Patentanwaltsfachangestellte Bewerbung Muster für Ausbildung + Job

Patentanwaltsfachangestellte übernehmen die komplette Bürotätigkeit, die in einer Patentanwaltskanzlei anfällt. Die meisten Patentanwaltsfachangestellten sind in einer Patentanwaltskanzlei angestellt, einige wenige Stellen gibt es auch bei den Patent- und Markenämtern, bei Wirtschaftsverbänden oder in sehr großen Unternehmen mit eigener Patent- und Markenabteilung. Die Ausbildung zur Patentanwaltsfachangestellten bzw. zum Patentanwaltsfachangestellten dauert drei Jahre.

Musterbewerbung als Patentanwaltsfachangestellte im Forum

Schwerpunkte bei der Arbeit als Patentanwaltsfachangestellte bzw. Patentanwaltsfachangestellter

Die wichtigste Tätigkeit im Büro einer Patentanwaltskanzlei ist sicherlich die absolut zuverlässige Verwaltung von Terminen. Alle marken- oder patentrechtlichen Vorgänge hängen mit gesetzlichen Fristen zusammen, die unbedingt gewahrt werden müssen, um die Klienten vor Schaden zu schützen. Dazu ist es notwendig, alle Schritte, die zur Wahrung solcher Fristen im Vorfeld erledigt werden müssen, genau zu planen und mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf abzuwickeln. Notwendig sind dafür ein genaues Wissen der Abläufe in patentrechtlichen Verfahren und die absolut korrekte Führung des Terminplanes. Vom Prinzip her ist das heute mit Hilfe des Computers sicherlich einfacher zu bewältigen als früher. Auf der anderen Seite muss das System auch gegen Computerprobleme abgesichert sein, weshalb die Datenpflege und Datensicherung ein weiters wichtiges Aufgabenfeld von Patentanwaltsfachangestellten ist.

Darüber hinaus sind alle Tätigkeiten zu verrichten, die in einem Büro mit Kundenverkehr anfallen: Terminvereinbarung mit den Mandanten, Vorbereitung der notwendigen Papiere, die anschließende Ausarbeitung, Einreichung bei den zuständigen Ämtern, Postabwicklung, Ablage und Archivierung sowie die Rechnungsstellung.

Das Patentrecht ist sowohl national wie auch international ein stark spezialisiertes und reglementiertes Rechtsgebiet. Bevor ein neues Patent oder Warenzeichen angemeldet werden kann, sind umfangreiche Recherchearbeiten zu erledigen, um etwaige Kollisionen mit anderen Rechteinhabern möglichst schon im Vorfeld auszuschließen. Diese Recherchearbeiten in unterschiedlichen Datenbanken der Patentämter, aber auch bei gewerblichen Anbietern von schon aufbereiteten Daten, bilden die Grundlage für die Verhandlungen des Patentanwalts mit seinem Mandanten und für die Vorschläge, die er ihm zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet. Somit ist es von hoher Wichtigkeit, dass diese, von den Patentanwaltsfachangestellten recherchierte, Datengrundlage umfassende und gesicherte Erkenntnisse liefert.

Wenn die Patente mit allen Unterlagen gemeldet, alle Fristen eingehalten und schließlich vom zuständigen Patentamt beurkundet sind, so bieten die Patentanwälte ihren Mandanten auch die Überwachung und gegebenenfalls Verteidigung ihrer Patent- und Markenrechte gegenüber konkurrierenden Patenten oder Marken an. Dazu müssen die betreuten Marken und Patente beobachtet und etwaiger Missbrauch registriert werden. Dies ist wiederum vorrangig Aufgabe der Patentanwaltsfachangestellten, die dann den Anwalt informieren, damit dieser den Mandanten kontaktieren und notwendige rechtlichen Schritte abstimmen und einleiten kann. Um diese Überwachungstätigkeit ausführen zu können, müssen Patentanwaltsfachangestellte auch über umfangreiche Kenntnisse im Patent- und Markenrecht verfügen. Bei der Betreuung technischer Patente ist zudem ein gewisses technisches Verständnis auch bei Patentanwaltsfachangestellten gefordert, denn sowohl für die Beratung des Mandanten und die Formulierung der Patentschriften wie auch für die nachfolgende Beobachtung ist es notwendig, wenigstens die Grundprinzipien des gemeldeten Patentes nachvollziehen zu können.

Auch ein Patentanwalt muss zu seinem Geld kommen, mit dem er seine Angestellten bezahlt. Nach Angaben des Anwalts sind deshalb die Rechnungen zu erstellen, an die Kunden zu schicken und Zahlungseingänge zu kontrollieren und zu verbuchen. Auch die eingehenden Rechnungen sind zu begleichen und mit einem geeigneten Buchhaltungsprogramm im Computer zu verbuchen. Alle Belege sind steuerfest abzulegen, damit eine eventuelle Buchprüfung durch das Finanzamt problemlos über die Bühne gehen kann. Auch die Lohnbuchhaltung kann in kleineren Betrieben durchaus ins Aufgabenfeld der Patentanwaltsfachangestellten fallen, während in größeren Kanzleien dafür eigene Buchhaltungskräfte zuständig sind, oder dieses Aufgabengebiet durch externe Anbieter erledigt wird.

Tipps fürs Bewerbung schreiben

Allgemeines Anforderungsprofil als Patentanwaltsfachangestellte

Das Berufsbild der Patentanwaltsfachangestellten umfasst eine Reihe recht unterschiedlicher und zum Teil sehr komplexer Aufgabenbereiche, die aber eines gemeinsam haben: Alle anfallenden Arbeiten sind mit äußerster Korrektheit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit auszuführen, damit die patentrechtliche Betreuung der Mandanten erfolgreich durchgeführt werden kann. So viel in einer Patentanwaltskanzlei auch vom Wissen und der Erfahrung der Patentanwälte abhängt, so wichtig ist die umfassende Vor- und Nacharbeit der abgewickelten Fälle durch den Patentanwaltsfachangestellten. Im Umgang mit den Mandanten sind Höflichkeit und gute Umgangsformen unabdingbare Voraussetzungen. Zusätzlich sind ein gutes mündliches Ausdrucksvermögen und gute Deutschkenntnisse vorteilhaft, um den Kanzleialltag meistern zu können.

Weiterbildung als Patentanwaltsfachangestellte

Auch nach einer Ausbildung zum Patentanwaltsfachangestellten bzw. zur Patentanwaltsfachangestellten gibt es noch viel zu lernen. Wenn eine verantwortungsvollere Tätigkeit mit Leitungsaufgaben angestrebt wird, ist eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin bzw. zum Rechtsfachwirt oder zum Bürofachwirt bzw. zur Bürofachwirtin möglich. Einen Schritt weiter führt ein Hochschulstudium, zum Beispiel in den Studienfächern Wirtschaftsrecht oder Jura.

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