Die Konfession gehört zu den Kann-Angaben in der Lebenslauf-Rubrik “Persönliche Daten”, genauso wie die Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit oder zur Kinderanzahl. Diese sehr persönlichen Angaben sind deshalb Kann-Angaben im Lebenslauf, weil sie nicht einstellungsrelevant sind.
Wenn Sie konfessionslos sind, dann brauchen Sie dies erst recht nicht im Lebenslauf angeben. Gerade wegen des Trends der “anonymen Bewerbung” treten Persönlichkeitsmerkmale, die der Diskriminierung dienen könnten, immer mehr in den Hintergrund. Durch einen Verzicht auf diese Kann-Angaben haben Sie zudem mehr Platz auf der ersten Lebenslaufseite für die wirklich wichtigen Angaben zu Ihren Qualifikationen und praktische Erfahrungen. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme, wann Sie Ihre Religion im Lebenslauf angeben sollten.
Wann muss die Konfession in den Lebenslauf?
Die Angabe der Konfession wird dann zur Muss-Angabe, wenn Sie sich bei einem konfessionell gebundenen Arbeitgeber bewerben wollen; also vor allem bei Kirchen und ihren sozialen Einrichtungen.
Solche religiösen Arbeitgeber entscheiden bei der Besetzung einer Stelle dann sehr wohl danach, ob ein Bewerber die gewünschte Konfession hat. Diese “Diskriminierung” bezüglich des “richtigen” Glaubens ist durch die Gesetzgebung gedeckt und verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
So sollte zum Beispiel ein Erzieher in einem katholischen Kindergarten auch über die römisch-katholische Konfession verfügen, weil dort dann unter Umständen auch der katholische Glauben gelehrt und weitergegeben werden soll.
Angabe der Konfession in der Rubrik “Persönliche Daten”
Wenn Sie Ihre Religion im Lebenslauf angeben wollen, dann erfolgt die Angabe in der Rubrik “Persönliche Daten”.
Persönliche Daten
Vor- und Zuname | Max Mustermann |
Geburtsdatum und -ort | 01.01.1970 in Berlin |
Familienstand | verheiratet |
Staatsangehörigkeit | deutsch |
Konfession | römisch-katholisch |
Alternativ können Sie die Zeilentitel wie “Familienstand” oder “Konfession” auch weglassen, weil die Zeileninhalte selbsterklärend sind:
Persönliche Daten
Max Mustermann | |
01.01.1970 in Berlin | |
verheiratet | |
deutsch | |
römisch-katholisch |
Pfarramtliches Zeugnis als Nachweis für den römisch-katholischen Glauben
Natürlich will ein konfessionell gebundener Arbeitgeber auch einen Beweis für die Gläubigkeit, daher können Taufschein, welchen Sie beim Pfarramt Ihrer Taufgemeinde erhalten, oder ein anderen Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit der Bewerbung beigelegt werden.
Bei römisch-katholischen Arbeitgebern wird häufig auch ein aktuelles pfarramtliches Zeugnis gefordert, welches Sie ebenso im Pfarramt Ihrer Taufe anfordern müssen. Dieses pfarramtliche Führungszeugnis enthält Angaben zur Person, zur Taufe, zur Kommunion, zur Firmung und gegebenenfalls zur katholischen Eheschließung. Außerdem wird – soweit bekannt – auch das kirchliche Engagement in der Kirchengemeinde vermerkt.