Angaben des Familienstands im Lebenslauf

Fragen zum Lebenslauf: Wie sieht ein tabellarischer Lebenslauf und wie ein handschriftlicher Lebenslauf aus? Welche Daten müssen unbedingt in den Lebenslauf und welche nicht?
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Summer Mici
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Angaben des Familienstands im Lebenslauf

Beitrag von Summer Mici »

Guten Abend,

für mich und weitere Bekannte ist folgende Anfrage sehr wichtig. Welche Angabe gibt man, wenn man Single ist-solo, single oder ledig? Gibt es einen Unterschied zwischen diesen Kategorien? Wenn man geschieden ist, kann man nach einer Zeit auch wieder single, ledig, solo angeben oder bleibt dann die Angabe "geschieden" stehen?

Nebenfrage. Falls sich einer entscheidet nochmals zu heiraten, werden dann alle Namen angegeben, sofern sich dieser von dem Mädchenname und dem 1. Ehename abweicht? Meiner Meinung nach schon, da es verschiedene Zeugnisse etc. mit Namen gibt, doch eine Bekannte ist anderer Meinung und wir können uns nicht einigen. Weiß einer von euch bescheid, wie dann in dieser Situation gehandelt wird?

Wird wie folgt der Name so angegeben oder kann der Mädchenname auch aufgrund der Angabe des Familienstandes "geschieden" ausgelassen werden?

Maria Josef geb. Mustermann oder einfach nur Maria Josef

Vielen Dank für die Beantwortung.
Rhodus
Bewerbungshelfer
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Beitrag von Rhodus »

Hallo Summer Mici,

der Familienstand nach einer Scheidung ist "geschieden". Dieser Stand ändert sich auch in der Folgezeit nicht mehr, es sei dann man heiratet wieder. (Für mich ist in so weit nicht nachvollziehbar, warum man in der ersten zeit nach der scheidung "geschieden" angeben sollte, und später dann wieder "Single" oder ähnliches.

Was nun den Familiennamen angeht, so gibt man selbstverständlich den aktuellen an. Wenn Frau möchte, kann sie auch die früheren Namen angeben. Eine Verpflichtung oder auch Notwendigkeit hierzu besteht nicht. Denn wenn Frau Müller ehemals Schmidt geborene Schulz (ich finde, das hört sich nicht unbedingt gut an) ihrer Bewerbung Zeugnisse mit den "alten" Namen beifügt, kann sie darauf vertrauen, dass ein Personalverantwortlicher, sofern er sich die Anlagen überhaupt durchliest, schon selber darauf kommt, dass es sich hier um frühere Namen der Bewerberin handelt.

Sollte sich allerdings frau wohlerfühlen, wenn sie sämtliche Namen angibt, dann darf sie es selbstverständlich.

Viele Grüße aus Duisburg
Summer Mici
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Beitrag von Summer Mici »

Hallo Herr Rimpler,

vielen Dank für all die Beantwortungen. Viele meiner Bekannten meinen, nach so ca. 2-4 Jahren könne man wieder ledig bzw. single als Familienstand angeben. Ich konnte dazu keine genauen Angaben machen und würde wohl mehrere Berufsberater, etc. anfragen, ob diese eine logische Antwort darauf geben können.

Was den Mädchennamen angeht, wurde mir in der früheren Beratung mitgeteilt, man habe den Mädchenname hinten an den Ehename anzufügen also wie z.B. Maria Josef geb. Musterfrau. Das sieht mir so aus wie eine Kopie aus dem Personalausweis. Aufgrund des Familienstands ist doch ersichtlich, welcher Name aktuell ist und das der andere in den Jahren zuvor auf den Schriftstücken in der Mappe einer Bewerbung der Mädchenname ist. Da denke ich an die Kinder, die erst den Mädchenname der Mutter haben und wenn dann die Mutter heiratet, den Mannsnamen hat und anschließend die Kinder ebenso heißen. Da würde ich auch überlegen wie ich dies angebe. Ein 16 Jähriger Junge gibt doch dann nicht an Anton Österreich geb. Schweiz. Schwachsinn meiner Meinung.

