Eine Frage, vor der besonders jüngere Bewerber bei der Gestaltung des Lebenslaufes immer wieder stehen, ist die Frage, ob Geschwister im Lebenslauf angegeben werden sollten. Dazu ist zu sagen, dass es mittlerweile sehr unüblich ist, die Geschwister im Lebenslauf zu nennen. Eine Ausnahme besteht höchstens dann, wenn man mit der Angabe der Geschwister seinen eigenen Ausbildungs- bzw. Berufswunsch in einer besonderen Weise unterstreichen kann. Das wäre der Fall:
- Wenn Sie eine soziale Ausbildungs- bzw. Berufsrichtung ergreifen wollen, bei der unter Umständen das Leben mit Geschwistern bzw. das Aufpassen auf Geschwister als positive soziale Kompetenz erachtet werden kann. Beispiel: Sie wollen den Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin oder Erzieherin erlernen.
- Wenn Ihre Geschwister eine Ausbildungs- bzw. Berufsrichtung eingeschlagen haben, die Sie nun auch anstreben. Beispiel: Sie wollen wie Ihre Brüder als Berufssoldat dienen, wie Ihre Schwestern in der Hotellerie arbeiten oder wie Ihre Geschwister ein Mathematik-Studium aufnehmen.
- Wenn die Geschwister im gleichen Unternehmen arbeiten, in dem Sie sich nun bewerben, und dort als Mitarbeiter geschätzt werden, dann kann die Angabe der Geschwister im Lebenslauf unter Umständen als erste Referenz fungieren. Als Alternative können Sie auf diesen Sachverhalt aber auch im Anschreiben einleitend verweisen.
Auch wenn Sie denken, dass Ihr Lebenslauf ohne die Geschwister zu leer und ereignislos aussieht, sollten Sie intensiv über die Angabe der Geschwister zur Auffüllung bzw. Vervollständigung nachdenken und die Vor- sowie Nachteile genau abwägen. Eine Angabe wird zwar vielleicht nicht schaden; großartig helfen allerdings auch nicht immer.
Letztendlich sollten Sie so selbstbewusst auftreten, dass Sie schulisch und beruflich mehr als die Familie zu bieten haben. Wenn Sie Ihre Ausbildung schon abgeschlossen haben und schon berufserfahren sind, dann gehört die Angabe von Schwestern und Brüdern definitiv nicht in den Lebenslauf.
Geschwister in der Rubrik “Persönliche Daten” im Lebenslauf angeben
Wenn Sie sich für die Angabe Ihrer Geschwister entschieden haben, dann erfolgt sie in der Rubrik “Persönliche Daten”. Als Bezeichnung für die linke Spalte im Lebenslauf wählen Sie am besten “Geschwister”. Der Inhalt in der rechten Spalte sollte aus Vorname und Nachname, Alter sowie Beruf und gegebenenfalls Arbeitgeber bestehen, so dass der Lebenslaufabschnitt so aussieht:
Persönliche Daten
… | … |
Geschwister | Karin Berger, 23 Jahre, Altenpflegerin Bernd Berger, 19 Jahre, Zivildienstleistender |
… | … |
Wenn Sie auf den Zeilentitel “Geschwister” verzichten, dann sieht der Lebenslaufabschnitt folgendermaßen aus:
Persönliche Daten
… | … |
Karin Berger, 23 Jahre, Altenpflegerin Bernd Berger, 19 Jahre, Zivildienstleistender | |
… | … |
Generelle Kritik an der Angabe von Geschwistern und Eltern im Lebenslauf
Die unbedingte Forderung der Angabe von Eltern und Geschwistern im Lebenslauf kann gerade bei sozial schwachen Familien, die stark mit Arbeitslosigkeit kämpfen, keine Ausbildung beendet haben oder über wenig Berufserfahrung verfügen, leider die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch teilweise erheblich mindern.
Daher ist eine solche Angabe der familiären Verhältnisse aus Sicht der Chancengleichheit als sehr kritisch anzusehen, zumal der Bewerber für seine familiäre Situation nicht verantwortlich ist. Aber auch bei guten Familienverhältnissen sollten die Angabe und die Anzahl der Geschwister nicht ein relevantes Kriterium für oder gegen einen Bewerber sein, sondern höchstens als Komplettierung des Eindruckes dienen.
Aus Arbeitgebersicht ist es vielleicht nachvollziehbar, dass man etwas über die Familienverhältnisse der Bewerber erfahren möchte; allerdings sollte verantwortungsvollen Personalentscheidern bewusst sein, dass damit eine unnötige Bewerbungshürde für Bewerber aus nicht optimalen Familienverhältnissen aufgebaut wird und Bewerber aus nicht optimalen Familienverhältnissen – subjektiv – negativer beurteilt als andere Bewerber werden.
Es sollte also aus Arbeitgebersicht das Ziel sein, auf die Forderung der Angabe von Eltern und Geschwister zu verzichten, um Bewerber unabhängig von Ihrer Familie nach objektiven Kriterien zu beurteilen.