Der inhaltliche Teil eines Arbeitszeugnisses endet mit der Schlussformel. Die Schlussformel lässt sich als Gesamturteil des Arbeitszeugnisses interpretieren. Obwohl es kein Recht auf eine Schlussformel gibt, ist sie üblich. Eine fehlende Schlussformel wird in den meisten Fällen negativ interpretiert.
Woraus besteht eine Schlussformel?
Eine Schlussformel eines Arbeitszeugnisses besteht aus dem Grund für das Ausscheiden (Trennungsinitiative) bzw. aus dem Grund für die Zeugniserstellung, aus einer Bedauernsformel, aus einer Dankesformel und aus Zukunftswünschen.
Beispiele für die Schlussformel eines Arbeitszeugnisses
Im Folgenden erhältst du einen Überblick über gängige Schlussformel-Formulierungen:
➤ Sehr gute Schlussformel
„Das Arbeitsverhältnis von Frau Müller endet mit dem heutigen Tage im besten beiderseitigen Einvernehmen. Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, weil wir mit ihr eine sehr wertvolle Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns bei ihr für ihre stets sehr gute Arbeit und wünschen ihr beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
➤ Gute Schlussformel
„Herr Schulz verlässt uns mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen Entschluss sehr, weil wir mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Für seine loyalen Dienste danken wir Herrn Schulz, für seine berufliche wie persönliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
➤ Befriedigende Schlussformel
„Das Arbeitsverhältnis von Frau Mayer endet mit dem heutigen Tage betriebsbedingt. Wir bedauern diese Entwicklung, danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
➤ Mangelhafte Schlussformel
„Herr Schmidt verlässt uns mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“