Lieben Dank nochmal. Damit kann ich jetzt gut in meinem Bekanntenkreis argumentieren.

Grüße aus dem Rheinland
therese
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Beitrag von therese »

Wenn ich auch mal eine Meinung dazu abgeben darf: Aus meiner Sicht kann das in einer Bewerbung auch einfach weg gelassen werden. Es hat für die Stelle keine Relevanz!
Bevor ich mir da einen Kopf mache ob ich nun eine geschiedene von und zu geboren haste nicht gesehen bin oder einfach nur Anna Maria Pustekuchen gebe ich mir Mühe und schreibe einen vernünftigen Brief um den Leser von mir und meinen Leistungen zu überzeugen.
Summer Mici
Beiträge: 105
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Beitrag von Summer Mici »

Jeder darf hier seine Meinung, eine Argumentation abgeben. Über jede freue ich mich!

Im Grunde genommen hast du schon Recht therese. Ob ich jetzt nun einen Partner habe oder nicht, welche zukünftigen oder vergangenen Namen ich habe auch nicht. Allerdings sollte man schon darauf hinweisen, das es aufgrund unterschiedlicher Namen die ein und die selbe Person ist, sonst könnte ich auch die Zeugnisse meiner Bekannten hinzu legen und gut ist. Wobei auf der anderen Seite manche Länder gar keine Fotos etc. zum Lebenslauf geben und so erst die Überraschung beim Vorstellungsgespräch kommt, welche Personen sich für DIE Stelle interessieren und ich mich für eine derjenigen entscheiden soll. Es gibt solche und solche Unternehmen. Den einen ist es nicht so wichtig, ob Familie im Hintergrund ist und den anderen wäre es am Liebsten, genau zu wissen, ob es bereits Kinder gibt, wenn ja wie viele und wie alt, etc. Was mich jetzt nur interessiert hatte ist, welche Angaben wirklich angegeben werden müssen/sollen, aufgrund von unterschiedlichen Argumentationen und "angeblichen" Rechten und Pflichten.

Für mich gibt es nun eine Lösung und werde damit meine folgenden Lebensläufe an die Firmen weiter geben.

Lieben Dank für eure Mitteilungen und wer möchte, kann jederzeit gerne noch ein Statement abgeben. :-)
malox
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Beitrag von malox »

Angaben wie ledig, geschieden, verheiratet, verwitwet können in Lebensläufen stehen.

Sehr merkwürdig fände ich Angaben wie solo oder single.
Das wäre man meiner Ansicht nur, wenn man keine Beziehung führt.
Ich bin ja nicht auf einer Partnerbörse und dem Arbeitgeber geht es nichts an, ob ich eine Beziehung führe oder nicht.

Als unverheiratete Frau in Beziehung gebe ich selbstverständlich "ledig" an und nicht "vergeben" oder ähnliches.
Summer Mici
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Beitrag von Summer Mici »

Vielen Dank für dein Statement malox.

So ist in dem Falle einer geschiedenen Frau der Status geschieden anzugeben, egal ob sie wieder in einer Beziehung ist oder nicht, ebenso beim Mann.

Ab dem Zeitpunkt zum Bewerbungen schreiben gibt wohl einer Schüler ledig an, dann folgt verheiratet, geschieden und mit Ausnahmen verwitwet an. Wie sieht das allerdings in Trennungsfällen aus. Interessiert mich sehr persönlich. Gebe ich dann weiterhin verheiratet an und später geschieden oder gibt es dann das wort "Getrennt lebend"? Vor allem bei langjährigen Trennungen in einer Ehe kann/sollte man doch getrennt lebend angeben oder irre ich mich da?

Sorry für all die Fragen, aber persönlich so wie im Bekanntenkreis ist es aktuell wichtig.
Rhodus
Bewerbungshelfer
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Beitrag von Rhodus »

Hallo SummerMici,

wer in dieser Zwischensituation befindet (verheiratet und noch nicht geschieden) kann in der Tat als Familienstand "getrennt lebend" angeben.

Viele Grüße aus Duisburg
Summer Mici
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Beitrag von Summer Mici »

Vielen Dank! Nun kann ich doch sagen, dass ich in einem Punkt richtig liege. :-)
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