Anschreibenproblem Arbeitslosigkeit und Ortsgebundenheit

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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Himbär
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Anschreibenproblem Arbeitslosigkeit und Ortsgebundenheit

Beitrag von Himbär »

Hallo ihr Lieben,

ich starte gerade in die aktive Bewerbungsphase über Stellenanzeigen und auch über Initiativbewerbungen. Viele Tipps und Hinweise konnte ich beherzigen und schon recht gut umsetzen. Seit zwei Tagen feile ich an einem guten Anschreiben. Und bevor ich dies hier zur Endkontrolle einstelle, möchte ich um Hilfe bitten. Ich komme an zwei Punkten einfach nicht weiter. Entschuldigt bitte vorab, dass ich gleich etwas aushole, aber ich denke nur so bekomme ich einige Tipps, die ich wirklich auf mich zugeschnitten umsetzen kann.

Mir fehlt es augenscheinlich am Talent, meine derzeitige Arbeitslosigkeit zu verkaufen. :( Im Lebenslauf stellt dies kein Problem dar, dafür allerdings die Frage im Bewerbungsschreiben "Was mache ich derzeit" in Verbindung mit der Begründung, warum ich mir jetzt genau Firma XY ausgesucht habe.

Kurz etwas zu meiner Situation, ich bin 24 Jahre jung und habe meine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel mit Auszeichnung bestanden. Leider bin ich NICHT betriebsbedingt gekündigt worden. Mir ist ein Fehler bei einer Stornorückbuchung unterlaufen, der sich definitiv als Missgeschick herausstellte - allerdings musste die Vertrauensfrage gestellt werden. Ist nicht ideal gelaufen, ich schäme mich aber nicht dafür und will auch in einem Vorstellungsgespräch offen und ehrlich damit umgehen. Ich habe bisher keine schriftlichen Beispiele finden können, die darauf passen.
Vielleicht habe ich aber auch den falschen Ansatz und sollte im Anschreiben nicht offensiv damit umgehen - verschweigen möchte ich es jedenfalls nicht - aber dem potentiellen AG auch nicht direkt auf die Nase binden, dass ich "Bockmist" gebaut hab. Gibt es einen guten Mittelweg?

Ein zweiter Punkt wäre die "Ortsnähe". Ich bin für die Ausbildung vor 8 Jahren von Ost nach West gezogen. Nun bietet sich mir die Möglichkeit wieder nach Hause, in Heimatnähe und zu Familie zu ziehen. Dies möchte ich nutzen, ich strebe also von vornherein direkt einen Umzug an (natürlich erst mit Zusage). Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten, bringe ich direkt am Anfang mit ein, dass ich mich auch aufgrund eines geplantes Umzuges bewerbe (berufliche und private Neuorientierung) oder schreibe ich gegen Ende, dass ein Umzug kein Problem darstellt? Komme da nicht richtig weiter, man kann beiden Aussagen sein positives abgewinnen, aber welches ist denn nun vorteilhafter?

Ich stelle mich sonst eigentlich nicht so an, aber bei den beiden Punkten fällt es mir ziemlich schwer die Balance zwischen offen/ehrlich und pfiffig/interessant zu finden.

Ich hoffe auf eure Ideen und schon mal vielen Dank im vorraus. :)

Liebe Grüße
toedti2000
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Beitrag von toedti2000 »

War denn der Grund für die verhaltensbedingte Kündigung denn so gravierend, dass man sie scheinbar fristlos gekündigt hat (Vermutung)?

