Hallo,
ich habe vor ca. zwei Wochen ein 20-wöchiges Praktikum abgeschlossen, welches ich im Rahmen meines Studiums durchgeführt habe. Folgendes Zeugnis wurde mir vom Praktikumsbetrieb ausgestellt:
"Herr ..., geboren am ... in ..., hat in der Zeit vom ... bis ... im Rahmen seines Studiums der Betriebswirtschaft in unserer Kanzlei ein Praktikum in der Steuerberatung absolviert.
Im Rahmen seiner Aufgabenstellungen konnte sich Herr ... in folgende Tätigkeitsbereiche einarbeiten, die er unter Anleitung und nach einer kurzen Einarbeitungszeit selbstständig ausgeführt hat:
- Erstellung monatlicher Finanzbuchführungen
- Jahresabschlusserstellung sowie Erstellung einheitlich und gesonderter Gewinnfeststellungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Einarbeitung in die Prüfung von Steuerbescheiden
- Erarbeitung von steuerrechtlichen Einzelsachverhalten
- Verfassen von Artikeln für ein Ärzte-Infoblatt
Im Rahmen seines Praktikums wurde Herr ... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen und stellte dabei seine sehr guten PC-Kenntnisse unter Beweis. Herr ... zeichnete sich durch eine strukturierte Vorgehensweise bei der Bearbeitung von neuen Aufgabengebieten aus und eignete sich sehr schnell eine selbstständige Arbeitsweise an.
Wir haben Herrn ... als einen äußerst zuverlässigen und engagierten Praktikanten kennen gelernt, fachlich kompetent und gewissenhaft in der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben. Er zeigte großes Interesse an allen ihm übertragenen Aufgaben und erledigte diese stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie gegenüber Mandanten war stets einwandfrei.
Wir wünschen Herrn ... für seine berufliche Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ort, Datum
Unterschrift der Geschäftsführerin"
Dazu ist noch zu sagen, dass die Entscheidungsträger in der Kanzlei laut eigenen Bekundungen mir gegenüber begeistert von mir waren bzw. sind. Dies ist auch der Grund, weshalb ich weiterhin für die Kanzlei tätig bin, und zwar als Werkstudent. Außerdem wurde mir eine Anstellung für die Zeit nach meinem Studium in Aussicht gestellt.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr eure Einschätzung zu dem oben aufgeführten Zeugnis abgeben würdet.
Ich persönlich finde folgenden Wortlaut aus dem Zeugnis etwas problematisch: "Im Rahmen seiner Aufgabenstellungen konnte sich Herr ... in folgende Tätigkeitsbereiche einarbeiten, die er unter Anleitung und nach einer kurzen Einarbeitungszeit selbstständig ausgeführt hat...". Insbesondere stört mich das "unter Anleitung".
Des Weiteren finde ich diese Formulierung ein wenig unglücklich: "Im Rahmen seines Praktikums wurde Herr ... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen ..." In Anbetracht dessen, dass ich schon vor dem Praktikum Kenntnisse in den verschiedenen Programmen der DATEV hatte, weil ich an der Hochschule ein entsprechendes Seminar besuchte und auch unmittelbar vor Beginn meines Praktikums diese Kenntnisse auffrischte, weil ich schlicht noch mal eine Fallstudie durchgearbeitet habe, finde ich den Satz unzutreffend. Besser wäre aus meiner Sicht: "Im Rahmen seines Praktikums arbeitete Herr ... mit den Programmen der DATEV und allen gängigen Office-Anwendungen. Dabei stellte er seine sehr guten PC-Kenntnisse unter Beweis." Natürlich hab ich, was DATEV betrifft, während des Praktikums noch enorm viel dazu gelernt, außerdem bin ich im Umgang mit den verschiedenen Programmen der DATEV sehr viel sicherer geworden, aber daraus gleich ein "eingewiesen worden sein" zu machen.
Ich habe die oben genannten Dinge auch bei meiner Vorgesetzten angesprochen, sie meinte, dass ich ein Praktikant gewesen sei und das Zeugnis für einen solchen als Gesamtprädikat die Note "sehr gut" vermitteln würde. Ich glaub ihr auch, dass sie das wirklich erreichen wollte, nur fürchte ich, dass es ihr nicht gelungen ist.
Würde mich freuen, wenn ihr was dazu sagen könntet. Vielen Dank schon mal dafür!
