Wenn Sie beruflich nichts mit dem Führen von Kraftfahrzeugen zu tun haben und in der Stellenanzeige auch kein Führerschein als Voraussetzung angegeben ist, dann brauchen Sie im Lebenslauf auch grundsätzlich nicht Ihre Fahrerlaubnis mit Führerscheinklassen anzugeben. Denn diese Information, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht, ist dann nicht stellenrelevant. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die Ihnen hier vorgestellt werden.
Angabe der Führerscheinklasse im Lebenslauf in der Rubrik “Kenntnisse und Fähigkeiten”
Wenn Sie Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin sind oder beruflich anderweitig mit dem (auch kurzzeitigen) Führen von Kraftfahrzeugen in Kontakt kamen oder kommen wollen, dann ist die Angabe der Fahrerlaubnis mit den genauen Führerscheinklassen natürlich Pflicht.
Des Weiteren ist die Führerschein-Angabe wichtig, wenn vom Arbeitgeber in der Stellenanzeige Mobilität erwartet wird, beispielsweise bei Außendiensttätigkeiten.
Eine weitere Ausnahme trifft dann zu, wenn zwischen Ihrem derzeitigen Wohnort und dem potentiellen Arbeitsort ein langer Arbeitsweg liegt, der mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in kurzer Zeit zurückgelegt werden kann, so dass Sie mit der Angabe des Führerscheins im Lebenslauf eben Ihre Mobilität und den Willen zur Nutzung des eigenen Automobils anzeigen.
Es ist nicht sinnvoll, den Führerschein im Lebenslauf anzugeben, um damit zu zeigen, dass Sie irgendeine Prüfung schon mal bestanden haben, da die Mehrheit der Arbeitnehmer über einen Führerschein verfügt. Diese Begründung ist höchstens noch für Schüler plausibel.
Am besten machen Sie diese Angaben in der Rubrik “Kenntnisse und Fähigkeiten”:
Kenntnisse und Fähigkeiten
Sprachkenntnisse | Englisch (verhandlungssicher, C1), Spanisch (fließend in Wort und Schrift, B2) |
Führerschein | Klassen B, C, CE |