Verheiratet im Lebenslauf angeben oder nicht: groß oder klein?

Immer wieder bekommen wir ähnliche Fragen von Bewerbern zur Erwähnung von “verheiratet” im Lebenslauf zugeschickt.

Bewerberfrage: Muss ich im Lebenslauf angeben, dass ich verheiratet bin?

Ich lebe seit drei Monaten von meiner Frau getrennt. Muss ich verpflichtend meinen Familienstand im Lebenslauf angeben? Und wenn ja, was gebe ich dann an: “verheiratet” oder “getrennt lebend”? Ich habe gelesen, dass ich das gar nicht mehr unbedingt angeben muss. Aber dann fehlt doch was?

Der Familienstand ist ein kleines Detail deiner individuellen Persönlichkeit, aber nicht einstellungsrelevant. Du solltest dir daher nicht wirklich lange und intensiv den Kopf darüber zerbrechen, wie dein Familienstand bei HR-Mitarbeitern ankommen könnte.

Empfehlung von bewerbung-forum.de

Der Familienstand ist eine Kann-Angabe im Lebenslauf. Du musst daher auch nicht deinen Familienstatus “verheiratet” im Lebenslauf angeben. Es besteht keine Pflicht dazu.

Auch die freiwillige Angabe von “verheiratet” ist in einem modernen Lebenslauf nicht sinnvoll. Denn diese Angabe hat keine Aussagekraft hinsichtlich deiner Leistungsbereitschaft oder Leistungsfähigkeit und deiner generellen Jobeignung.

Daher unsere Empfehlung: Lasse deinen Familienstand – ob verheiratet, ledig, geschieden oder verwitwet – immer im Lebenslauf weg.

“Verheiratet” freiwillig im Lebenslauf angeben

Wenn du dennoch deinen familiären Status im Lebenslauf freiwillig angeben willst, dann machst du das in der Lebenslauf-Kategorie “Persönliches”.

Du kannst einen Zeilentitel wie “Familienstand” oder “Familienstatus” wählen. Danach schreibst du dann “verheiratet”.

Ein Eintrag kann im Lebenslauf zum Beispiel folgendermaßen aussehen:


Persönliche Daten


Du kannst den Zeilentitel aber auch weglassen. Dann würden die persönlichen Daten beispielsweise folgendermaßen aussehen:


Persönliche Daten


Groß- oder Kleinschreibung bei “verheiratet” im Lebenslauf

Grundsätzlich ist “verheiratet” ein Adjektiv. Daher schreibst du es auch im Lebenslauf klein. Das ist auch unsere Empfehlung.

Allerdings ist ein tabellarischer Lebenslauf kein normales Schriftstück, sondern eben eine Tabelle. Insofern hast du mehr Gestaltungsfreiheit in der Typografie.

Du kannst daher “Verheiratet” auch in Großschreibung im Lebenslauf angeben.

Wichtig ist: Deine Gestaltung muss einheitlich sein. Daher verwende die Großschreibung dann beispielsweise ebenso für deine Staatsangehörigkeit im Lebenslauf oder deine Konfession im Lebenslauf, wenn du sie angibst.

Was soll der Arbeitgeber über “verheiratet” denken?

Spekuliere nicht darüber, was eine Chefin, ein HR-Mitarbeiter oder eine Personalerin in deinen Familienstand hineininterpretieren könnte. Das bringt dich im Bewerbungsprozess nicht weiter.

Warum sollten verheiratete Bewerber im Vergleich zu ledigen Bewerbern loyaler, zuverlässiger oder belastbarer sein? Oder umgekehrt?

So etwas ist reine Kaffeesatzleserei. Kein seriöser Arbeitgeber kann sich dies in Zeiten von Arbeitskräftemangel und Diversität mehr leisten.

Daher:

Entscheide dich jetzt! Aber zerbrich dir bitte nicht tagelang den Kopf über deine Entscheidung, was Arbeitgeber bei “verheiratet” oder einem fehlenden Familienstand denken könnten.

Mythos: Familienstand seit AGG keine Pflichtangabe mehr

In manchen Ratgebern wird behauptet, dass der Familienstand mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) seit 2006 keine Pflichtangabe mehr sei.

Das ist aber falsch. Schon vorher war es keine Pflichtangabe, da es keine gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung eines Lebenslaufs gab und gibt.

Auch das AGG enthält keine gesetzlichen Vorschriften zu verpflichtenden oder freiwilligen Angaben im Lebenslauf.

Es besagt im Bewerbungskontext “nur”, dass Arbeitgeber gewisse Persönlichkeitsmerkmale (zum Beispiel Geschlecht, ethnische Herkunft, Behinderung oder Alter) von Bewerbern nicht als Auswahl- und Einstellungskriterien heranziehen dürfen.

Insofern dürfen Arbeitgeber Angaben zu solchen Persönlichkeitsmerkmalen auch nicht aktiv in einer Stellenausschreibung einfordern oder danach im Vorstellungsgespräch fragen.

Der “familiäre Status” gehört aber bisher gar nicht ausdrücklich zu den Diskriminierungsmerkmalen im AGG.

Zum guten Schluss: “verheiratet” im Lebenslauf

Für die Einschätzung deiner Jobeignung ist der Familienstand in der modernen Arbeitswelt völlig unmaßgeblich. Du kannst freiwillig im Lebenslauf angeben, ob du verheiratet bist.

Entscheide dich und wende dich dann wichtigeren Aspekten bei der Lebenslaufgestaltung zu.

Bei Fragen bitte kommentieren!

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