ob man die wirklich abschicken will ;)
Ich versuche die Gefahr als überqualifiziert abgestempelt zu werden damit zu umgehen, in dem ich meine Lücken anspreche und zum Ausdruck bringe, dass mich in diesem Bereich gerne vertiefen oder weiterentwickeln will.
Tja, das ist so ein wenig das Dilemma, in dem du steckst.

Vielleicht versuchst du mal eine Offensivvariante. Es ist zwar eigentlich mein Credo, nicht negativ zu argumentieren, aber manchmal muss man vielleicht eine Ausnahme machen.

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

vor kurzem habe ich mein Erstes juristisches Staatsexamen nicht bestanden. Nichtsdestotrotz habe ich mit viel Fleiß einiges an Rechtswissen erworben, welches ich jetzt gerne anderweitig, nämlich als Justizfachangestellter, einsetzen möchte.


[...]

Sollte es möglich sein, mir aufgrund meiner bereits vorhandenen juristischen Fachkenntnisse eine Verkürzung der Ausbildungszeit anzubieten, nähme ich dieses Angebot gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

PlanB
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Beitrag von TheGuide »

PlanB hat geschrieben:Ein breites Spektrum an Know-how über Verfahrensabläufe und Fristberechnungen bringe ich EBENSO mit sowie umfangreiche und vertiefte Kenntnisse im Zivil,- Straf,- und öffentlichen Recht.
Ö-Recht als Fach wäre ein Eigenname, daher groß, Komma und Bindestrich in die richtige Reihenfolge bringen.

In mir steckt auch ein wahres Organisationstalent, denn mein Aufgabenbereich umfasst auch die Organisation von Lieferungen.
Der erste Satzteil ist eigentlich überflüssig.
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Beitrag von TheGuide »

Aus dem letzten Satz müsstest du dann noch eine für den Arbeitgeber interessante Schlussfolgerung ziehen.
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Beitrag von PlanB »

TheGuide hat geschrieben:Aus dem letzten Satz müsstest du dann noch eine für den Arbeitgeber interessante Schlussfolgerung ziehen.

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Mein Aufgabengebiet umfasst auch die Organisation von Lieferungen, womit ich für einen reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs sorge.
Besser so?
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Beitrag von katerfreitag »

Ich finde es sehr schön authentisch, aber auch selbstbewusst.
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Beitrag von PlanB »

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