Keine Eingangsbestätigung auf Bewerbung => nachfragen

Es wäre natürlich wünschenswert, wenn du immer zeitnah eine Eingangsbestätigung von Arbeitgebern erhalten würdest. Denn mit einer Eingangsbestätigung hast du die Gewissheit, dass deine Bewerbungsunterlagen angekommen sind und du am Bewerbungsverfahren teilnimmst.

Wenn du keine Eingangsbestätigung erhältst, dann kannst du nach ein paar Tagen beim Arbeitgeber nachfragen. In diesem Artikel präsentieren wir dir Formulierungen für deine Nachfrage bei fehlender Eingangsbestätigung.

Wann Nachfragen bei fehlender Eingangsbestätigung?

Bei fehlender Eingangsbestätigung kannst du beim Arbeitgeber durchaus nach 5 bis 10 Tagen nachfragen. Beim Versand deiner Bewerbungsunterlagen per E-Mail eher früher als beim Versand per Post.

Aber sei nie zu ungeduldig!

Denn du musst bei deinen Überlegungen berücksichtigen, dass die normale Postlaufzeit, Wochenenden und Urlaubszeiten die Bearbeitung deiner Bewerbungsunterlagen verzögern.

Deine Bewerbungsunterlagen müssen schließlich erst mal bei der verantwortlichen Person ankommen und bearbeitet werden, bevor du eine Eingangsbestätigung erhalten kannst.

Manchmal liegt das “Verschulden” aber auch bei dir oder bei einer dritten Partei wie dem Postdienstleister.

Es kann nämlich auch sein, dass die verschickte Eingangsbestätigung bei dir gar nicht angekommen ist, weil sie beispielsweise im Spam-Ordner deiner E-Mails landete. Checke auch noch mal deinen E-Mail-Posteingang, ob du den Eingangsvermerk nicht übersehen hast.

Keine Eingangsbestätigung: Muster für Formulierungen

Wenn du keine Eingangsbestätigung erhalten hast, dann sollte deine Nachfrage per E-Mail oder Post kurz und knapp sein. Schreibe deine Nachfrage an dieselbe Person, an die du auch deine Bewerbungsunterlagen verschickt hat.

Gehe in deiner Nachfrage darauf an, wann und wofür du dich beworben hast. Dann kann deine Nachfrage leichter zugeordnet werden.

Muster für kurze Nachfrage bei fehlender Eingangsbestätigung

Sehr geehrte Frau Müller,

da mir die Bewerbung bei Ihrem Unternehmen besonders wichtig ist und ich meinen Bewerbungsprozess optimal gestalten will, bitte ich Sie um eine kurze Eingangsbestätigung meiner Bewerbung als Zahnmedizinische Fachangestellte vom 20.10. bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Keine Eingangsbestätigung: Beispiel für Nachfrage

Sehr geehrte Frau Schulz,

da mich Ihr Stellenangebot als IT-Leiterin in der FAZ vom 15.04. sehr angesprochen hat, habe ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen am 18.04. per Post zugeschickt.

Leider habe ich von Ihnen noch keine Rückmeldung erhalten, ob meine Bewerbungsunterlagen bei Ihnen eingegangen sind. Ich bitte Sie darum, mir den Eingang der Bewerbungsunterlagen kurz zu bestätigen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Muster für keine Eingangsbestätigung auf Bewerbung
Muster für keine Eingangsbestätigung auf Bewerbung

Keine Eingangsbestätigung: Ein zweites Mal nachfragen

Wenn du auf deine erste Nachfrage wieder keine Reaktion erhältst, dann kannst du daraus deine Schlüsse über den Arbeitgeber ziehen. Entweder du lässt es auf sich beruhen und ziehst deine Bewerbung zurück oder du fragst noch ein zweites Mal nach.

Die zweite Nachfrage solltest du aber an eine andere Person stellen, als diejenige, die deine Bewerbungsunterlagen und deine erste Nachfrage erhalten hat.

Am besten ist es in dieser Situation allerdings, wenn du zum Telefon greifst. Auf der Website eines Arbeitgebers sind in der Regel die Telefonnummern der für Personal zuständigen Mitarbeiter verzeichnet.

Bleibe dabei freundlich und konstruktiv. Du musst immer davon ausgehen, dass hinter der fehlenden Eingangsbestätigung kein böser Wille steckt.

Zum guten Schluss: Fehlende Eingangsbestätigung

Eine Eingangsbestätigung für Bewerbungsunterlagen gehört zum guten Ton im Bewerbungsprozess. Ein gut organisierter Arbeitgeber verschickt normalerweise Eingangsbestätigungen, wenn er Bewerbungen erhält. Aber das ist nicht immer der Fall.

Es gibt verschiedene Gründe für eine fehlende Eingangsbestätigung. Verifiziere immer erst, ob kein Verschulden bei dir vorliegt.

Nach 5 bis 10 Tagen hast du auf jeden Fall das Recht, beim Arbeitgeber nachzufragen. Denn du musst schließlich wissen, ob du bei der Stellenbesetzung berücksichtigt wirst.

Bei Fragen bitte kommentieren!

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