Ein bisschen mehr Input wäre toll. Besonders, weil man ggf. sonst noch vielleicht ein Stück weit entgegenwirken kann.
Himbär
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Beitrag von Himbär »

Ja und nein. Der Grund für die Kündigung beschrieb ich schon. Ein Fehler bei der Stornorückbuchung. In einem Gespräch wurde mir dann gesagt "das so etwas einer Führungskraft nicht passieren darf und nun die Vertrauensfrage gestellt werden müsse". Ich konnte zwar nachweisen, dass es sich definitiv um einen Fehler handelte, aber ich glaube dass die Antipathie des Bezirksleiter ebenfalls eine große Rolle spielte, genauso wie die Tatsache, dass sich dieser Fehler beim Geldverkehr ereignete und die Vertrauensfrage gestellt werden MUSSTE. Auch denke ich, dass eine Erwähnung einer fristlosen Kündigung des letzten Arbeitgebers jeglicher Art im Anschreiben keinesfalls von Vorteil ist. Und ich kann schlecht schreiben: "Der konnt mich schon seit der Ausbildung nicht leiden, weil wir einige Differenzen hatten und hat jetzt nur noch drauf gewartet.", obwohl es dem schon sehr nahe kommt.

In welche Richtung dachtest du mit "entgegenwirken"? Vielleicht interpretiere ich das auch nur falsch, aber ich finde keine richtige Verbindung im Anschreiben zwischen "mich gut darstellen" und Erklärungen für meine Kündigung finden. :?:
toedti2000
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Beitrag von toedti2000 »

Das war eben auch so mein Gedanke.
Eine Führungskraft ist nicht unfehlbar und darf eben auch Fehler machen. Besonders, wenn ein entsprechender Fehler auch als solcher erkennbar ist. Und eben nicht als der Griff in die Kasse...


Von daher ist imho dieses Fehlverhalten durchaus abzumahnen, aber die fristlose Kündigung ist ein Schuss zu früh. Ob dem rechtlich so ist, müsste ein Arbeitsrichter genauer klären, aber Du scheinst auch mit dem Ausgang 'zufrieden' zu sein. Ggf. kann man aber ja mit dem Arbeitgeber noch über ein gutes Zeugnis verhandeln, was ja besonders im Abschlusssatz besonders auffällig sein muss. Mit einem angepassten Zeugnis ist eine Bewerbung dann ja eher das kleinere Problem.

Sollte dies nach deiner Meinung unmöglich sein, dann würde ich eher die Variante des offenen Buches nehmen und proaktiv über den Vaux Pas berichten.

Viel Zwischenraum sehe ich da nicht. Sorry...
ice_and_fire
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Beitrag von ice_and_fire »

toedti2000 hat geschrieben: Von daher ist imho dieses Fehlverhalten durchaus abzumahnen, aber die fristlose Kündigung ist ein Schuss zu früh. Ob dem rechtlich so ist, müsste ein Arbeitsrichter genauer klären, aber Du scheinst auch mit dem Ausgang 'zufrieden' zu sein. Ggf. kann man aber ja mit dem Arbeitgeber noch über ein gutes Zeugnis verhandeln, was ja besonders im Abschlusssatz besonders auffällig sein muss. Mit einem angepassten Zeugnis ist eine Bewerbung dann ja eher das kleinere Problem.
Hier will ich mich einklinken, da zwei wichtige Aspekte genannt wurden
Erstmal zur fristlosen Kündigung. Ich markiere mal wichtiges
5. Kündigungsgrund
Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis (auch: Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse) aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Regelmäßig geeignet, einen wichtigen Grund zu bilden, sind - Einstellungsbetrug, - dauernde oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, - beharrliche Arbeitsverweigerung, - beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, - grobe Verletzung der Treuepflicht, - Verstöße gegen Wettbewerbsverbote usw. Andererseits gibt es Sachverhalte, die grds. als Kündigungsgründe ausscheiden, insbes. - Gründe, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers auswirken dürfen (z.B. Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche Betätigung), und - Gründe, die der Kündigende schon zuvor gekannt hat bzw. die sich nicht nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken können oder zum Bereich des Unternehmerrisikos gehören.
6. Abmahnung
a) Der aoKü hat regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen. Eine Abmahnung ist die Beanstandung von Leistungsmängeln durch den Arbeitgeber unter Androhung von Folgen für den Wiederholungsfall. Hintergrund: Der Kündigende ist für die Voraussetzung des wichtigen Grundes beweispflichtig. b) Arbeitnehmer unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes können die Unwirksamkeit einer aoKü nur geltend machen, wenn sie innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG Klage erheben. Im übrigen können betroffene Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf dieser Frist klagen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dein AG argumentiert, dass eine fehlende Vertrauensbasis die Forsetzung des Vertrags unzumutbar macht und ganz falsch liegt er damit nicht, ABER ...
... du erfüllst keinen der genannten Gründe für eine aoKü. Einen versehentlich gefallen Fehler zur Vertrauensfrage hochzuspielen passt deinem AG vielleicht, wenn er dich weg haben will, ist aber nicht rechtens. Schon gar nicht, wenn das ohne vorangegangene Mahnung abging.