Viele Grüße
Micha
➡ Praktikumszeugnis Steuerberatung BWL-Student
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Re: Praktikumszeugnis Steuerberatung BWL-Student
Hallo Micha,
Wer solche Zeugnisse des öfteren zu lesen bekommt weiß das.
... das "... konnte sich Herr..." könnte zu Missverständnissen führen.Fraenziskaner hat geschrieben:Hallo,
ich habe vor ca. zwei Wochen ein 20-wöchiges Praktikum abgeschlossen, welches ich im Rahmen meines Studiums durchgeführt habe. Folgendes Zeugnis wurde mir vom Praktikumsbetrieb ausgestellt:
"Herr ..., geboren am ... in ..., hat in der Zeit vom ... bis ... im Rahmen seines Studiums der Betriebswirtschaft in unserer Kanzlei ein Praktikum in der Steuerberatung absolviert.
Im Rahmen seiner Aufgabenstellungen konnte sich Herr ... in folgende Tätigkeitsbereiche einarbeiten, die er unter Anleitung und nach einer kurzen Einarbeitungszeit selbstständig ausgeführt hat:
... nach welchem Grundsatz wurde hier die Reihenfolge festgelegt?Fraenziskaner hat geschrieben:- Erstellung monatlicher Finanzbuchführungen
- Jahresabschlusserstellung sowie Erstellung einheitlich und gesonderter Gewinnfeststellungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Einarbeitung in die Prüfung von Steuerbescheiden
- Erarbeitung von steuerrechtlichen Einzelsachverhalten
- Verfassen von Artikeln für ein Ärzte-Infoblatt
... der Satz ist grammatikalisch zu überarbeiten.Fraenziskaner hat geschrieben:
Im Rahmen seines Praktikums wurde Herr ... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen und stellte dabei seine sehr guten PC-Kenntnisse unter Beweis.
... ansonsten ist zu sagen dass hier, in der für Kanzleien jeglicher Art typischen, unbedarften Weise eine gute bis sehr gute Bewertung ausgestellt wurde.Fraenziskaner hat geschrieben: Herr ... zeichnete sich durch eine strukturierte Vorgehensweise bei der Bearbeitung von neuen Aufgabengebieten aus und eignete sich sehr schnell eine selbstständige Arbeitsweise an.
Wir haben Herrn ... als einen äußerst zuverlässigen und engagierten Praktikanten kennen gelernt, fachlich kompetent und gewissenhaft in der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben. Er zeigte großes Interesse an allen ihm übertragenen Aufgaben und erledigte diese stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie gegenüber Mandanten war stets einwandfrei.
Wir wünschen Herrn ... für seine berufliche Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ort, Datum
Unterschrift der Geschäftsführerin"
Wer solche Zeugnisse des öfteren zu lesen bekommt weiß das.
... deine Weiterbeschäftigung ist dringendst im Zeugnis zu erwähnen, sie macht die positive Wertung eindeutig!Fraenziskaner hat geschrieben:
Dazu ist noch zu sagen, dass die Entscheidungsträger in der Kanzlei laut eigenen Bekundungen mir gegenüber begeistert von mir waren bzw. sind. Dies ist auch der Grund, weshalb ich weiterhin für die Kanzlei tätig bin, und zwar als Werkstudent. Außerdem wurde mir eine Anstellung für die Zeit nach meinem Studium in Aussicht gestellt.
... vergiss nicht dass du Praktikant warst und nicht als Fachkraft eingestellt wurdest!Fraenziskaner hat geschrieben:
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr eure Einschätzung zu dem oben aufgeführten Zeugnis abgeben würdet.
Ich persönlich finde folgenden Wortlaut aus dem Zeugnis etwas problematisch: "Im Rahmen seiner Aufgabenstellungen konnte sich Herr ... in folgende Tätigkeitsbereiche einarbeiten, die er unter Anleitung und nach einer kurzen Einarbeitungszeit selbstständig ausgeführt hat...". Insbesondere stört mich das "unter Anleitung".
