Bewerbung vertraulich behandeln: Sperrvermerk Formulierung

Die Bewerbung aus ungekündigter Stellung ist der Normalfall. In den seltensten Fällen wird der aktuelle Arbeitgeber vom Bewerber explizit auf die eigenen Bewerbungsbemühungen hingewiesen. Dazu besteht auch keine Pflicht.

Auch wenn der ausschreibende Arbeitgeber wirklich nur in ganz seltenen Fällen beim aktuellen Arbeitgeber Informationen einholen will, haben viele Bewerber doch große Angst davor. Insofern ist eine kurze Bitte um Vertraulichkeit bzw. ein Sperrvermerk im Anschreiben möglich.

Formulierungen für die Bitte um Vertraulichkeit

Mit einer entsprechenden Bitte um Vertraulichkeit im Anschreiben gehst du auf Nummer sicher. Diese Formulierung schreibst du am besten vor deinem individuellen Schlusssatz, gegebenenfalls mit Gehaltsvorstellungen und deinem frühestmöglichen Eintrittstermin.

Wenn deine Formulierung mit der Bitte um Vertraulichkeit nur als isolierter Absatz stehen würde, dann wäre das negativ.

Folgende Formulierungen sind angebracht:

“Da ich mich in einem festen Beschäftigungsverhältnis befinde, bitte ich um die vertrauliche Behandlung meiner Bewerbungsunterlagen.”

“Bitte behandeln Sie meine Bewerbung vertraulich.”

“Da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie darum, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.”

“Da ich mich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde, bitte ich Sie um Ihre Diskretion.”

“Da ich mich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde, bitte ich Sie um die vertrauliche Behandlung meiner Bewerbungsunterlagen.”

“Ich bitte Sie um einen vertraulichen Umgang meiner Bewerbung.”

“Da ich mich derzeit in einem festen Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie um entsprechende Diskretion.”

Du siehst: Die Formulierungen unterscheiden sich nicht wirklich. Denn du musst nur den Sachverhalt sachlich in deinem Bewerbungsschreiben angeben.

Auskunftsrecht über Bewerber stark beschränkt

Viele Bewerber befürchten bei einer Bewerbung aus einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis einen Anruf des potenziellen Arbeitgebers beim aktuellen Arbeitgeber. In der Realität kommen diese Anrufe durchaus vor, aber sie sind mittlerweile sehr selten.

Grundsätzlich wird sich ein Arbeitgeber höchstens am Ende des Entscheidungsprozesses zwischen einigen wenigen Bewerber die Mühe einer Kontaktaufnahme beim aktuellen Arbeitgeber machen. Darüber hinaus liegen dem potenziellen Arbeitgeber selten die Kontaktinformationen zum konkreten Vorgesetzten des Bewerbers vor.

Eine “Gefahr” für eine Kontaktaufnahme bei deinem aktuellen Arbeitgeber besteht vor allem in folgenden Situationen:

  • Der aktuelle Arbeitgeber ist sehr klein, sodass die Chefin oder der Chef leicht als Ansprechpartner ausfindig gemacht werden kann.
  • Du übst einen seltenen Beruf aus, sodass es nur wenige Arbeitgeber in der Branche gibt.
  • Deine Bewerbung erfolgt in der näheren Umgebung, sodass sich die Chefinnen persönlich kennen könnten (zum Beispiel durch gemeinsame Vereins- oder Kammerarbeit).
  • Es gibt sehr wenige Bewerber.
  • Deine Bewerbung beinhaltet wenig oder keine aussagekräftigen Arbeitszeugnisse.
  • Dein Lebenslauf enthält zu viele Lücken bzw. zu viele unrealistische Lückenfüller.

Hier findest du weitere Informationen zur Zulässigkeit einer mündlichen Auskunftseinholung über Bewerber bei aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebern:

  • Was darf der neue Arbeitgeber beim alten nachfragen? – dr-datenschutz.de: Arbeitgeberauskunft ist datenschutzrechtlichen Schranken unterworfen. Wenn noch keine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorliegt, dann ist Abfrage von Informationen über Bewerber unzulässig.
  • Auskunft ehemaliger Arbeitgeber – ergo.de: Weitere Informationen zur rechtlichen Situation hinsichtlich des Auskunftsrechts. Die Experten vertreten die Meinung, dass sowohl der potenzielle Arbeitgeber als auch der aktuelle Arbeitgeber nur mit der Einwilligung des Bewerbers personenbezogene Auskünfte anfragen bzw. erteilen darf.

Alternative: Arbeitgeber in diskreter Bewerbung nicht nennen

Als Alternative hast du unter Umständen die Möglichkeit, den aktuellen Arbeitgebernamen in der gesamten Bewerbung erst mal nicht namentlich zu nennen. Im Anschreiben kannst du dann allgemein von einem Handwerksbetrieb, einem Krankenhaus, einer Behörde oder einem Industrieunternehmen schreiben.

Zusätzlich musst du so eine umschreibende Angabe dann auch im Lebenslauf bei der einzelnen beruflichen Station machen. Außerdem darfst du keine Arbeitszeugnisse mitschicken, aus denen der aktuelle Arbeitgebername ersichtlich ist.

Letztendlich ist es aber so, dass du die Arbeitgeberinformationen nicht dauerhaft geheim halten kannst.

Konsequenzen der Bitte um Vertraulichkeit im Anschreiben

Jeder Stellenwechsel ist mit ungewissen Informationen und einem gewissen Risiko für dich verbunden. Deshalb ist es mehr als verständlich, wenn du dich nur dann für ein Jobangebot entscheidest, wenn die Vorteile die Risiken mindestens aufwiegen.

Aber nicht immer entpuppt sich eine Stelle nach einem Vorstellungsgespräch als super. Dann willst du als Bewerber natürlich beim aktuellen Arbeitgeber keine Nachteile erleiden, nur weil du dich woanders beworben hast. Du brauchst deswegen kein schlechtes Gewissen haben.

Ein Nachteil könnte beispielsweise sein, dass der potenzielle Arbeitgeber denkt, dass der Bewerber einen negativen Grund für die gewünschte Vertraulichkeit hat, zum Beispiel Streit mit dem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber.

Wenn du explizit einen Sperrvermerk in deiner Bewerbung formulierst, dann könnte der potenzielle Arbeitgeber davon ausgehen, dass du auf dem Arbeitsmarkt nur einmal deine Beschäftigungschancen testen willst.

Zum guten Schluss: Sperrvermerk für diskrete Bewerbung

Wenn du dich in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis befindest und einen Wechselwunsch hegst, dann willst du beim aktuellen Arbeitgeber keine schlafenden Hunde wecken. Stattdessen willst du deine Bewerbung möglichst geheim halten.

Obwohl dieses Ansinnen bei einer Bewerbung aus ungekündigter Stellung den potenziellen Arbeitgebern bekannt sein dürfte, kannst du in deiner Bewerbung noch extra einen Sperrvermerk formulieren.

Ein seriöser Arbeitgeber wird dein Bewerbungsschreiben auch ohne die Bitte um vertrauliche Behandlung immer diskret halten.

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