Den zweiten Aspekt von toedit2000 will ich unbedingt unterstreichen. Vielleicht ist es für dich sinnvoller, Entschädigung, Wiedereinstellung etc aus deinem Recht ein gutes Zeugnis herauszubekommen.
Nur solltest du auch die Fristen beachten. Die Frage ist "habe ich einen Grund, mit dem ich länger als 3 Wochen widersprechen darf" und "wann wird das Zeugnis kommen"

zu dem Anschreiben selbst. Zumindest einigermaßen offen wirst du mit dem Thema umgehen MÜSSEN, da ja nun einmal nicht du gekündigt hast und da es wohl nachvollziehbar sein wird, dass es sich nicht um eine betriebsbegingte Kündigung handelte. Einzig du einigst dich irgendwie mit deinem AG nachträglich darauf, dass die aoKü nicht rechtens ist und die kündigen "darfst"? Aber dort wirst du leider hinterher eher noch mehr zu erklären haben.
Dennoch würde ich als Argument für den neuen AG auch nur die Pros für den AG hernehmen. Das mit dem Umzug kannst du ja halb-halb machen. Also anstatt zu schreiben "ich bin mobil" oder "einem Umzug steht nichts im Weg" ... "gerne ziehe ich für diese Zusammenarbeit wieder in meinen Heimatort"
Himbär
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Beitrag von Himbär »

Guten Morgen,

danke erstmal für die Infos. Aber eigentlich wollte ich nicht, dass der Kündigungsgrund so in die Mängel genommen wird.

Ein gutes Zeugnis ist kein Problem, im Schulnotensystem eine gute 2. Ich denke, da konnten wir einen guten Kompromiss finden.

Und auch wenn ich das nie in einem Bewerbungsgespräch anbringen würde, jetzt - im Nachhinein bin ich froh, nicht mehr in dieser Firma tätig sein zu müssen. Das wurde schon ganz richtig vermutet. Ich hab nun die Chance neu anzufangen, in der Heimat, bestenfalls bei der Familie. Und einem potentiellen AG meine Situation sachlich erklären zu können, dürfte kein Problem darstellen. Ich sagte ja bereits, ich will das nicht unter den Teppich kehren, da brauch sich hier auch keiner entschuldigen.

Es ging doch im Grunde auch nur darum, wie ich geschickt schreiben kann, dass ich derzeit arbeitslos bin. Da suche ich doch noch immer die passende Formulierung.

Danke für die Idee mit dem Heimatortsumzug, den Satz finde ich geradezu perfekt. :)
Himbär
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Beitrag von Himbär »

Ähm, mir fiel da gerade noch etwas auf.

Ist denn mein Eintrittstermin "ab sofort", auch wenn dies nicht ganz richtig ist, da ich vor Antritt erst umziehen müsste? Natürlich wird dem AG das klar sein, dass ich einen gewissen Zeitrahmen benötige von A nach B zu kommen, aber ist die Formulierung "ab sofort" dann überhaupt noch korrekt?
toedti2000
Bewerbungshelfer
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Beitrag von toedti2000 »

in den wenigsten Berufen würde Arbeitsbeginn dann morgen sein. Von daher passt sofort immer noch.

Ich würde in Ihrem Fall die Kündigung dann auch nicht thematisieren. Machen Sie sich interessant innerhalb der Bewerbung. Im Bewerbungsgespräch werden Sie mit Sicherheit eh auf das Thema kommen.
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