... der langen Rede kurzer Sinn- dieser Sachverhalt wurde falsch dargestellt, du wurdest nicht "... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen ..." sondern du hast die Möglichkeit deine DATEV-Kenntnisse zu vertiefen erfolgreich genutzt!Fraenziskaner hat geschrieben:
Des Weiteren finde ich diese Formulierung ein wenig unglücklich: "Im Rahmen seines Praktikums wurde Herr ... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen ..." In Anbetracht dessen, dass ich schon vor dem Praktikum Kenntnisse in den verschiedenen Programmen der DATEV hatte, weil ich an der Hochschule ein entsprechendes Seminar besuchte und auch unmittelbar vor Beginn meines Praktikums diese Kenntnisse auffrischte, weil ich schlicht noch mal eine Fallstudie durchgearbeitet habe, finde ich den Satz unzutreffend. Besser wäre aus meiner Sicht: "Im Rahmen seines Praktikums arbeitete Herr ... mit den Programmen der DATEV und allen gängigen Office-Anwendungen. Dabei stellte er seine sehr guten PC-Kenntnisse unter Beweis." Natürlich hab ich, was DATEV betrifft, während des Praktikums noch enorm viel dazu gelernt, außerdem bin ich im Umgang mit den verschiedenen Programmen der DATEV sehr viel sicherer geworden, aber daraus gleich ein "eingewiesen worden sein" zu machen.
WolfFraenziskaner hat geschrieben:
Ich habe die oben genannten Dinge auch bei meiner Vorgesetzten angesprochen, sie meinte, dass ich ein Praktikant gewesen sei und das Zeugnis für einen solchen als Gesamtprädikat die Note "sehr gut" vermitteln würde. Ich glaub ihr auch, dass sie das wirklich erreichen wollte, nur fürchte ich, dass es ihr nicht gelungen ist.
Würde mich freuen, wenn ihr was dazu sagen könntet. Vielen Dank schon mal dafür!
Viele Grüße
Micha
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Re: Praktikumszeugnis Steuerberatung BWL-Student
Vielen Dank für deine Antwort!
Wie könnte man so einen Satz eigentlich formulieren? Sollte man dann die Schlussformel streichen?


Gruß
Micha
Inwiefern könnten sich Missverständnisse ergeben? Meinst du, jemand könnte dies so interpretieren, dass ich die Chance dazu hatte, sie aber nicht nutzte?derWolf hat geschrieben:Hallo,
Im Rahmen seiner Aufgabenstellungen konnte sich Herr ... in folgende Tätigkeitsbereiche einarbeiten, die er unter Anleitung und nach einer kurzen Einarbeitungszeit selbstständig ausgeführt hat:... das "... konnte sich Herr..." könnte zu Missverständnissen führen.
Systematisch beginnt die Reihenfolge der Bearbeitung i.d.R. bei der Finanzbuchhaltung und endet bei der Prüfung des Steuerbescheids bzw. beim Rechtsbehelfsverfahren. Diese Systematik war auch ausschlaggebend bei der Wahl der obigen Reihenfolge, würde ich sagen. Stimmt aber teilweise nicht mit der Reihenfolge überein, in der ich die Tätigkeiten erledigte. Gleich am ersten Tag meines Praktikums wurde ich in die Erstellung von Finanzbuchführungen eingearbeitet. Wenig später durfte ich Einkommensteuererklärungen machen, zwischen drin hatte ich die Gelegenheit, ein paar Artikel zu steuerlichen Themen zu schreiben, die dann in einer Ärzte-Infozeitschrift erschienen sind. Zwischenzeitlich hier und da eine einheitlich und gesonderte Gewinnfeststellung, dann auch Jahresabschlüsse. Zwischendrin Prüfung steuerrechtl. Einzelsachverhalte. Ziemlich weit fortgeschritten, legte man mir dann auch mal schon einen Steuerbescheid zur Prüfung auf den Tisch, ggf. durfte ich dann noch die Einspruchbegründungen formulieren.derWolf hat geschrieben:- Erstellung monatlicher Finanzbuchführungen
- Jahresabschlusserstellung sowie Erstellung einheitlich und gesonderter Gewinnfeststellungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Einarbeitung in die Prüfung von Steuerbescheiden
- Erarbeitung von steuerrechtlichen Einzelsachverhalten
- Verfassen von Artikeln für ein Ärzte-Infoblatt
... nach welchem Grundsatz wurde hier die Reihenfolge festgelegt?
Inwiefern? Grammatikalisch find ich ihn eigentlich korrekt.derWolf hat geschrieben:
Im Rahmen seines Praktikums wurde Herr ... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen und stellte dabei seine sehr guten PC-Kenntnisse unter Beweis.
... der Satz ist grammatikalisch zu überarbeiten.
Ist sie denn uneindeutig? Ich hatte auch schon daran gedacht, einen diesbezüglichen Hinweis mit ins Zeugnis aufnehmen zu lassen, nur hab ich das Zeugnis schon einmal korrigieren lassen, weil Tippfehler drin waren und als ich z.B. den Wortlaut "unter Anleitung" rausnehmen und die Passage bzgl. meiner PC-Kenntnisse inhaltlich ändern lassen wollte, reagierte meine Vorgesetzte etwas genervt. Ich glaube, so oft wird dort kein Arbeitszeugnis oder dergleichen erstellt, generell scheint dort ein eher, wie du selber schon sagtest, unbedarfter Umgang mit derlei Zeugnissen gepflegt zu werden, so wurde mir bspw. gesagt, als ich Änderungsvorschläge unterbreitete, ich solle keine Wortglauberei betreiben. Die Chefin meinte außerdem, dass so ein gutes Zeugnis noch nie einer in der Kanzlei bekommen hätte und ich deshalb sehr stolz sein könne. Niemand würde mir mit dem Zeugnis in der Hand die Tür vor der Nase zuschlagen usw. Deshalb will ich jetzt auch nicht zu kleinlich sein. Ergibt sich die oben beschriebene Tatsache der Weiterbeschäftigung nicht auch in recht eindeutiger Weise schon aus dem Lebenslauf?derWolf hat geschrieben:
Dazu ist noch zu sagen, dass die Entscheidungsträger in der Kanzlei laut
... deine Weiterbeschäftigung ist dringendst im Zeugnis zu erwähnen, sie macht die positive Wertung eindeutig!
Wie könnte man so einen Satz eigentlich formulieren? Sollte man dann die Schlussformel streichen?
Ja, das hat mir meine Vorgesetzte auch gesagt.derWolf hat geschrieben: ... vergiss nicht dass du Praktikant warst und nicht als Fachkraft eingestellt wurdest!

Also werde ich doch noch mal den Dialog mit meiner Chefin suchen. Ich hoffe nur, dass sie meine Argumente überzeugen werden und wenn nicht sie meine Änderungswünsche wenigstens nicht negativ aufnehmen wird.derWolf hat geschrieben:
... der langen Rede kurzer Sinn- dieser Sachverhalt wurde falsch dargestellt, du wurdest nicht "... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen ..." sondern du hast die Möglichkeit deine DATEV-Kenntnisse zu vertiefen erfolgreich genutzt!

Gruß
Micha
Re: Praktikumszeugnis Steuerberatung BWL-Student
Hallo Micha,
Eine Formulierungsmöglichkeit wäre ...
...aufgrund seiner sehr guten Leistung haben wir Herrn Micha in ein unbefristetes usw. übernommen.
...und ja, die Schlussformulierung passt so natürlich nicht.
Wolf
... genau, aber beachte bitte das "könnte"!Fraenziskaner hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort!
Inwiefern könnten sich Missverständnisse ergeben? Meinst du, jemand könnte dies so interpretieren, dass ich die Chance dazu hatte, sie aber nicht nutzte?derWolf hat geschrieben:Hallo,
Im Rahmen seiner Aufgabenstellungen konnte sich Herr ... in folgende Tätigkeitsbereiche einarbeiten, die er unter Anleitung und nach einer kurzen Einarbeitungszeit selbstständig ausgeführt hat:... das "... konnte sich Herr..." könnte zu Missverständnissen führen.
... das hatte ich vermutet- üblicherweise ordnet man nach Priorität an, das für deine Tätigkeit Wichtigste zuerst. Dennoch würde ich es so stehen lassen.Fraenziskaner hat geschrieben:Systematisch beginnt die Reihenfolge der Bearbeitung i.d.R. bei der Finanzbuchhaltung und endet bei der Prüfung des Steuerbescheids bzw. beim Rechtsbehelfsverfahren. Diese Systematik war auch ausschlaggebend bei der Wahl der obigen Reihenfolge, würde ich sagen. Stimmt aber teilweise nicht mit der Reihenfolge überein, in der ich die Tätigkeiten erledigte. Gleich am ersten Tag meines Praktikums wurde ich in die Erstellung von Finanzbuchführungen eingearbeitet. Wenig später durfte ich Einkommensteuererklärungen machen, zwischen drin hatte ich die Gelegenheit, ein paar Artikel zu steuerlichen Themen zu schreiben, die dann in einer Ärzte-Infozeitschrift erschienen sind. Zwischenzeitlich hier und da eine einheitlich und gesonderte Gewinnfeststellung, dann auch Jahresabschlüsse. Zwischendrin Prüfung steuerrechtl. Einzelsachverhalte. Ziemlich weit fortgeschritten, legte man mir dann auch mal schon einen Steuerbescheid zur Prüfung auf den Tisch, ggf. durfte ich dann noch die Einspruchbegründungen formulieren.derWolf hat geschrieben:- Erstellung monatlicher Finanzbuchführungen
- Jahresabschlusserstellung sowie Erstellung einheitlich und gesonderter Gewinnfeststellungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Einarbeitung in die Prüfung von Steuerbescheiden
- Erarbeitung von steuerrechtlichen Einzelsachverhalten
- Verfassen von Artikeln für ein Ärzte-Infoblatt
... nach welchem Grundsatz wurde hier die Reihenfolge festgelegt?
... Wurscht, du willst ihn doch sowieso überarbeiten lassen da er faktisch unrichtig ist.Fraenziskaner hat geschrieben:Inwiefern? Grammatikalisch find ich ihn eigentlich korrekt.derWolf hat geschrieben:
Im Rahmen seines Praktikums wurde Herr ... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen und stellte dabei seine sehr guten PC-Kenntnisse unter Beweis.
... der Satz ist grammatikalisch zu überarbeiten.
... nein es ist nicht uneindeutig aber es geht eben eindeutiger und warum einen Pluspunkt/eine Positivaussage verschenken?Fraenziskaner hat geschrieben:Ist sie denn uneindeutig? Ich hatte auch schon daran gedacht, einen diesbezüglichen Hinweis mit ins Zeugnis aufnehmen zu lassen, nur hab ich das Zeugnis schon einmal korrigieren lassen, weil Tippfehler drin waren und als ich z.B. den Wortlaut "unter Anleitung" rausnehmen und die Passage bzgl. meiner PC-Kenntnisse inhaltlich ändern lassen wollte, reagierte meine Vorgesetzte etwas genervt. Ich glaube, so oft wird dort kein Arbeitszeugnis oder dergleichen erstellt, generell scheint dort ein eher, wie du selber schon sagtest, unbedarfter Umgang mit derlei Zeugnissen gepflegt zu werden, so wurde mir bspw. gesagt, als ich Änderungsvorschläge unterbreitete, ich solle keine Wortglauberei betreiben. Die Chefin meinte außerdem, dass so ein gutes Zeugnis noch nie einer in der Kanzlei bekommen hätte und ich deshalb sehr stolz sein könne. Niemand würde mir mit dem Zeugnis in der Hand die Tür vor der Nase zuschlagen usw. Deshalb will ich jetzt auch nicht zu kleinlich sein. Ergibt sich die oben beschriebene Tatsache der Weiterbeschäftigung nicht auch in recht eindeutiger Weise schon aus dem Lebenslauf?derWolf hat geschrieben:
Dazu ist noch zu sagen, dass die Entscheidungsträger in der Kanzlei laut
... deine Weiterbeschäftigung ist dringendst im Zeugnis zu erwähnen, sie macht die positive Wertung eindeutig!
Wie könnte man so einen Satz eigentlich formulieren? Sollte man dann die Schlussformel streichen?
Eine Formulierungsmöglichkeit wäre ...
...aufgrund seiner sehr guten Leistung haben wir Herrn Micha in ein unbefristetes usw. übernommen.
...und ja, die Schlussformulierung passt so natürlich nicht.
... ob du um eine Änderung bittest oder nicht musst du wissen, du musst das für und wider aus deiner Position heraus abwägen... ich kann dir nur sagen wie ich mich verhalten würde.Fraenziskaner hat geschrieben:Ja, das hat mir meine Vorgesetzte auch gesagt.derWolf hat geschrieben: ... vergiss nicht dass du Praktikant warst und nicht als Fachkraft eingestellt wurdest!
Also werde ich doch noch mal den Dialog mit meiner Chefin suchen. Ich hoffe nur, dass sie meine Argumente überzeugen werden und wenn nicht sie meine Änderungswünsche wenigstens nicht negativ aufnehmen wird.derWolf hat geschrieben:
... der langen Rede kurzer Sinn- dieser Sachverhalt wurde falsch dargestellt, du wurdest nicht "... in die verschiedenen DATEV-Systemanwendungen eingewiesen ..." sondern du hast die Möglichkeit deine DATEV-Kenntnisse zu vertiefen erfolgreich genutzt!
Gruß
Micha
Wolf